Gastgewerbe Gedankensplitter von Abseits.de
Bundesfinanzhof - Urteil vom 23.11.2011, XI R 6/08.
Regelsteuersatz fr Leistungen eines Partyservice - Abgrenzung von Restaurationsleistungen (Dienstleistungen) und Lieferungen von Nahrungsmitteln - Zubereitung der Speisen oder Mahlzeiten als Dienstleistungselement - Standardspeisen - Sicht des Durchschnittsverbrauchers
Leitstze
1. Die Leistungen eines Partyservice stellen grundstzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) dar, die dem Regelsteuersatz unterliegen.
2. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zustzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstnde belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist.
Tatbestand
1
I. Die Klgerin und Revisionsklgerin (Klgerin), eine KG, betrieb im Streitjahr 2000 eine Fleischerei mit verschiedenen Verkaufsstellen sowie nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) einen "Partyservice". Im Rahmen des Partyservice lieferte sie die bestellten Speisen in verschlossenen Warmhalteschalen aus, wobei sie je nach Kundenwunsch auch Geschirr und Besteck, Partytische (Stehtische) sowie Personal zur Verfgung stellte.
2
Im Rahmen einer Betriebsprfung vertrat der Prfer die Auffassung, dass die Speisenlieferungen, soweit sie mit der Beistellung von Geschirr und Besteck, Stehtischen oder Personal verbunden waren, dem Regelsteuersatz unterlgen. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) folgte der Ansicht des Prfers und erlieŸ unter dem 30. Juli 2003 einen entsprechend genderten Umsatzsteuerbescheid fr das Streitjahr. Im sich anschlieŸenden Einspruchsverfahren erzielten die Beteiligten Einvernehmen darber, dass die Entgelte fr die Speisenlieferungen in den Fllen dem Regelsteuersatz zu unterwerfen seien, in denen die Klgerin auch Bedienungspersonal gestellt hatte.
3
Im œbrigen blieben Einspruch und Klage gegen den „nderungsbescheid ohne Erfolg. Das Urteil des FG ist verffentlicht in Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2009, 33.
4
Mit ihrer Revision macht die Klgerin im Wesentlichen geltend, die œberlassung von Geschirr und Besteck sei eine Nebenleistung zur Speisenlieferung, die es nicht rechtfertige, die gesamte Leistung als Dienstleistung zu qualifizieren.
5
Der Senat hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2009 XI R 6/08 (BFHE 227, 242, BStBl II 2010, 364) das Revisionsverfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europischen Union (EuGH) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
6
"1. Ist der Begriff 'Nahrungsmittel' in Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass darunter nur Nahrungsmittel 'zum Mitnehmen' fallen, wie sie typischerweise im Lebensmittelhandel verkauft werden, oder fallen darunter auch Speisen oder Mahlzeiten, die --durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise-- zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind?
7
2. Falls 'Nahrungsmittel' im Sinne des Anhangs H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG auch Speisen oder Mahlzeiten zum sofortigen Verzehr sind:
8
Ist der Vorgang der Zubereitung der Speisen oder Mahlzeiten als Dienstleistungselement zu bercksichtigen, wenn zu entscheiden ist, ob die einheitliche Leistung eines Partyservice-Unternehmens (œberlassung von verzehrfertigen Speisen oder Mahlzeiten sowie deren Transport und gegebenenfalls œberlassung von Besteck und Geschirr und/ oder von Stehtischen sowie das Abholen der zur Nutzung berlassenen Gegenstnde) als steuerbegnstigte Lieferung von Nahrungsmitteln (Anhang H Kategorie 1 der Richtlinie 77/388/EWG) oder als nicht steuerbegnstigte Dienstleistung (Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG) zu qualifizieren ist?
9
3. Falls die Frage zu 2. verneint wird:
10
Ist es mit Art. 2 Nr. 1 i.V.m. Art. 5 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG vereinbar, bei der Qualifizierung der einheitlichen Leistung eines Partyservice-Unternehmens entweder als Warenlieferung oder als Dienstleistung eigener Art typisierend allein auf die Anzahl der Elemente mit Dienstleistungscharakter (zwei oder mehr) gegenber dem Lieferungsanteil abzustellen oder sind die Elemente mit Dienstleistungscharakter unabhngig von ihrer Zahl zwingend --und bejahendenfalls nach welchen Merkmalen-- zu gewichten?"
11
Der EuGH hat diese und in weiteren Vorabentscheidungsersuchen gestellten Fragen mit Urteil vom 10. Mrz 2011 Rs. C-497/09, C-499/09, C-501/09 und C-502/09 --Bog u.a.-- (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2011, 515, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2011, 272) wie folgt beantwortet:
12
"1. Die Art. 5 und 6 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG ... in der durch die Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 genderten Fassung sind dahin auszulegen, dass
13
- die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissstnden oder -wagen oder in Kino-Foyers eine Lieferung von Gegenstnden im Sinne des genannten Art. 5 ist, wenn eine qualitative Prfung des gesamten Umsatzes ergibt, dass die Dienstleistungselemente, die der Lieferung der Nahrungsmittel voraus- und mit ihr einhergehen, nicht berwiegen;
14
- die Ttigkeiten eines Partyservice auŸer in den Fllen, in denen dieser lediglich Standardspeisen ohne zustzliches Dienstleistungselement liefert oder in denen weitere, besondere Umstnde belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist, Dienstleistungen im Sinne des genannten Art. 6 darstellen.
15
2. Bei Lieferung von Gegenstnden ist der Begriff 'Nahrungsmittel' in Anhang H Kategorie 1 der durch die Richtlinie 92/111 genderten Sechsten Richtlinie 77/388 dahin auszulegen, dass er auch Speisen oder Mahlzeiten umfasst, die durch Kochen, Braten, Backen oder auf sonstige Weise zum sofortigen Verzehr zubereitet worden sind."
