Was erhoffen sich Gastronomen von einer neuen Bundesregierung?
Wir stellen auf dieser Seite denkbare Wünsche und Forderungen
vor und bitten um Ihre Meinung dazu:
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Im Vergleich zu
anderen EU-Ländern wird die deutsche Gastronomie mit einer erheblich
höheren Mehrwertsteuer belastet, was zu Wettbewerbsnachteilen sowohl
in Grenzregionen als auch in der Touristik führt. Nur 12,2 Prozent
aller Gästeübernachtungen in Deutschland entfallen auf Besucher
aus dem Ausland entfallen - mit großem Abstand der schlechteste Wert
in der ganzen Europäischen Union. Andererseits verbringen aber auch
nur 33 Prozent der deutschen Bevölkerung ihren Urlaub im eigenen
Land - auch hier rangiert Deutschland ganz hinten. Höhere Werte im
Mittelmeerraum lassen sich noch mit größerer "Sonnengarantie"
erklären, aber auch klimatisch benachteiligte Länder wie Schweden,
Finnland und Großbritannien liegen weit vor Deutschland. Zum Ausgleich
muß sie sich vom Atomlobbyisten Müller während des 2. Tourismustages
der SPD-Bundestagsfraktion noch verhöhnen lassen, siehe einen Bericht
in der Welt vom 31.08.1999 "Müller
wirft Gastronomie Qualitätsmängel vor". Die Tourismusintensität
(Gästeübernachtungen je 1.000 Einwohner) ist dabei sehr unterschiedlich
und reicht von Mecklenburg-Vorpommern mit 10.199 (im Jahre 2.000) über
Schleswig-Holstein mit 7.511, gefolgt von Bayern (6.092), Rheinland-Pfalz
(4.752), Niedersachsen (4.489), Hessen (4.239) und Baden-Württemberg
(3.745). (Quelle: Statistisches Bundesamt vom 25.September 2001). Übernachtungsdienstleistungen
sollten mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz belegt werden. Dies
hilft nicht nur Bayern sondern besonders auch den Urlaubsregionen in den
neuen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.
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Der Einzelhandel, Metzgereien / Fleischereien (Tagesgerichte, Take-Away,
Party-Service, Imbisse), aber auch Bäckereien und Konditoreien (Take-Away,
Party-Service, Stehcafés) setzt der Gastronomie schwer zu und profitiert
dabei oft von dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für
Speisen, die nicht an Ort und Stelle verzehrt werden. Um Wettbewerbsgleichheit
wiederherzustellen, aber auch weil der Verzehr von Speisen an Ort und Stelle
in der Regel arbeitsintensiver ist, sollte der ermäßigte Steuersatz
auch dafür gelten. Dies schafft nicht nur Arbeitsplätze im Service,.
sondern erlaubt es den Anbietern von Speisen zum Mitnahme-Verzehr ihren
Service zu verbessern (Toiletten, Sitzgelegenheiten, Mehrweg- statt Einweggeschirr),
ohne befürchten zu müssen, dafür mit einer höheren
Mehrwertsteuer bestraft zu werden. Nach Ansicht der Bündnisgrünen
sind gastronomische Leistungen nicht lebensnotwendig, weswegen sie den
niedrigeren Mehrwertsteuersatz dafür ablehnen. Wieso ein Mittagessen
in einer Gaststätte nicht lebensnotwendig sein soll, der teure Beluga-Kaviar,
denn sich grüne Abgeordnete aber zu Hause gönnen, schon, verstehe
ich leider nicht.
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Die Hygiene-Bestimmungen wurden bürokratisiert.
Die Kontrollen der Aufsichtsbehörden sollten sich wieder auf die Abstellung
von Mängeln konzentrieren statt auf die Prüfung von Papierbergen.
Die für die Lebensmittelindustrien entwickelten HACCP-Bestimmungen
taugen nichts für die Gastronomie.
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Bei der Ökosteuer, wenn sie denn nicht
sofort abgeschafft werden kann, ist anzuerkennen, dass die Gastronomie
Speisen produziert und deshalb den ermäßigten Öko-Steuersatz
in Anspruch nehmen kann.
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Das Teilzeitsarbeitsgesetz sollte schlichtweg
abgeschafft werden.
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Im Betriebsverfassungsgesetz sollten
Betriebe von weniger als 100 Mitarbeitern generell ausgenommen werden und
in den größeren Betrieben die Kosten der Betriebsratsätigkeit
durch eine Umlage der Mitarbeiter finanziert werden, was eine kostenorientiertes
Verhalten des Betriebsrates fördert. Im Tarifvertragsrecht
sollte eine Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit generell ausgeschlossen
werden. In Betrieben, die Arbeitgeberverbände verlassen, sollten die
Tarifverträge maximal 6 Monate nachwirken.
