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In Zusammenarbeit mit der Deutschen Bank, die sich mit 50% an der paybox.net
AG beteiligt hat, wurde von diesem Frankfurter Start-Up ein innovatives
elektronisches Zahlungsystem entwickelt und durch eine Vielzahl von Patentanträgen
abgesichert.
Bei diesem Verfahren läuft die Authorisierung und Identifizierung
über ein GSM-taugliches Handy, wovon es im Jahre 2002 bereits 40 Millionen
Nutzer in Deutschland geben soll. Die Telefongesellschaft Debitel
hat sich im Oktober 2000 an Paybox beteiligt, wodurch paybox den Zugriff
auf 1,3 Mio. neue Kunden erhält. Im Dezember 2000 hat Paybox eine
Vertriebsvereinbarung mit AOL Deutschland getroffen, wonach der Online-Dienst
Paybox in seine Online-Dienstleistungen und E-Commerce-Angebote integrieren
wird. Die Gebühren für den Nutzer werden den AOL-Kunden im ersten
Jahr erlassen. Zuvor konnte Paybox schon Kooperationen mit Web.de und eBay.de
abschliessen. Anfang 2002 hat paybox bereits mehr als 500.000 registrierte
Nutzer in fünf Ländern Europas.
paybox wird als Alternative zur Kreditkarte gesehen sowohl für
das Bezahlen in Internetshops, für Zahlungen zwischen Privatpersonen
als für mobile und stationäre Dienstleistungen wie Taxis und
Gastronomie. Die Bezahlung erfolgt per Lastschriftverfahren.
Damit ein Gast paybox nutzen kann, muß er
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im Besitz eines GSM-Handys sein und
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einer Mobilfunknummer
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über ein Girokonto verfügen und
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sich bei paybox registrieren lassen und eine Jahresgebühr zahlen.
Eine Registrierung ist möglich auf der Website von paybox.net oder
per Fax. Nach der Registrierung erhält der Kunde per Post sein "persönliches
Starterpaket" und damit vor allem seine "persönliche paybox-PIN".
Ein Gastronom kann das paybox-Verfahren in zwei Versionen nutzen.
Version 1: Paybox-to-paybox.
Der Gastronom fungiert als privater Teilnehmer.
Dann benötigt er
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mindestens ein Handy bwz. soviele Handys, dass Wartezeiten vermieden werden
können, wenn mehrere Gäste gleichzeitig bezahlen wollen bzw.
mehrere Service-Mitarbeiter gleichzeitig kassieren sollen.
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ein Girokonto.
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Er muß sich bei paybox registrieren lassen, genauso als ob er eine
Privatperson wäre. Für mehrere Handys benötigt er verschiedene
Accounts, die jeweils 9,50 Euro pro Jahr kosten.
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Bei dieser Art von Zahlung wird dem Auftraggeber (Gast) eine Gebühr
von 25 Cent je angefangene 25 Euro in Rechnung gestellt. Das Limit je Zahlung
liegt zur Zeit bei 200 Euro, das Tageslimit eines Kunden bei zur Zeit 300
bis 1.000 Euro. Zusätzlich kennt jeder Kunde ein spezifisches Monatslimit.
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Version 2: Mobile-to-paybox.
Der Gastronom fungiert als Händler.
Er benötigt:
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ein bzw. mehrere Handys,
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ein Kontokorrentkonto,
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Er muß sich bei paybox (kostenlos) registrieren lassen. Als Disagio
werden zur Zeit 3% des Umsatzes berechnet. Für die Kunden des Händlers
fallen keine Transaktionskosten an.
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Er kann sich per Logo als autorisierte Akzeptanzstelle ausweisen.
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Wie läuft die Bezahlung ab?
Der Service-Mitarbeiter
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läßt sich vom Gast dessen Mobilnummer geben
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ruft bei paybox an
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gibt den Zahlungsbetrag und die Mobilnummer/Aliasnummer des Gastes ein.
Der Gast
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erhält von paybox einen Anruf auf seinem Handy,
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bekommt den Zahlungsbetrag und den Namen des Zahlungsempfängers genannt
(per Sprachcomputer-Ausgabe) und
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bestätigt die Zahlung mit seiner PIN.