16
Die Klgerin sieht mit der Entscheidung des EuGH ihre Rechtsauffassung besttigt. Die im Streitfall zur Speisenlieferung allein hinzugetretene œberlassung von Geschirr und Besteck knne aus Sicht eines Durchschnittsverbrauchers nicht das die Gesamtleistung prgende Element gewesen sein. Es habe weder eine Beratungsttigkeit gegenber den Kunden stattgefunden noch sei die Zubereitung der gelieferten Speisen nach Kundenwunsch erfolgt. Sie, die Klgerin, habe ausschlieŸlich von ihren Kunden aus einer Speisekarte ausgewhlte Standardspeisen geliefert, wie sie sie in ihren Filialen zum Kauf anbiete und stndig und immer gleich zubereite. Wenigstens acht Rechnungen betrfen Lieferungen von Standardspeisen ohne zustzliche Dienstleistungen, "die als qualitativ berwiegendes Element die Annahme einer nicht steuerbegnstigten sonstigen Leistung rechtfertigen wrden". Liefere ein Partyservice neben den Speisen in berschaubarem Umfang Geschirr, Besteck oder Stehtische mit, sei dies entsprechend den behelfsmŸigen Verzehrvorrichtungen bei Imbissbuden zu behandeln. Jedenfalls lgen (reine) Speisenlieferungen dann vor, wenn hinzutretende Leistungen lediglich informatorisch auf der Rechnung aufgefhrt und nicht berechnet worden seien.
17
Die Klgerin beantragt, unter Aufhebung der Vorentscheidung den Umsatzsteuerbescheid 2000 vom 30. Juli 2003 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 3. Mai 2004 dahingehend abzundern, dass die Umsatzsteuer um ... DM (= ... EUR) herabgesetzt wird.
18
Das FA beantragt,
die Revision als unbegrndet zurckzuweisen.
Entscheidungsgrnde
19
II. Die Revision ist unbegrndet und war daher zurckzuweisen ( 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Das FG hat im Ergebnis zu Recht entschieden, dass die Klgerin dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen erbracht hat.
20
1. Nach 12 Abs. 1 des im Streitfall anzuwendenden Umsatzsteuergesetzes 1999 (UStG) betrgt die Steuer fr jeden steuerpflichtigen Umsatz 16 % der Bemessungsgrundlage. Sie ermŸigt sich nach 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG auf 7 % u.a. fr "die Lieferungen" der in der Anlage des Gesetzes bezeichneten Gegenstnde, darunter z.B. Zubereitungen von Fleisch, Fischen usw. (Nr. 28), aus Getreide, Mehl, Strke oder Milch sowie Backwaren (Nr. 31), Zubereitungen von Gemse, Frchten usw. (Nr. 32) oder "Verschiedene Lebensmittelzubereitungen" (Nr. 33).
21
Lieferungen sind nach 3 Abs. 1 UStG u.a. Leistungen, durch die der Unternehmer den Abnehmer befhigt, im eigenen Namen ber einen Gegenstand zu verfgen (Verschaffung der Verfgungsmacht). Sonstige Leistungen sind Leistungen, die keine Lieferungen sind ( 3 Abs. 9 Satz 1 UStG).
22
Diese Vorschriften beruhen unionsrechtlich auf Art. 5 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten ber die Umsatzsteuern (Richtlinie 77/388/EWG) - nunmehr Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 ber das gemeinsame Mehrwertsteuersystem --MwStSystRL-- (Amtsblatt der Europischen Union --ABlEU-- Nr. L 347/1), wonach als Lieferung eines Gegenstandes die œbertragung der Befhigung gilt, wie ein Eigentmer ber einen krperlichen Gegenstand zu verfgen, und auf Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 77/388/EWG --nunmehr Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL--, wonach als Dienstleistung jede Leistung gilt, die keine Lieferung eines Gegenstandes ist.
23
2. Nach der im Streitfall ergangenen Entscheidung des EuGH stellen die Ttigkeiten eines Partyservice auŸer in den Fllen, in denen dieser lediglich Standardspeisen ohne zustzliches Dienstleistungselement liefert oder in denen weitere, besondere Umstnde belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist, Dienstleistungen dar (EuGH-Urteil --Bog u.a.-- in DStR 2011, 515, UR 2011, 272, Leitsatz 1).
24
Zur Abgrenzung von Lieferung und Dienstleistung bei den Leistungen eines Partyservice fhrt der EuGH aus:
25
"75 Was die Ttigkeiten eines bei Festen und Feierlichkeiten in Anspruch genommenen Partyservice wie die im Ausgangsverfahren in der Rechtssache C-502/09 fraglichen angeht, so sind, wie sich aus Randnr. 38 des vorliegenden Urteils ergibt, je nach den Kundenwnschen mehrere Kombinationen von Umstzen denkbar, die von der bloŸen Zubereitung und Lieferung von Speisen bis zu einer umfassenden Leistung reichen knnen, die auch die Bereitstellung von Geschirr, Mobiliar (Tische und Sthle), die Darreichungsform der Gerichte, die Dekoration, die Bereitstellung von Personal fr die Bedienung und die Beratung ber die Zusammenstellung des Mens und gegebenenfalls die Auswahl der Getrnke umfassen kann.
26
76 Wenn eine einheitliche Leistung vorliegt, hngt die Qualifizierung des Umsatzes als Lieferung von Gegenstnden oder als Dienstleistung von der Gesamtheit der tatschlichen Umstnde ab, wobei die qualitativ berwiegenden Bestandteile aus der Sicht des Verbrauchers zu betrachten sind.
