Die Aufstellung,
Bestückung und Abrechnung von Zigarettenautomaten wird seitens der
Gastronomie oft und gerne darauf spezialisierten Aufstellern und Großhändlern
überlassen gegen Zahlung einer umsatzabhängigen Provision von
etwa 7,50 DM netto je Tausend Zigaretten. Nicht selten erhält der
Gastronom ein meist zinsloses Darlehen, das durch die Provisionen getilgt
wird. Wir raten von dem Abschluß eines standardisierten, von den
Aufstellern vorgegebenen Automatenaufstellvertrages ab, weil dieser
in der Regel Regelungen enthält, die einseitig den Aufsteller bevorzugen.
Zu erwartender Provisionserlös
Der absolute Erlös je Automat hängt von verschiedenen
Faktioren ab wie
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der Gästefrequenz
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den Öffnungszeiten
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der Art der Gastronomie (z.B. sind Besucher vegetarischer Restaurants häufiger
Nichtraucher)
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der Zugänglichkeit des Automaten auch außerhalb der Öffnungszeiten
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dem Standort z.B. in Fußgängerzonen, in der Nähe von stark
frequentierenten Objekten oder Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
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der Nähe konkurrierender Anbieter und
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davon, ob Zigaretten oder Drehtabake zusätzlich manuell verkauft werden.
Grob kann man - bei einem bierlastigen Gastronomiekonzept - von einer Automatenprovision
von 380 Euro netto je 100 Hektoliter Bierumsatz ausgehen. Dieser Betrag
leitet sich aus einem ungefähren Verbrauch von 10 Zigaretten je Liter
Bier ab und einer Provision von rund 3,80 Euro je Tausend Zigaretten.
Achten sollte man auf den Standort. Ideal sind solche Standorte, z.B.
an der Außenwand, Straße usw. bei denen auch Nichtgäste
ziehen können. Dann kann sich der Zigarettenumsatz und damit die Provision
vervielfachen.
Kriterien zur Auswahl von Automatenaufstellern
Neben der Höhe der Provision sollte
man die Schnelligkeit und Zuverlässigkeit des technischen Services
berücksichtigen. Aber meist sind die Aufsteller selbst daran interessiert,
dass kaputte Automaten sofort repariert werden und leere aufgefüllt.
Bei uns geht das innerhalb weniger Stunden. Die Reparaturkosten
sollten vom Aufsteller getragen werden, ebenso die Kosten des Aufstellens
und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nach
einem Entfernen des Automaten (Bohrlöcher schließen, Wand streichen
usw.) und das Risiko aus Falschgeld und Diebstahl von Zigaretten
und Geld oder gar des ganzen Automaten.
Automatenaufsteller können auch für weitere (meist
kostenlose) Dienstleistungen in Anspruch genommen werden:
Beim Automaten selbst ist darauf zu achten, dass er ins Design paßt,
z.B. farblich. Sollten nicht alle Sorten, die von Gästen gewünscht
werden, in den oder die Automaten passen oder sich im Automaten nicht lohnen,
weil sie zu selten gehen, könnte man sie auch von der Theke weg verkaufen.
Weniger wegen der minimalen Verdienstspanne, denn als Service fuer Stammgäste.
Der Einkaufspreis beträgt in der Regel 80% des Bruttopreises zuzüglich
die gesetzliche Mehrwertsteuer, die Handelsspanne also nur ca. 7,2%.
Zigarettenhersteller als Sponsoren
Zigarettenmarkenfamilien treten selektiv und besonders in der Szene-Gastronomie
sowie in Diskotheken gerne als Sponsoren gastronomischer Objekte
und Events auf. Erbracht werden im Rahmen eines meist einjährigen
Vertrages über die exklusive Präsenz im Objekt sowie eine bevorzugte
Listung in den Zigarettenautomaten unter anderem folgende Leistungen:
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Werbemittel wie Sonnenschirme, Aschenbecher, Kugelschreiber, Feuerzeuge,
Streichhölzer, Kellnerblöcke, T-Shirts, Poster.
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Produktproben wie Zigaretten in (Probierpackungen), auch im Rahmen von
Aktionen mit Gästen
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Reklameschilder und andere Dekorationsgegenstände
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Insertionen in Getränkekarten und Printmedien (des Gastronomen oder
Dritter).
Diese Leistungen erfolgen je nach Verhandlungsposition und -geschick
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kostenlos,
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gegen Zuzahlung des Gastronomen oder auch
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plus einer Zuzahlung an den Gastronomen ("Werbekostenzuschuß").
Leider ist die vor einigen Jahren noch existierende, große
Bereitschaft
zum "Sponsoring" gegen Null gerutscht (aufgrund von Reaktionen auf
politische Bestrebungen gegen Zigarettenwerbung, freiwilligen Werbebeschraenkungen
aber auch der Erkenntnis (speziell von Camel), dass Sponsoring wenig bringt).
Gab es vor einigen Jahren noch nicht geringe "Werbekostenzsuschüsse"
für eine Präsenz der Marke in der Gaststätte und besonders
in der öffentlich sichtbaren Außengastronomie, ist selbst die
Bereitschaft, z.B. Sonnnenschirme kostenlos zur Verfügung zu stellen,
gering. Szene-Läden und Diskotheken haben vielleicht noch gewisse
Chancen.
Zukünftige Entwicklung
Die langjährige politsche Diskussion um eine Einschränkung
bzw. um ein Verbot der Zigarettenwerbung stärkt die Position der
Inhaber von Verkaufsstellen, da möglicherweise einzig die Werbung
am Point of Sale erlaubt bleiben wird.
Die zum 1. Januar 2004 geplante Steuererhöhung wird die
Leute wohl wieder mehr zum Selbstdrehen animieren. Eventuell lohnt es sich,
einen zusätzlichen Drehtabakautomaten zu installieren oder Drehtabake,
Drehfilter und Zigarettenpapierchen von der Theke weg zu verkaufen
(zumindest bei juengerem Publikum).
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