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Sowohl zu steigenden Personalkosten als zu einem erheblich höheren
Verwaltungsaufwand hat die Reform des 630-DM-Gesetzes
geführt. Die vor dem 1.4.1999 geltende Regelung sollte wiedereingeführt
werden. Alternativ sollten die Pauschalen zur Kranken- und Rentenversicherung
wenigstens halbiert werden.
Die von Stoiber
am 8. Februar 2002 versprochene Neuregelung der 630-DM-Jobs bzw. 325-Euro-Jobs
(siehe: "Arbeitnehmer
entlasten - Vorrang für Beschäftigung" (PDF)) entlastet die
Arbeitgeber nicht, sondern führt unterm Strich in vielen Fällen
sogar zu einer höheren Belastung: Statt der bisherigen 12- bzw. 22-prozentigen
Pauschale, die an die Renten- bzw. die Renten- und Krankenversicherung
zu zahlen ist, soll eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von 20 Prozent
vom Arbeitgeber gezahlt werden. Damit erhöht sich die Arbeitgeberbelastung
in allen Fällen, in denen bisher keine Pauschale zu zahlen ist (kurzfristige
Beschäftigung) bzw. nur eine 12-prozentige Pauschale (privat Krankenversicherte
oder Nichtkrankenversicherte) zu zahlen ist, um 20 bzw. 8 Prozentpunkte.
Entgegen der früheren Ankündigung, den Zustand vor der sog. "Reform"
des 630-DM-Gesetzes wieder herzustellen, ist nach dem Stoiberschen Vorschlag
auch für solche Arbeitnehmer, die nur ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
ausüben (etwa Studenten, Schüler, andere Nichtberufstätige)
und für die vor dem 1.4.1999 keine Lohnsteuer zu zahlen gewesen ist,
wenn über eine Lohnsteuerkarte der Klassen I bis IV abgerechnet werden
konnte, eine 20-prozentige Pauschale zu zahlen.
Meine Interpretation dieser Regelung wurde mir am 22. Mai in einem
Schreiben von Mathias Hübscher, Referent für Wirtschaftspolitik,
CDU-Bundesgeschäftsstelle, Bereich Politische Programme und Analysen
bestätigt: "die Pauschalsteuer in Höhe von 20 % auf der Arbeitgeberseite
ist bei den 400-€-Jobs unabhängig von der jeweiligen Situation
des Arbeitnehmers abzuführen." Inkorrekterweise behauptet Herr Hübscher
jedoch weiter: "Gegenüber dem Status quo stellt dies meistens eine
Verbesserung aber keinesfalls eine Verschlechterung dar, da die
bisher erhobenen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 22 %
und jegliche weitere Besteuerung dieser Jobs entfällt." Das Wort "keinesfalls"
habe ich unterstrichen. Es bedeutet in der deutschen Sprache "in keinem
Fall". Dies aber falsch, denn es gibt viele Fälle, in denen die Belastung
des Arbeitgebers nach der von Stoiber geplanten Neuregelung höher
ist als nach der zur Zeit geltenden Regelung: Privatversicherte, Nichtversicherte
und Beihilfeberechtigte sowie deren Angehörigen.
Hatte es früher noch geheißen, die CDU/CSU wolle die Reform
der 630-DM-Jobs rückgängig machen, spricht man jetzt nur noch
davon, 400 Euro-Jobs für die Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei
zu stellen. Dies ist jedoch etwas ganz anderes, da die meisten betroffenen
Arbeitnehmer auch bei aktuellen Regelung steuer- und abgabenfrei sind. |
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Die Steuerpflicht für Trinkgelder, die in Deutschland häufig
als Motivationsbremse des Personals wirkt, gilt zwar prinzipiell in allen
EU-Staaten, wird aber außer in Deutschland nur noch in Belgien und
Dänemark auch tatsächlich durchgesetzt. In allen anderen Ländern
bleiben Trinkgelder faktisch weitgehend unbesteuert. Die SPD hat ihr vor
der Bundestagswahl 1998 gegebene Zusage, Trinkgelder von der Steuer zu
befreien, gebrochen, ohne rot zu werden. Trinkgelder sollten von der Steuerpflicht
entweder generell befreit werden oder, um einen Mißbrauch dieser
Regelung auszuschließen, wenigstens bis zu einem Betrag von etwa
6.000 DM jährlich. Für die Besteuerung darüber hinaus ist
allein der Arbeitnehmer verantwortlich zu machen. Nachtrag:
Mittlerweile wurde die Besteuerung der Trinkgelder rückwirkend zum
1. Januar 2002 abgeschafft.
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Die Änderung des Gaststättengesetzes mit einer
neuen
Preisvorschrift für das Verhältnis der Preise alkoholfreier
und alkoholischer Getränke ist zurückzunehmen. Preisvorschriften
sind systemwidrig.
