Formen von Speise- und Getränkekarten
Reale Speise- und Getränkekarten können auf verschiedene Arten
präsentiert werden:
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im persönlichen Verkaufsgespräch wie teilweise in Luxusrestaurants
üblich, in denen dem Gast mündlich Speisen und Getränke
empfohlen werden,
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durch Displays außerhalb und innerhalb des Point of Sales, z.B. in
Form von Aufschriften auf Schiefertafeln,
Anschreibtafeln,
Leuchtkästen, Plakaten, Spiegeln, Tafeln
am Eingang, Beschriftungen
der Schaufenster.
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durch Druckwerke, die Büchern, Zeitschriften oder Zeitungen ähneln,
oder in Form von einzelnen oder verbundenen Blättern dem Gast gereicht
werden oder ausliegen (die Verbindung der Blätter kann z.B. durch
Kleben, Heften, Spiral- oder Ringbindung erfolgen). Die Größe
beträgt etwa DIN A 6 bis DIN A 3, es gibt rechteckige, quadratische,
runde, ovale und Karten in Sonderformen, z.B. in Form eines Weinblattes.
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durch Flyer, Handzettel, meist im DIN A 4--Format (Beispiel: Flying
Pizza, Oldenburg) und oft von Liefer-Services benutzt,
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durch Tischaufsteller,
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durch Tischsets,
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durch Tablettsets,
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auf Webseiten oder WAP-Seiten,
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auf Monitoren (Fernseh- oder Computerbildschirme) z.B. in Bierbörsen,
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durch Video- oder Diaprojekten,
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durch Motive, die z.B. auf die Händen von Besuchern gestempelt werden,
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durch Dekorationsgegenstände wie Plakate, Großflaschen,
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durch T-Shirts,
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Werbemittel wie Aschenbecher, Bierdeckel,
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durch Promotion-Stände,
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durch Live-Auftritte von Künstlern,
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durch Promotion-Teams,
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per Lautsprecherdurchsagen,
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durch Wandmalereien (z.B. Café
Esspress, Bamberg),
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Emaille-Schilder,
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Poster,
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durch die Produkte selbst,
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durch Verkaufspersonal, welches Produkte andient wie z.B. Eisverkäufer
in Kinos.
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auf Geschenkgutscheinen
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Einlageblätter.
Einlageblätter mit thematischen Motiven gibt es z.B. bei Amsco,
Titelblätter bei Uhl,
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Karten in Blinden-Schrift.
Die einzelnen angebotenen Speisen und Getränke können in Form
von Abbildungen und/oder eines mehr oder weniger ausführlichen, beschreibenden
Textes vorgestellt werden. Gegebenenfalls sind gesetzliche Vorschriften
hinsichtlich der Beschreibung, der Zutaten, der Menge und der Preisauszeichnung
einzelner Produkte zu beachten sowie Vorschriften über die Beziehung
zwischen verschiedenen Produkten (wie z.B. das Verbot, alkoholfreie Getränke
nur im Zusammenhang mit alkoholischen Getränken auszugeben). |
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