27
77 Zu den von einem Partyservice nach Hause gelieferten Speisen ist festzustellen, dass sie im Gegensatz zu denjenigen, die in Imbissstnden, Imbisswagen und Kinos abgegeben werden, im Allgemeinen nicht das Ergebnis einer bloŸen Standardzubereitung sind, sondern einen deutlich grŸeren Dienstleistungsanteil aufweisen und mehr Arbeit und Sachverstand erfordern. Die Qualitt der Gerichte, die Kreativitt sowie die Darreichungsform sind hier Elemente, die in den meisten Fllen fr den Kunden von entscheidender Bedeutung sind. Oftmals wird dem Kunden nicht nur die Mglichkeit geboten, sein Men zusammenzustellen, sondern sogar, Speisen nach seinen Wnschen zubereiten zu lassen. Dieser Dienstleistungsanteil kommt im œbrigen auch im Sprachgebrauch zum Ausdruck, da umgangssprachlich im Allgemeinen vom Party'service' und den bei diesem 'bestellten' und nicht 'gekauften' Speisen gesprochen wird.
28
78 Sodann werden die Speisen vom Partyservice in verschlossenen Warmhalteschalen angeliefert oder von ihm an Ort und Stelle aufgewrmt. Fr den Kunden ist zudem wesentlich, dass die Speisen genau zu dem von ihm festgelegten Zeitpunkt geliefert werden.
29
79 Des Weiteren knnen die Leistungen eines Partyservice dem Verzehr dienliche Elemente, wie die Bereitstellung von Geschirr, Besteck oder sogar Mobiliar, umfassen. Diese Elemente verlangen zudem im Unterschied zur bloŸen Bereitstellung einer behelfsmŸigen Infrastruktur im Fall von Imbissstnden, Imbisswagen oder Kinos einen gewissen personellen Einsatz, um das gestellte Material herbeizuschaffen, zurckzunehmen und gegebenenfalls zu reinigen.
30
80 Im Licht dieser Erwgungen ist festzustellen, dass die Ttigkeit eines Partyservice auŸer in den Fllen, in denen dieser lediglich Standardspeisen ohne zustzliches Dienstleistungselement liefert oder in denen weitere, besondere Umstnde belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist, eine Dienstleistung darstellt."
31
3. Unter Bercksichtigung dieser Ausfhrungen sind die streitbefangenen Leistungen der Klgerin als dem Regelsteuersatz unterfallende sonstige Leistungen zu behandeln.
32
Die Voraussetzungen, unter denen nach der Rechtsprechung des EuGH Leistungen eines Partyservice ausnahmsweise mit dem ermŸigten Steuersatz zu besteuern sind, liegen im Streitfall nicht vor.
33
a) Die Klgerin hat in den im Streitfall zu beurteilenden Fllen keine Standardspeisen ohne zustzliches Dienstleistungselement geliefert.
34
aa) Die Annahme einer dem Regelsteuersatz unterliegenden sonstigen Leistung erfordert nicht --wie die Klgerin meint--, dass das zur Lieferung einer Standardspeise hinzutretende Dienstleistungselement qualitativ berwiegt. Es reicht nach der im Streitfall ergangenen Rechtsprechung des EuGH bei einem Partyservice vielmehr aus, dass neben der Speisenlieferung ein zustzliches Dienstleistungselement erbracht wird.
35
Die Rechnungen vom ..., auf die sich die Klgerin bezieht, betreffen Speisenlieferungen, zu denen jeweils mindestens ein zustzliches Dienstleistungselement hinzutrat, so dass sie als dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistungen zu behandeln sind. Gleiches gilt, soweit die Klgerin hinsichtlich der Rechnungen vom ... vorbringt, es lgen Speisenlieferungen vor, da sie lediglich jeweils zwei Stehtische zur Verfgung gestellt habe.
36
bb) Die Klgerin rgt zwar zu Recht hinsichtlich der Rechnungen vom ..., dass sie bei diesen Umstzen entgegen der Aussage des FG kein Besteck und Geschirr berlassen habe. Dies fhrt jedoch nicht zum teilweisen Erfolg der Revision.
37
Die Rechnung vom ... betrifft keine Abgabe von Speisen, sondern ausschlieŸlich eine dem Regelsteuersatz unterliegende Lieferung von alkoholischen Getrnken.
38
Ausweislich der Rechnung vom ... wurden zwar Standardspeisen (Grillsteaks, Rostbratwurst zum Grillen, Pommes frites) abgegeben; es wurden aber auŸerdem zehn Stehtische berlassen. Damit ist zu der Abgabe von Speisen ein weiteres Dienstleistungselement hinzugetreten, das nach der Vorabentscheidung des EuGH auch bei der Abgabe von Standardspeisen die Annahme einer Dienstleistung rechtfertigt.
39
Soweit sich die Klgerin auf die Rechnung an die Firma Z vom ... ber 70 Portionen "Buffet kalt warm" bezieht, handelt es sich entgegen der Ansicht der Klgerin nicht um die Lieferung von Standardspeisen. Die gelieferten --aufeinander abgestimmten-- Speisen fr 70 Personen --wie etwa Vitello tonnato, Hhnchenschnitzel mit FruchtspieŸen, gerucherter Lachs und Forellenfilet mit Sahnemeerrettich, Roastbeef mit Remoulade, gefllte Tomaten mit Frischkse, Geflgelsalat mit Rigatoni-- sind jedenfalls keine Standardspeisen, wie sie typischerweise als Ergebnis einer einfachen, standardisierten Zubereitung, die in den meisten Fllen nicht auf Bestellung eines bestimmten Kunden, sondern entsprechend der allgemein vorhersehbaren Nachfrage oder in Abstnden vorgenommen werden, an Imbissstnden, Imbisswagen oder in Kinos abgegeben werden (vgl. EuGH-Urteil in DStR 2011, 515, UR 2011, 272, Rz 68, 77). Die Abgabe dieser Speisen, die einen deutlich grŸeren Dienstleistungsanteil aufweisen und mehr Arbeit und Sachverstand erfordern, ist mithin nicht als Lieferung anzusehen (vgl. EuGH-Urteil in DStR 2011, 515, UR 2011, 272, Rz 77).
