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Rabattgesetz und Zugabeverordnung |
Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung: Auswirkungen auf die Gastronomie |
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| Das Gesetz zur Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung
ist am 25. August 2001 in Kraft getreten; demnach gelten beide Vorschriften
nicht mehr. Die lautstark vorgetragenen Bedenken von Einzelhandsverbänden
haben keine Mehrheit beim Gesetzgeber gefunden. Aber § 1 des Gesetzes
gegen Unlauteren Wettbewerb gilt weiter fort. Diese Generalklauseln
erlauben es, Rabatte, die auf Mondpreisen beruhen oder völlig übertriebene
Geschenke unter dem Gesichtspunkt der Irreführung oder des so genannten
übertriebenen Anlockens zu untersagen.
Die teils faschistischen Vorschriften zur Vorbereitung der "Arisierung" des jüdischen, mittelständischen Einzelhandels wurden auch nach dem Zweiten Weltkrieg nicht aufgehoben. Sie waren aber seit langem auf europäischer Ebene umstritten und sind durch den Zwang zur Harmonisierung gesetzlicher Vorschriften, wie auch faktisch durch grenzüberschreitenden Wettbewerb, gefallen. Daß sich das deutsche Rechtssystem damit in den Augen nicht nur ausländischer Beobachter eher lächerlich gemacht hat, belegt die groteske Untersagung einer Werbung mit einer lebenslangen, kostenlosen Garantie gegen die deutsche Filiale von Lands End. Die Werbung hierfür wurde von diesem durch ihre starke Kundenorientierung überaus erfolgreichen Versandhändler daraufhin eingestellt, die Garantie selbst aber weiterhin gewährt. Daß sich diese öffentlichkeitswirksame Auseinandersetzung auch als geniale Öffentlichkeitsarbeit von Lands End interpretieren läßt, steht auf einem anderen Blatt. |
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| Was der deutsche Einzelhandel mit der Abschaffung des Rabattgesetzes erwarten kann, zeigt eine Studie der Mummert und Partner Unternehmensberatung über die Verhältnisse im Einzelhandel Großbritanniens. In Grossbritannien können beim Einkauf bis zu 75 Prozent gespart werden. Wer sich auf diesen Preiswettbewerb nicht einlassen will, muß mit besserem Kundenservice Paroli bieten, so der Rat der Unternehmensberater. Attraktive Serviceangebote beim Einkauf könnten einen massiven Schub in Deutschland bekommen. | ||||||||||||||||
Bevor wir in die Diskussion einzelner Instrumente einsteigen, ein erster
Hinweis auf die denkbaren allgemeinen Auswirkungen und den Hintergrund
der zu skizzierenden Wettbewerbsverschärfung, den wir gerne zur Diskussion
stellen:
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BonusprogrammeBei Transaktionen mit den Partnern sammeln Gäste Prämienpunkte, die sie gegen Sach- oder Geldprämien einlösen können. Die Mitgliedschaft eines gastronomischen Betriebes zu einem Bonusprogramm kann nicht nur eine höhere Kundenbindung bewirken sondern auch einen gewissen Standard hinsichtlich Qualität und Sicherheit dokumentieren. Beispiele erfolgreicher Bonusprogramme sind: Siehe auch Loyalty Consulting: Bonusprogramme.Möglicherweise kommt es durch Bonusprogramme auch zu Gefährdungen und Chancen auf der Beschaffungsseite. Lieferanten könnten den Einkäufern Boni als Privatpersonen gewähren. Gastronomen, die selbst einkaufen, könnten so Einkaufsvorteile unversteuert privatisieren, Angstellte zu Lasten ihreres Unternehmens zugunsten hoher Boni bei nicht optimalen Lieferanten einkaufen. Es empfiehlt sich, arbeitsvertraglich aber auch per Lieferantenkontrolle festzulegen, daß Boni allein dem Unternehmen zustehen. |
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Akzeptanz von ZahlungsmittelnSiehe unsere Seiten über diverse Zahlungssysteme. |
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Kundenkarten / ´"Clubs"Ein Thema, auf die Abschaffung zu reagieren, könnte eine unternehmensspezifische Kundenkarte bzw. ein Kundenclubs sein. Siehe unsere Seite über "Kundenkarten und Kundenclubs in der Gastronomie". |
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CouponsSiehe unsere Seite über "Coupons". |
