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Anlässe, ein Restaurant zu bewerten, können sein:
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der Kauf oder der Verkauf eines Restaurants,
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die Aufnahme von Krediten (siehe unsere Seite über "Rating"),
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Entscheidungen über eine Neuanpachtung oder eine Pachtvertragsverlängerung
oder
eine Unterverpachtung (siehe unsere Seiten zum Thema "Fallstricke
bei Pachtverträgen über Gaststätten")
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Investitionsenscheidungen (wie verändert sich der Wert durch
eine Investition?)
Man geht bei einer Bewertung vereinfachend davon aus,
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daß der Preis bar und sofort gezahlt wird oder würde und
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daß steuerliche Überlegungen keine Rolle spielen,.
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daß der Käufer nicht in bestehende Verträge einsteigen
muß (etwa Lieferverträge, Automatenaufstellverträge, Arbeitsverträge),
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daß keine weiteren Geschäfte verbunden sind (Kompensationsgeschäfte).
Die Effekte solcher wertmindernden oder -erhöhenden Faktoren werden
getrennt bewertet und das Ergebnis dem Preis zugeschlagen.
Der "Fair Market Value"
Dabei wird der jährlich zu erzielende Gewinn ermittelt, etwa als
durchschnittlicher Gewinn der letzten vier Jahre. Dieser Gewinn wird
dividiert
durch eine Kapitalisierungsrate, z. B. 25%.
In der Praxis kann der Gewinn oft nicht aus der Gewinn- und Verlustrechnung
entnommen oder ermittelt werden, weil
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kalkulatorische Kosten (vor allem Abschreibungen, Unternehmerlöhne)
unzureichend erfaßt oder falsch bewertet sind,
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die Finanzbuchhaltung des Verkäufers unglaubwürdig oder
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gefälscht ist (in die eine oder die andere Richtung).
Ersatzweise kann versucht werden, einen fiktiven Gewinnn zu berechnen
als
Produkt der branchendurchschnittlichen Umsatzrendite und eines geschätzten
Umsatzes.
Die Umsatzschätzung könnte erfolgen als:
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Hochrechnung auf der Basis von Angaben von Lieferanten über tatsächliche
Liefermengen, z.B. an Bier und alkoholfreien Getränken,
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Produkt aus der Anzahl von Sitzplätzen, der geschätzten
Fluktuation
und des geschätzten Durchschnittsbons unter Berücksichtigung
der Öffnungszeiten (Tage pro Jahr) (siehe dazu unseren Beitrag über
Umsatzprognose),
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Geldverkehrszahlen, vorausgesetzt, alle Banken des Restaurants seien
bekannt, dürfen Auskunft geben oder seien bereit, das Bankgeheimnis
zu verletzen.
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den Umsatzsteuererklärungen des Verkäufers, da sie evtl.
ein Stückchen glaubwürdiger sind als die vorgelegten Unterlagen
aus der laufenden Finanzbuchhaltung.
Zusätzlich zu beachten sind die Möglichkeiten eines Käufers,
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die laufenden Kosten der Restaurants zu senken (z.B. durch Einsparungseffekte
einer Eingliederung in ein Mehrfilialunternehmen),
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die Einnahmen zu erhöhen (z.B. durch die gemeinsame Vermarktung
mehrerer Restaurants oder die Nutzung des Besucherstroms für andere
Zwecke oder wechselseitige Vernetzung mit anderen eigenen Restaurants)
oder
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eine marktbeherrschende Stellung aufzubauen.
Substanzwert
Der Substanzwert setzt sich aus den Anschaffungs- und
Herstellungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter, aus denen ein
gastronomisches Objekt besteht zusammen, und berücksichtigt dabei
deren Erhaltungszustand. Geht man nicht von dem wirklichen Erhaltungszustand
aus, sondern von den Bilanzwerten, spricht man vom Buchwert.
Geschäftswert
Er bezeichnet den immateriellen Teil des Unternehmenswertes,
der z.B. aus dem Branding eines Betriebes oder
des Customer Life Time Value der Stammgäste
entsteht. Bei kleinen und mittleren gastronomischen Betrieben ist der Geschäftswert
häufig gebunden in die Person des Eigentümers oder der Eigentümerfamilie
und kaum auf einen Käufer übertragbar. Man muß deshalb
diesen betreiberabhängigen Teil außen vor lassen und nur den
Geschäftswert kalkulieren, den ein potentieller Käufer verwerten
kann.
Weiterführende Links
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