40
b) Besondere Umstnde, die dafr sprechen, dass die Abgabe der Speisen der dominierende Bestandteil der streitigen Umstze gewesen wre, liegen nicht vor.
41
aa) Der Senat vermag der Klgerin nicht darin zu folgen, die Besteck- und Geschirrberlassung knne jedenfalls nicht das die Gesamtleistung prgende Element gewesen sein, weil die jeweiligen Kosten fr die zustzlich erbrachten Dienstleistungen weit hinter den Kosten der Speisenlieferung zurckgeblieben seien.
42
Denn der EuGH hat entsprechende œberlegungen in dem Vorlagebeschluss des Senats in BFHE 227, 242, BStBl II 2010, 364 nicht bernommen. Daher ist weder darauf abzustellen, in welchem Verhltnis die durch die zustzlich erbrachte Dienstleistung verursachten Kosten zu denen der Speisenlieferung stehen, noch kommt es darauf an, ob die hinzutretenden Leistungen unberechnet bleiben und lediglich "informatorisch" auf der Rechnung aufgefhrt werden.
43
bb) Der EuGH hat in seiner zum vorliegenden Streitfall ergangenen Entscheidung bercksichtigt, dass im Rahmen eines Partyservice bereitgestelltes Geschirr und Besteck sowie berlassene Stehtische --im Unterschied zur bloŸen Bereitstellung einer behelfsmŸigen Infrastruktur im Fall von Imbissstnden, Imbisswagen oder Kinos-- einen gewissen, nicht nur geringfgigen personellen Einsatz erfordern, um das gestellte Material herbeizuschaffen, zurckzunehmen und gegebenenfalls zu reinigen (vgl. EuGH-Urteil in DStR 2011, 515, UR 2011, 272, Rz 79). Die Lieferung von Speisen im Rahmen des Partyservice stellt mithin nur eine Komponente der gesamten Leistung dar, bei der --vergleichbar einem Restaurationsumsatz mit bereitgestelltem Geschirr, Mobiliar und Gedeck-- der Dienstleistungsanteil qualitativ berwiegt. Hierbei kommt es nicht entscheidend darauf an, ob der Kunde etwa aus Grnden der Kostenersparnis das bereitgestellte Geschirr und Besteck selbst reinigt.
44
4. Nach Art. 6 Abs. 2 der Durchfhrungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. Mrz 2011 zur Festlegung von Durchfhrungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG ber das gemeinsame Mehrwertsteuersystem --MwSt-DVO-- (ABlEU Nr. L 77/1) gilt die Abgabe von zubereiteten oder nicht zubereiteten Speisen und/oder Getrnken mit oder ohne Befrderung, jedoch ohne andere untersttzende Dienstleistungen nicht als Restaurant- oder Verpflegungsdienstleistung.
45
Wie diese Bestimmung --unter Bercksichtigung der dargelegten EuGH-Rechtsprechung-- zu verstehen ist, ist in dem das Streitjahr 2000 betreffenden Streitfall nicht zu entscheiden. Denn sie gilt nach Art. 65 MwSt-DVO erst ab dem 1. Juli 2011.
46
5. Die Sache ist spruchreif.
47
Entgegen dem Vorbringen der Klgerin bedarf es keiner Feststellungen zur "Sicht des Durchschnittsverbrauchers", weil es sich dabei lediglich um eine "gedankliche Perspektive" handelt (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 2008 V R 39/05, BFH/NV 2008, 1712, unter II.3.b dd).
48
MaŸgebend ist eine --aufgrund der im Streitfall festgestellten Tatsachen mgliche-- Gesamtbetrachtung aller Umstnde, unter denen der jeweilige Umsatz ausgefhrt wurde. Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist die qualitative und nicht nur quantitative Bedeutung der Dienstleistungselemente im Vergleich zu den Elementen einer Lieferung von Gegenstnden nach MaŸgabe der vom EuGH gerade auch fr den vorliegenden Streitfall aufgestellten Grundstze zu bestimmen (vgl. EuGH-Urteil in DStR 2011, 515, UR 2011, 272, Rz 62, 75 bis 80).
(Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 25. Januar 2012).
Labels: Catering, Mehrwertsteuer, Partyservice
Preisniveu: Gastrogerte, Khlzellen, Geschirrspler und Co.

Gastrogerte, Khlzellen, Geschirrspler haben zur Zeit, wahrscheinlich auch Saisonbedingt, preislich gesehen den wohl tiefsten Punkt der Jahre 2011/2012 erreicht. Profi Geschirrspuler fr 999,- ‚, wie gleichfalls Khlzellen fr 999,- ‚. Das sind Preise die den Fachmann stutzen lassen.
Ist die Qualitt annehmbar?
Ja, durchaus. Der Preisdruck ist nicht zuletzt auch einer Krise zuzuordnen. Immer geringer werdende Margen stellen fr den Hndler selbstverstndlich ein Problem dar. Die Gerte sind i.d.R. von sehr guter Qualitt. Aber wie immer ist €ždes eine Eule des anderen Nachtigal€œ. Die Gastronomen freut es, es ist eine perfekte Zeit um eventuell etwas zu erneuern oder aufzursten. Geschirrspler und Glserspler, hilfreiche Kameraden im tglichen Geschft eines Gastronomen.
Allgemein wir davon ausgegangen das die Preise whrend des Frhjahres wieder deutlich anziehen werden. So hoffen die Hndler.
Labels: geschirrspler, glserspler, khlzellen, msicenter.de, tiefkhlzellen
Gastgewerbeumsatz im November 2011 real um 0,8 % gestiegen.