Die Bestätigung des Gastes wird auf dem Handy des Service-Mitarbeiters
angezeigt.
Der Zahlungsbetrag wird von paybox per Lastschriftverfahren vom Konto
des Gastes abgebucht und auf das Konto des Gastwirts überwiesen.
Nachteile des Verfahrens für den Gastwirt
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Der Gast kann der Lastschrift sechs Wochen lang widersprechen.
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Gäste müssen sich zuerst registrieren lassen.
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Nur ein geringer Teil der Gäste ist bereits registriert.
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Die Abwicklung einer Zahlung dauert angeblich bis zu einer Minute.
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Die Handys könnten von Service-Mitarbeitern für Privatgespräche
mißbraucht werden. Insoweit es die jeweiligen Provider möglich
machen, sollte man den Kreis der anrufbaren Nummern reduzieren oder per
"Kindersicherung" eventuell sogar allein die paybox-Nummer wählbar
machen.
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Bedienvorgänge und Zahlungseingänge können nur nachträglich
abgeglichen werden, bei Offline-Banking erst dann, wenn die Kontoauszüge
vorliegen.
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Betrügerische Mitarbeiter könnten Zahlungen über ihr persönliches
paybox-Konto abwickeln. Der Name des Zahlungsempfängers erscheint
zwar im Display des Gastes. Dieser wird sich aber möglicherweise weder
wundern, wenn nicht der Name der Gaststätte erscheint, noch wird es
ihn interessieren, solange er danach unbehelligt die Gaststätte verlassen
kann. Er wird sich deswegen nicht über einen abweichenden Namen wundern,
weil es in der Gastronomie üblich ist, daß der Inhaber anders
heißt als das gastronomische Objekt.
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Betrügerische Mitarbeiter könnten sogar Lastschriften zu Lasten
des Konto des Gastronomen veranlassen, indem sie Zahlungen auf ein eigenes
paybox-Konto veranlassen.
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Es muß sichergestellt werden, daß das Handy aufgeladen ist.
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Die Sprachausgabe des Betrages im Handy des Gastes ist in lauten Räumen
eventuell schwer verständlich.
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Der Gast wird mit mindestens 25 Cents belastet, was bei kleinen Rechnungsbeträgen
relativ hoch erscheint. Der Gastwirt kann sich aber auch alternativ als
Händler dem paybox-System anschließen. Dann trägt er die
Kosten in Höhe von zur Zeit 3%. Es ist aber zu erwarten, daß
die paybox AG die Gebühren nach erfolgreicher Marktdurchdringung hochtreibt.
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Fungiert der Gastwirt als Privatperson, entstehen durch die sofortige Gutschrift
bei jedem Zahlungsvorgang zusätzliche Kosten der Kontoführung
(etwa Postengebühren) aber auch individuell unterschiedliche, zusätzliche
Kosten der Buchhaltung. Fungiert der Gastwirt hingegen als Händler,
werden die Kontensalden zweimal im Monat überwiesen.
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paybox plant zwar eine Internationalisierung und auch, grenzüberschreitende
Zahlungen zu ermöglichen, aber das System wird sich, wenn überhaupt,
besonders in Deutschland rasch verbreiten. Gastronomischen Objekten, die
ausländischen Gästen einen alternativen Zahlungsweg zur Barzahlung
anbieten wollen, ist paybox deshalb vorerst keine große Hilfe. Dies
gilt vor allem für Gäste aus den USA.
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Eventuell müssen Handys angeschafft und zusätzliche Telefonnummern
geführt werden.
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Die genanten Sicherheitsgründe (Mißbrauch zu Privatgesprächen,
Lastschriften zu ungunsten des Kontos des Gastronomen) legen es nahe, jedem
Mitarbeiter ein eigenes Handy zu geben, damit Mißbräuche, wenn
schon nicht vermieden, wenigstens eindeutig einem Mitarbeiter zugeordnet
werden können. Alternativ wäre zu protokollieren, wer jeweils
für die Nutzung verantwortlich ist, etwa bei Schichtwechsel.
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In bestimmten Gegenden ist - je nach Mobilfunknetz - nicht jederzeit ein
Netzeinbuchung möglich. Das probiert man am besten mit Handys der
wichtigsten Netze aus oder informiert sich bei den Providern.
