Unternehmen verfolgen mit Weihnachtsfeiern verschiedene Zwecke.
Sie wollen
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Mitarbeiter motivieren,
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das zu Ende gehende Jahr rückschauend bilanzieren und
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das Zusammengehörigkeitsgefühl stärken.
Es gibt viele Arten, wie Unternehmen zusammen mit ihren Mitarbeitern
Weihnachten (vor)feiern können, z.B.:
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mit einem kleinen Geschenk,
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einer Spendenaktion zu Gunsten von sozial schwachen Mitmenschen,
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einer Schiffsreise,
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einem Wochenendausflug oder
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einem schönen Weihnachtsessen.
Besonders in Skandinavien liebt man es, einen "Julebord" (Weihnachtstisch)
zu feiern, ein ausgelassenes, oft feucht-fröhliches Firmenfest in
der Vorweihnachtszeit. Traditionell gibt es dazu ein Fischbuffet
mit eingelegtem, gesalzenem Dorsch, Hering und Lachs, dazu Würste
und Schinken und einige Nebengerichte. |
Für Weihnachtsfeiern im Café Abseits machen wir gerne ein
individuelles
Angebot. Es gibt dafür keine Standardpreise, da wir für jede
Feier eine Lösung anstreben, die einerseits unsere Gäste voll
zufrieden stellt, andererseits unnötige Kosten vermeidet.
Zur Illustration der möglichen Kosten schildern wir ein reales
Beispiel einer Weihnachtsfeier eines Bamberger Unternehmens. Gewünscht
wurde ein überwiegend italienisches, kalt-warmes Buffet.
Es bestand aus Vorspeisen wie
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Carpaccio vom Angusrind mit frischem Parmesankäse
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Paprikafilets in Öl
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Eingelegte geröstete Zucchini
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Geschmorte Egerlinge in Öl
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Auberginen und Knoblauch gebraten und mariniert
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Mozzarella-Tomaten-Salat
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Bruschetta
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Rohkost-Salate und French-Dressing, Balsamicoessig-Öl-Sauce und Rotwein-Öl-Sauce
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Stangenweißbrot, Partybrötchen
Hauptspeisen wie
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Mozzarella-Spinat-Lasagne
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Lasagne al forno
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Vegetarische Brokkoli al forno (mit Egerling-Sahne-Sauce)
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Rigatoni mit Tomatensauce
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Rigatoni al forno (mit Fleischsauce)
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Bengalischer Reis (Wildreismischung mit Brokkoli, Pilzen, Tomaten und Feta,
scharf gewürzt)
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Calamari mit hausgemachter Remoulade
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gebratene Fetaecken
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gebratene Egerlinge
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Zanderfilet in Sahne-Riesling-Sauce mit frischen Kräutern, dazu Wildreis
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Saltimbocca, dazu Herzoginkartoffeln
und Desserts wie
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Tiramisu
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Panna Cotta, dazu rote Grütze und Karamelsauce
Wir konnten dieses reichhaltige Buffet zu einem Preis von 33,00 DM anbieten
(bei 80 Gästen). Mit allen Getränken (incl. Prosecco, Longdrinks)
summierte sich der Rechnungsbetrag auf knapp 5.200 DM, also nur rund 65
DM pro Gast. |
Ab 2002 gelten neue Regeln für die lohnsteuerliche
Behandlung des geldwerten Vorteils von Betriebsfeiern und -ausflügen:
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Von der Firma bezahlte Betriebsveranstaltungen dürfen nicht mehr nur
einen Tag dauern. Eine mehrtägige Veranstaltung lag bis 2001
nur dann nicht vor, wenn lediglich "bis in den nächsten Morgen gefeiert
wird". Als mehrtägig wurde eine Feier angesehen, wenn sie länger
als 24 Stunden dauerte (juristisch umstritten).
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Was bleibt: Maximal zwei Events pro Jahr darf der Arbeitgeber steuerfrei
spendieren. Finden mehr Veranstaltungen statt, kann sich der Arbeitgeber
aussuchen, welche davon steuerlich als Betriebsveranstaltung gelten sollen.
Nehmen bestimmte Personen in Erfüllung ihrer Aufgaben an mehr als
zwei Veranstaltungen teil (etwa ein Vorstand, der mehrere Abteilungsveranstaltungen
besucht), ist dies steuerlich unschädlich.
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Pro Veranstaltung und Mitarbeiter dürfen nicht mehr als 110 Euro
inclusive Umsatzsteuer spendiert werden. Sonst fällt Lohnsteuer
an - pauschal 25 Prozent der Kosten für Fahrt, Verpflegung und Rahmenprogramm
oder individuell nach den steuerlichen Verhältnissen des einzelnen
Arbeitnehmers. Nehmen Partner der Mitarbeiter teil, werden die auf diese
Partner rechnerisch entfallenden Kosten dem jeweiligen Arbeitnehmer zugerechnet.
Die anteiligen Kosten für solche Mitarbeiter, die wegen Krankheit
nicht teilnehmen, sind dabei herauszurechnen. Man sollte bei der Planung
von Betriebsveranstaltungen etwas "Luft" einkalkulieren, um nicht durch
überraschend anfallende Kosten auf dem falschen Fuß erwischt
zu werden.
Außerdem gelten alte Regeln weiter:
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Die Teilnahme muß allen Betriebsangehörigen oder allen
Angehörigen einer Organisatiionseinheit offenstehen (Betrieb,
Abteilung usw.). Sie darf nicht an die Stellung im Unternehmen, an die
Vergütungsgruppe oder etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit
gekoppelt sein.
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Nicht als Betriebsveranstaltung gilt eine Veranstaltung anläßlich
der Ehrung eines einzelnen Mitarbeiters, etwa anläßlich eines
Betriebsjubiläums.
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