WIESBADEN - Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im November 2011 nominal 2,8 % und real 0,8 % mehr um als im November 2010. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat Oktober 2011 der Umsatz im Gastgewerbe im November 2011 kalender- und saisonbereinigt nominal um 0,5 % und real um 0,4 % hher.
Das Beherbergungsgewerbe erzielte im November 2011 einen nominalen Umsatzzuwachs von 1,8 % gegenber November 2010 bei einem realen Umsatzrckgang von 0,4 %. Die Gastronomie setzte nominal 3,4 % und real 1,6 % mehr um als im Vorjahresmonat. Innerhalb der Gastronomie stieg der Umsatz der Caterer nominal um 2,9 % und real um 0,6 %.
Von Januar bis November 2011 setzte das Gastgewerbe insgesamt in Deutschland nominal 3,8 % und real 2,3 % mehr um als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Labels: Umsatzentwicklung
Kassensysteme, Funkkassen und Orderterminals.

Kassensysteme mit Zukunft. Immer mehr Gastronomen erkennen deutlich die Vorteile eines Kassensystems mit Funk. Funkkassen bzw. Order Terminals sparen enorme Wegstrecken. Und der Wirt hat deutlich mehr Zeit fr seine Kunden. Viel schneller ist ein Bon in der Kche oder am Tresen. Whrend die Bons bereits abgearbeitet werden bleibt der Bedienung Zeit fr ein Schwtzchen oder es werden Tische abgerumt.
Augustiner Tropfen.
Der Kruterlikr "Augustiner Tropfen" aus dem schsischen Grimma hat nichts zu tun mit der bekannteren Mnchener Brauerei Augustiner. Ein ehemaligs Volkseigener Betrieb hat nach der Wende die Marke Augustiner angemeldet und konnte froh sein, daŸ die Augustiner Bru so smart gewesen ist, dagegen nichts zu unternehmnen. Ganz im Gegenteil, die Mnchener Brauerei schtzt diesen Kruterlikr. Das "Augstiner am Platzl" bietet ihn sogar als "Hausspezialitt" in Flaschen von 2 und 5 cl aus.
Der "Augustiner-Tropfen" ist ein herzhafter, wrziger Kruterlikr mit abgerundeten typischen Aromen. Er hat eine dezente RestsŸe.
Im Jahre 1287 kamen Augustiner-Mnche nach Grimma und grndeten an der Mulde ein Augustiner-Eremiten-Kloster. Aus Wurzeln, Beeren und Kruter stellten sie ein wohltuendes, bekmmliches Getrnk her. 1541 - nach der Reformation - muŸten die Mnche das Kloster verlassen.
Labels: Spirituosen
Zoll kontrolliert auf Weihnachtsmrkten.
Darmstadt, 1. Dezember 2011. Am 29. und 30. November 2011 kontrollierten Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Darmstadt auf den Weihnachtsmrkten in Offenbach und Frankfurt am Main. Ihr Fokus lag auf der illegalen Beschftigung von Angestellten im Gastronomie- und im Schaustellergewerbe.
Das Ergebnis der Kontrolle berraschte selbst die Zllner.
"Von insgesamt 16 berprften Arbeitgebern haben elf gegen die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung verstoŸen"so Kirsten Jung, Sprecherin des Hauptzollamts Darmstadt.
"Zudem sprachen meine Kolleginnen und Kollegen 16 Verwarnungen gegen Personen aus, die entgegen der Vorschriften ihre Ausweise nicht mit sich fhrten."Gegen die betroffenen Arbeitgeber leiteten die Beschftigen des Zolls BuŸgeldverfahren ein. Die Ermittlungen dauern an.
Labels: Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Gutschein-Marketing via Groupon & Co: Was ist zu beachten? Hinweise und Handlungsempfehlungen fr eine erfolgreiche Kampagne (TEIL2)
Das Gutschein-Marketing eine vielversprechende und kostengnstige Mglichkeit zur
Gutschein-Marketing via Groupon & Co.: Die Vor- und Nachteile des Vermarktung ber Gutscheinkampagnen (TEIL 1).
Ein bereits totgesagter Vermarktungsweg fr Dienstleistungen aller Art erlebte dank der Firma Groupon in den vergangenen 2 Jahren einen beispiellosen Aufschwung: Das €žCouponing€œ.
Gothaer Stadtrat lehnt Bettensteuer ab. Erfurt, 01. Dezember 2011 / In der gestrigen Stadtratssitzung in Gotha wurde die geplante Einfhrung einer Bettensteuer mehrheitlich abgelehnt. Mit geschtzten 220.000 Euro Einnahmen aus der Steuer sollten Kultur und Tourismus gefrdert werden.
"Zu dieser Entscheidung knnen wir nur gratulieren, zeigt sie doch, dass die Fakten und auch die von uns mehrfach vorgebrachten Bedenken, welche klar gegen die Einfhrung einer solchen tourismusfeindlichen Steuer sprechen, nicht von der Hand zu weisen sind,"egrŸt Dirk Ellinger, Hauptgeschftsfhrer des DEHOGA Thringen diesen Beschluss.
"Mit Spannung erwarten wir das Urteil des Thringer Oberverwaltungsgerichtes in den Normenkontrollverfahren gegen die Satzungen zur Erhebung einer Kulturfrderabgabe der Stdte Erfurt und Jena"so Ellinger weiter.
"Diese werden fr Thringen und auch fr Deutschland richtungsweisend sein.(Quelle: Pressemitteilung des DEHOGA Thringen).
Nach wie vor lehnen wir eine solche Abgabe, welche auf Beherbergungsdienstleitungen erhoben werden soll und nur die Haushaltssituationen der Kommunen auf Kosten der Hoteliers und der Gste aufpolieren soll, ganz deutlich ab."