Vorteile des Verfahrens für den Gastwirt
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Besonders zum Abwickeln von Zahlungsgeschäften eignen sich Handys
vortrefflich. Denn sie sind so handlich, dass ihr Besitzer sie ständig
bei sich tragen kann und der Eigentümer sich relativ sicher identifizieren
lässt.
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Es müssen keine zusätzlichen Geräte installiert oder Anschlüsse
erstellt werden.
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Bei den Anrufen bei paybox zur Abwicklung fallen keine zusätzlichen
Telefongebühren an (0800er Nummer).
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Der Zahlungsbetrag wird spätestens innerhalb 14 Tagen gutgeschrieben
bzw. zweimal monatlich in der Version, in welcher der Gastronom als Händler
fungiert.
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Die oben genannten Sicherheitsprobleme beim Zugriff verschiedener Mitarbeiter
treten nur auf, wenn der Gastronom als Privatperson fungiert. Fungiert
der Gastronom hingegen als Händler, ist eine tagesgenaue, mitarbeiterbezogene
Abrechnung für jeden Mitarbeiter im System vorgesehen. Vor der ersten
Nutzung am Tag meldet sich der Mitarbeiter individuell bei paybox an und
bei Dienstende ab. Mit der Abmeldung wird automatisch ein Fax mit der individuellen
Abrechnung des Mitarbeiters an den Gastronom generiert. Das Konto des Gastronomen
kann nicht belastet werden; Gutschriften sind nur zugunsten des angegebenen
Konto des Gastronomen möglich.
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Es wird Schulungsmaterial für Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.
Der Schulungsaufwand ist minimal.
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Es werden paybox-Aufkleber und Werbematerialien zur Verfügung gestellt,
mit denen Kunden über die Vorzüge informiert werden können.
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Die Möglichkeit per paybox zahlen zu können, unterstützt
ein innovatives Image des gastronomischen Betriebes.
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Sie kann leicht zum Gesprächsthema werden zwischen den Gästen
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aber auch Thema einer Veröffentlichung in der Lokalpresse werden -
besonders in der Provinz.
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Die Verfügbarkeit von Handys erhöht die Sicherheit, weil Notrufnummern
schneller angerufen werden können.
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Bei einer Insolvenz des Kunden übernimmt die paybox.net AG aber mittels
von ihr beauftragter Inkassounternehmen die Forderung, so daß der
Händler sein Geld erhält (dies gilt aber nur, wenn der Gastronom
als Händler fungiert, d.h. die Transaktionsgebühr übernimmt).
Für die meisten Gastronomen dürfte aber die Privat-an-Privat-Veriante
vorteilhafter sein.
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Taxifahrer sind eine wichtige, erklärte Zielgruppe für das System.
Bei ihnen scheint eine Durchsetzung auch wahrscheinilch. Taxifahrer sind
aber für die Gastronomie sowhl eine wichtige Zielgruppe sowohl als
Gäste als auch als Multiplikatoren.
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Das Zahlungsystem ist unabhängig von bestimmten Mobilfunkanbietern.
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Die Zahlungen werden von der Deutschen Bank abgewickelt. Man riskiert nicht,
daß Kundenzahlungen einbehalten werden oder in der Konkursmasse des
Betreibers verschwinden.
Fazit:
Eine ausreichende Verbreitung vorausgesetzt, stellt das paybox-Verfahren
eine preisgünstige und nicht besonders arbeitsaufwendige Möglichkeit
dar, sich als innovatives Gastronomieunternehmen zu präsentieren.
Für inhabergeführte Gaststätten, in denen der Zugang
zum Handy auf eine Vertrauensperson, etwa aus der Familie, begrenzt werden
kann, empfiehlt sich die Variante Paybox-to-paybox, bei welcher keine Transaktionsgebühren
entstehen. Der Account kann dann auch für private und geschäftliche
Ausgaben genutzt werden.
Wenn verschiedenen Mitarbeitern Zugang zum Handy gewährt werden
soll, empfiehlt sich aus Sicherheitsgründen die Version Mobile-to-paybox.
Die zu tragenden Transaktionsgebühren in Höhe von zur Zeit 3%
bewegen sich im Rahmen der Gebühren anderer Zahlungssysteme wie Restaurantschecks
und Kreditkarten. |
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