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Die nicht mehr zeitgemäßen Feiertagsgesetze, mit denen
eine christliche Minderheit in der Bevölkerung ihre religiösen
Vorstellungen einer Mehrheit aufoktroyiert, z.B. Verbote von Tanzveranstaltungen
und Musik abzuspielen, sind zu reformieren. Siehe z.B. die Regelungen
des bayerischen Feiertagsgesetzes.
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Das Urheberrechtsgesetz ist dahingehend zu reformieren, daß
mit dem Kauf von Musik-Medien (und damit der indirekten Entrichtung der
darin enthaltenenen GEMA-Gebühren) auch deren öffentliches Abspielen
erlaubt ist, ohne daß weitere GEMA-Gebühren anfallen.
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Die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern ist
abzuschaffen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat er eine
Pressemitteilung
herausgegeben, die deutsche Wirtschaft trage die Entscheidung des Bundeskabinetts,
die Steuerreform, die zum 1. Januar 2003 hätte in Kraft treten sollen,
zu verschieben. Es ist eine Unverschämtheit, daß der DIHK, für
den alle Unternehmen, also auch die kleinen und mittleren, zwangsweise
Beiträge zahlen müssen, deren Interessen verrät, nur um
eine politische Diskussion über höhere Steuern für Großunternehmen
zu behindern.
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Ein Zuwanderungsgesetz, das auch die Zuwanderung von Arbeitskräften
ohne abgeschlossene Berufsausbildung erlaubt, muß schnellstmöglich
verabschiedet werden. Laut einer Umfrage des DEHOGA fehlen im Gastgewerbe
über 80.000 Mitarbeiter, die auf dem deutschen Arbeitsmarkt nicht
rekrutiert werden könnten. Dies betrifft sowohl die Kneipe an der
Ecke, als auch das Grandhotel. Alle Bemühungen, die benötigten
Arbeitskräfte auf dem hiesigen Arbeitslosenmarkt zu rekrutieren, sind
bisher gescheitert. Gerade einer internationalen Dienstleistungsbranche
wie dem Gastgewerbe muß die Möglichkeit gegeben werden, Mitarbeiter
aus aller Welt einzustellen. Dies verbessert zudem die Fortbildungsmöglichkeiten
und Entwicklungschancen deutscher Mitarbeiter im Ausland, die Absatzchancen
deutscher Lieferanten für die Gastronomie und die Möglickeiten
deutscher Unternehmen der Hotellerie und Gastronomie, im Ausland zu expandieren
und dabei auf in Deutschland ausgebildete Mitarbeiter, die im Ausland geboren
sind und die Landessprache beherrschen,, zurückzugreifen. Zudem lassen
sich mit Köchen aus aller Welt vielfältige neue ethnische Restaurantkonzepte
verwirklichen. Die große Bereitschaft dieses Personenkreises, sich
selbständig zu machen, hilft etwas den fehlenden Mut vieler Deutscher,
das Risiko einer selbständigen Existenz auf sich zu nehmen, auszugleichen.
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Die Beschäftigungsmöglichkeiten von Saisonarbeitnehmern aus
Nicht-EU-Staaten müssen von drei Monaten auf neun Monate heraufgesetzt
werden. Der Einsatz von Saisonarbeitnehmern in den Betrieben sollte ganzjährig
zulässig sein.
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Deutschland darf als attraktives Messe- und Kongreßland international
nicht den Anschluß verlieren. Dazu gehört die bereits angesprochene
Zubilligung der reduzierten Mehrwertsteuer für gastronomische Angebote,
damit Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ausländische
Messebesucher und Aussteller konkurrenzfähiger werden.
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Auf- und Ausbau gastronomischer Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten
insbesondere weitere Lehrstühle an Hochschulen und Fachhochschulen,
Förderung der Kooperation mit entsprechenden Einrichtungen im Ausland
incl. dem Austausch von Wissenschaftlern, Lehrkräften und Studierenden.
Siehe dazu unsere Seite "Schulen für die
Gastronomie" oder auch die Bestrebungen zum Aufbau einer Deutschen
Akademie für Kulinaristik in Kulmbach, Bayreuth und Bamberg.
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