Gastgewerbeumsatz im September 2011 real um 0,4 % gestiegen.
WIESBADEN - Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im September 2011 nominal 2,2 % und real 0,4 % mehr um als im September 2010. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat August 2011 der Umsatz im Gastgewerbe im September 2011 kalender- und saisonbereinigt nominal um 0,6 % und real um 0,2 % hher.
Das Beherbergungsgewerbe erzielte im September 2011 einen nominalen Umsatzzuwachs von 1,9 % gegenber September 2010 bei einem realen Umsatzrckgang von 0,3 %. Die Gastronomie setzte nominal 2,5 % und real 0,7 % mehr um als im Vorjahresmonat. Innerhalb der Gastronomie stieg der Umsatz der Caterer nominal um 1,7 % (real - 0,8 %).
Von Januar bis September 2011 setzte das Gastgewerbe insgesamt in Deutschland nominal 3,7 % und real 2,3 % mehr um als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
(Quelle: Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes).
Labels: Umsatzentwicklung
Brau Beviale 2011: Starke Messe mit viel Charme.
Die perfekte Mischung macht's: Wenn die Brau Beviale 2011 vom 9.-11. November im Messezentrum Nrnberg an den Start geht, sind 1.381 Aussteller (2010: 1.348) mit an Bord, Stammgste ebenso wie Start-ups. Die 2011 weltweit wichtigste Investitionsgtermesse fr die Getrnkewirtschaft prsentiert ihren rund 32.000 investitionsfreudigen Gsten (2010: 32.617) den gefragten Messemix aus hochwertigen Getrnke-Rohstoffen, innovativen Technologien, effizienter Logistik und spritzigen Marketing-Ideen.
Brau Beviale berzeugt mit umfassendem Angebot
49 Nationen sind auf Ausstellerseite vertreten, allen voran Firmen aus Deutschland (770), Italien, GroŸbritannien, –sterreich, den Niederlanden, der Tschechischen Republik, der Schweiz, Belgien und Frankreich. Angebotsschwerpunkt ist die gesamte Technologie mit Maschinen und Anlagen fr die Herstellung, Abfllung und Verpackung von Getrnken, die technische Ausstattung fr Betrieb und Labor sowie energietechnische Anlagen. Etwa die Hlfte der Aussteller lsst sich hier zuordnen. Daneben stellen die Rohstoffe fr die Getrnkeproduktion ein wichtiges Segment der Brau Beviale dar. Aussteller sind die international agierenden Hopfenhandelshuser sowie die Hersteller von Rohstoffen und Essenzen fr alkoholfreie Getrnke. Ein hoher Sttigungsgrad vor allem der westeuropischen Getrnkemrkte macht erfinderisch: Der Angebotsbereich Marketing bietet eine Vielzahl neuer Konzepte und Vermarktungsideen fr Werbung und Absatzfrderung. Im Segment Logistik prsentieren fhrende europische Hersteller von Nutzfahrzeugen bedarfsgerechte Lsungen fr Getrnketransport und -vertrieb.
Auf der Brau Beviale ist das internationale Who's who der Getrnkebranche ebenso zu Hause wie Start-ups. 19 junge, innovative Firmen prsentieren ihre neuen Ideen an drei themenorientierten Gemeinschaftsstnden, die vom Bundesministerium fr Wirtschaft und Technologie gefrdert werden.
PETpoint: Geballte PET-Kompetenz in Halle 7A
Neu 2011: Die beiden fhrenden Messen fr die Getrnkewirtschaft, die Mnchner drinktec und die Brau Beviale, arbeiten im Bereich PET zusammen. Fachlicher Hintergrund ist der auŸergewhnlich rasche Innovationszyklus auf diesem Gebiet. Die PETpoint, das PET-Segment der drinktec, ist ab 2011 deshalb auch auf der Brau Beviale in Nrnberg vertreten €“ auf ca. 800 m mit Rohstoffen, Preform-Herstellung, Streckblas- und Blasformanlagen, Abfllanlagen, Verschlussproduktion, Etikettierung, Recycling und Zubehr.
Sonderschauen in Halle 7A €“ das Plus an Information
Im Themenpavillon "Moderne Verpackung" prsentieren elf Unternehmen auf ca. 200 m innovative Verpackungsmaterialien und technologische Lsungen. Im Mittelpunkt des Themenpavillons "Energie & Wasser" auf gut 500 m stehen 18 Aussteller in den Themenbereichen regenerative Energien, rationelle Energieumwandlung, Blockheizkraftwerke, Contracting, Desinfektion, Wassergewinnung, -analyse und -aufbereitung.
1.113 Biere bewerben sich um den European Beer Star Award 2011
Seiner wachsenden Bedeutung entsprechend rckt der European Beer Star weiter in den Mittelpunkt und bekommt seinen Messestand direkt im Eingangsbereich Mitte. SchlieŸlich bewarben sich diesmal 1.113 Biere aus 39 Lndern und allen Kontinenten um die begehrte Auszeichnung. Europas grŸter Bier-Wettbewerb wurde 2004 gemeinsam von den Privaten Brauereien Bayern, ideeller Trger der Messe, dem deutschen und dem europischen Dachverband ins Leben gerufen. Fast 100 Experten aus 26 Nationen beurteilten die in 49 Kategorien eingereichten Biere nach Verbraucherkriterien: Wie sieht der Schaum aus? Wie fhlt sich das Bier im Mund an? Wie schmeckt es? Sind die typischen Sortenkriterien erfllt? Am ersten Messetag knnen Besucher am European Beer Star-Stand die Goldmedaillengewinner probieren und ihr Lieblingsbier kren: den Consumers€™ Favourite in Gold, Silber und Bronze, die 50. Kategorie.
Besucher: interessiert und investitionsfreudig
Die erwarteten gut 32.000 Fachbesucher der Brau Beviale kommen aus dem technischen und kaufmnnischen Management der europischen Getrnkewirtschaft. Gut 30 % reisen aus dem Ausland an, vor allem aus Italien, –sterreich, den Niederlanden, der Schweiz, GroŸbritannien und Nordirland, Dnemark, Frankreich, Tschechien und weiteren Lndern Mittelost- und Osteuropas. Mehr als drei Viertel der Aussteller hatten 2010 Besuch von Brauereien, 42 % (Mehrfachnennungen) freuten sich ber Interesse von Erfrischungsgetrnkeherstellern, gefolgt von Mineralwasserabfllern (37 %) und Fruchtsaftherstellern (34 %).
Deutsche Getrnketechnik ist auf dem Weltmarkt zu Hause
Die deutsche Getrnketechnik behauptet ihre Spitzenposition auf dem Weltmarkt und ist 2010 sowie 2011 wieder deutlich gewachsen. Knftige Wachstumschancen ergeben sich durch die Zunahme der Weltbevlkerung, demografische Verschiebungen zwischen den Kontinenten, mehr Wohlstand in einwohnerstarken Regionen sowie auch durch den starken Wettbewerb einschlieŸlich Produktdifferenzierungen in den gesttigten Getrnkemrkten in Westeuropa und Nordamerika. Im Kern umfasst die deutsche Getrnketechnik rund 100 Hersteller mit 14.000 Beschftigten und durchschnittlich 80 % Exportrate. Im vergangenen Jahr erzielte die im Maschinenbau-Fachzweig Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen angesiedelte Getrnketechnik ein Plus von 11,4 % und damit 1,88 Mrd. Euro Produktionswert. Das erste Halbjahr 2011 schloss mit 10,1 % Zuwachs und 1,02 Mrd. Euro Produktionswert. In diesen Werten sind aus statistischen Grnden weder Streckblasmaschinen fr Kunststoffflaschen noch Komponenten fr Getrnkemaschinen wie Armaturen und Pumpen enthalten. Inklusive dieser Technologie drfte der Getrnketechnik-Branchenumsatz etwa doppelt so hoch sein wie statistisch ausgewiesen.
Viele Getrnketechnik-Hersteller liefern auch Verpackungsmaschinen fr Nahrungsmittel, Arzneimittel, Kosmetik, Krper- und Haushaltspflege. Das fr Verpackungsmaschinen insgesamt ausgewiesene Produktionsvolumen legte 2010 um 7,4 % auf 4,75 Mrd. Euro zu. Im ersten Halbjahr 2011 wuchs die Produktion um 9,7 % auf 2,37 Mrd. Euro. Insgesamt kam der Fachzweig Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen 2010 auf 9,83 (2009: 9,23) Mrd. Euro und im ersten Halbjahr 2011 auf 4,47 (1. Halbjahr 2010: 4,35) Mrd. Euro Produktionswert.
Der VDMA schtzt, dass sich der Weltmarkt fr Verpackungsmaschinen einschlieŸlich Getrnkeverpackungsmaschinen im vergangenen Jahr von knapp 21 auf etwa 24 Mrd. Euro erholt hat. Den grŸten Anteil an diesem Volumen hat Deutschland mit gut 20 % vor Italien, Japan, den USA und China. Gleichzeitig war die Volksrepublik neben den USA 2010 wichtigster Einzelmarkt. Nach Regionen betrachtet ist Europa mit 37 % nach wie vor die wichtigste Abnahmeregion fr Verpackungsmaschinen vor Asien-Pazifik (32 %) und Nordamerika (16 %).
Vom unstillbaren Durst der Welt
Die gute Nachricht ist: Getrunken wird nicht nur immer, sondern immer mehr! Gut 786 Mrd. Liter verpackter Getrnke (ohne Milch und Milchmixgetrnke) wurden 2010 weltweit konsumiert, mehr als ein Drittel davon in Nord-, Mittel- und Sdamerika und gut ein Viertel in Europa. Den globalen Markt teilen sich alkoholfreie und alkoholhaltige Getrnke etwa im Verhltnis 70 zu 30 %. Nach Expertenschtzungen steigt der weltweite Durst bis 2015 jhrlich um 3,4 % auf dann ber 939 Mrd. Liter. Dieses Wachstum treiben vor allem die Regionen Asien/Pazifik inkl. China und Japan sowie Naher Osten/Afrika mit jhrlichen prognostizierten Wachstumsraten von ber 7 % voran. Mit nur 1 % wchst der Verbrauch in den bereits bestens versorgten Industrienationen Westeuropas, whrend Osteuropa jhrlich 2,2 % zulegen wird (Euromonitor 2011).
Bei insgesamt sehr hohem Versorgungsgrad in Deutschland sank 2010 der Pro-Kopf-Verbrauch an Getrnken leicht um 1,6 auf 738,1 Liter. Jeder Deutsche trank 290,2 l Alkoholfreies, lediglich einen halben Liter weniger als 2009. Das Wasser-Minus von einem Liter fllten 1,2 l mehr Erfrischungsgetrnke locker auf. Der Verbrauch alkoholhaltiger Getrnke ging insgesamt um 1,8 auf 137,2 Liter zurck. 107,4 MaŸ Bier trank jeder Deutsche, das sind 2,2 weniger als noch 2009. Dafr lieŸ man sich ein paar Glser Wein mehr schmecken: So legte der Wein um 0,4 auf 20,5 Liter leicht zu (Verbnde der Getrnkeherstellung).
œber die NrnbergMesse Group
Die NrnbergMesse ist eine der 20 grŸten Messegesellschaften der Welt und zhlt in Europa zu den Top Ten. Das Portfolio umfasst rund 120 nationale und internationale Fachmessen und Kongresse sowie circa 35 gefrderte Firmengemeinschaftsstnde am Standort Nrnberg und weltweit. Jhrlich beteiligen sich rund 30.000 Aussteller (Internationalitt 36 %), 975.000 Fachbesucher (Internationalitt 21 %) und 405.000 Konsumenten an den Eigen-, Partner- und Gastveranstaltungen der NrnbergMesse Group, die mit Tochtergesellschaften in China, Nordamerika, Brasilien und Italien prsent ist. Darber hinaus verfgt die NrnbergMesse Group ber ein Netzwerk von rund 44 Vertretungen, die in 91 Lndern aktiv sind.
(Quelle: Pressemitteilung der NrnbergMesse).
Labels: Brau Beviale
Boogle Business Street View.
Google Business Street View ist ein neuer Service von Google. Google Street View geht dazu in Gebude hinein. Die erstellten Panaromafotos sind dann als Teil von Google Maps bzw. Google Streetview sichtbar. Mehr darber: "Google Street View goes inside buildings", in: PC & Tech Authority vom 7. November 2011.
Ein Beispiel: Guylian Belgium Chocolate Cafe" in Sydney.
Labels: Google Maps, Google Street View
Bierabsatz im 3. Quartal 2011 um 3,2 % gesunken.
WIESBADEN - Der Bierabsatz ist im dritten Quartal 2011 gegenber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 3,2 % beziehungsweise um 0,9 Millionen Hektoliter gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, setzten die in Deutschland ansssigen Brauereien und Bierlager im dritten Quartal 2011 insgesamt rund 26,2 Millionen Hektoliter Bier ab. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Lndern auŸerhalb der Europischen Union eingefhrte Bier nicht enthalten.
Biermischungen €“ Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsften und anderen alkoholfreien Zustzen €“ machten im dritten Quartal 2011 mit 1,1 Millionen Hektolitern 4,3 % des gesamten Bierabsatzes aus. Gegenber dem dritten Quartal 2010 wurden in diesem Biersegment 15,5 % weniger abgesetzt.
83,7 % des gesamten Bierabsatzes waren fr den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Der Inlandsabsatz sank im Vergleich zum dritten Quartal 2010 um 3,6 % auf 21,9 Millionen Hektoliter. Steuerfrei (Exporte und Haustrunk) wurden 4,3 Millionen Hektoliter Bier abgesetzt (- 1,1 %). Davon gingen 3,2 Millionen Hektoliter (- 1,3 %) in EU-Lnder, 1,1 Millionen Hektoliter (- 0,5 %) in Drittlnder und 0,04 Millionen Hektoliter (- 4,0 %) unentgeltlich als Haustrunk an die Beschftigten der Brauereien.
Labels: Bier, Umsatzentwicklung
Gastgewerbeumsatz im August 2011 real unverndert. WIESBADEN - Die Unternehmen des Gastgewerbes in Deutschland setzten im August 2011 nominal 1,5 % mehr und real genauso viel um wie im August 2010. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, war im Vergleich zum Vormonat Juli 2011 der Umsatz im Gastgewerbe im August 2011 kalender- und saisonbereinigt nominal um 1,3 % und real um 1,5 % niedriger. Das Beherbergungsgewerbe erzielte im August 2011 einen Umsatzzuwachs von nominal 1,8 % und real 0,6 % gegenber August 2010. Die Gastronomie setzte nominal 1,4 % mehr und real 0,3 % weniger um als im Vorjahresmonat. Innerhalb der Gastronomie stieg der Umsatz der Caterer nominal um 2,9 % und real um 0,5 %. Von Januar bis August 2011 setzte das Gastgewerbe insgesamt in Deutschland nominal 3,5 % und real 2,3 % mehr um als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Labels: Umsatzentwicklung
DEHOGA Marktplatz Gastronomie: Plattform fr Brancheninformation und Inspiration. (Berlin, 22. September 2011) Der Gemeinschaftsstand des DEHOGA Bundesverbandes, des DEHOGA NRW, der Koelnmesse und METRO Cash & Carry auf der Anuga 2011 wird auch in diesem Jahr wieder die anregende Kommunikations- und Informationsplattform der gesamten Branche sein. Auf dem DEHOGA Marktplatz Gastronomie powered by METRO in der Halle 7.1 am Stand E-110 bietet der Verband vom 8. bis 12. Oktober 2011 aber nicht nur den passenden Rahmen fr interessante Gesprche und einen œberblick ber das vielfltige Dienstleistungsangebot, sondern mit einem unterhaltsamen Infotainment-Programm auch wertvollen fachlichen Input.
"Die Anuga 2011 ist ein echter Lust- und Pflichttermin fr die gesamte Branche""bringen es Ingrid Hartges, Hauptgeschftsfhrerin des DEHOGA Bundesverbandes, und Klaus Hbenthal, Hauptgeschftsfhrer des DEHOGA NRW, auf den Punkt.
"Auf dem DEHOGA Marktplatz Gastrono-mie erhalten unsere Gste aus Hotellerie und Gastronomie zudem die neuesten Informationen ber Servicelsungen des Verbandes sowie Rat von Experten zu allen Brennpunktthemen der Branche. Wir freuen uns darauf, die gastgewerblichen Unternehmer sowie die Freunde und Partner der Branche ab dem 8. Oktober in Kln begrŸen zu drfen."Drei Mal tglich wird Sternekoch Armin Langer den DEHOGA Marktplatz Gastronomie fr je eine halbe Stunde in eine wahre Ideenkche rund um das Trendthema Fisch verwandeln. Wissen aus erster Hand und konkrete Anregungen fr den Geschftsalltag liefern die mehrmals tglich stattfindenden Foren zu aktuellen Themen wie Hygiene, GEMA-Gebhren, Energie/Nachhaltigkeit und Angebote fr Allergiker.