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ZugabenDie Zugaben können bestehen aus
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KooperationenNeben horizontalen Formen der Zusammenarbeit,
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In der Gastronomie sind vertikale Kooperationen seit langem
bekannt, etwa
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Mehr ServiceEs wird ein Service angeboten, der über den von den Gästen erwarteten Umfang hinausgeht. Was Gäste erwarten, ist im wesentlichen abhängig vom Gastronomie-Typ, wird aber auch geprägt von den bisherigen Erfahrungen im Objekt oder mit der Marke. |
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| Die abnehmende Vergleichbarkeit von Preisen wird die Kunden veranlassen, ihr Augenmerk auf das gesamte Leistungsbündel zu richten. | ||||||||||||||||
Ausweitung der GarantieleistungenDie Versprechungen können sich auf alle für die Gästezufriedenheit bedeutsamen Aspekte beziehen. So etwa auf:
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Verwendung besserer KalkulationsverfahrenDie Bestimmung von Preisen erfolgt vielzu häufig noch nach "alten" Regeln, z.B. nach den Grundsätzen der Aufschlagskalkulation oder man folgt den Konkurrenzpreisen. Stattessen sollten solche Kalkulationsverfahren angewandt werden, welche die Wertschätzung von Leistungskomponenten durch die Kunden berücksichtigen und die spezifischen Kosten der Erstellung dieser Komponenten: Aus diesen Kalkulationsverfahren lassen sich dann auch die durch den Wegfall von Leistungskomponenten möglichen Kostensenkungen, modifizierten Zielpreise und damit auch der möglichen Rabatte im Vergleich zu den Normalpreisen ableiten. |
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Verbindliche RabattregelnDie Gewährung von Rabatten setzt Gegenleistungen des Kunden bzw. den Verzicht auf Leistungen voraus, die im Normalpreis enthalten und kalkuliert sind, z.B. einen Verzicht auf weitergehende Garantieleistungen, Services, Beratung, Verpackung, teure Lieferstandards. Wichtig ist eine einheitliche Rabattpolitik:
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Club Med in Deutschland bietet
erstmals in der Wintersaison 2001/2002 ein "Honeymoon-Special".
Iin 25 ausgewählten Clubdörfern in der Sonne und in drei Clubdörfern
im Schnee erhalten frisch verheiratete Paare innerhalb der ersten sechs
Monate nach der Hochzeit auf den Aufenthaltspreis der Braut 25% Ermäßigung
bei einem Mindestaufenthalt von sieben Tagen. Dieses Angebot ist auf den
zweiten Blick weniger attraktiv als die 25% suggerieren, denn die Ermäßigung
gilt nicht für den mitreisenden Bräutigam und nicht für
die Kosten der An- und Abreise, gebuchte Ausflüge und Nebenkosten.
Ein weiteres Angebot, das "Hochzeitstags-Special", gilt auf dem
größten Segelkreuzfahrtschiff der Welt, der Club Med 2, für
vier ausgewählte Karibikkreuzfahrten. Für Ehepaare, die ihren
Hochzeitstag an Bord feiern möchten, gewährt Club Med 10% Ermäßigung
pro Person auf den Kreuzfahrtpreis (ohne Anreise und Hafengebühren)
bis zum 10. Ehejahr und ab dem 11. Ehejahr jeweils +1% pro Ehejahr (maximale
Ermäßigung sind jedoch 25%).
GlücksrabatteEine interessante Variante, ein Zwischending zwischen Glücksspiel und Rabatt, stellen Glücksrabatte dar.Zum ersten Mal habe ich so etwas in einem Bamberger Café gesehen, welches, nach einer einer Ausweiterung der abendlichen Öffnungszeiten damit einen Anreiz geboten hat, das Objekt auch nach 22.30 Uhr zu besuchen. Gäste können um die Zahlung eines bestellten Getränkes (aus einer kleineren Getränkeauswahl) mit der Bedienung würfeln. Es wird mit zwei Würfeln gespielt. Wenn der Gast ein besseres Würfelergebnis erzielt als der Service, muß er das bestellte Getränk nicht bezahlen. Unterm Strich läuft dieses Spiel auf einen knapp 50%igen Rabatt (bei Gleichstand gewinnt der Service) auf ein Teil des Getränkesortiment hinaus. Andere Varianten sind denkbar:
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Weiterführende Links
BuchtipLange, Knut W.; Spaetgens, Klaus: Rabatte und Zugaben im Wettbewerb. Das neue Recht nach Wegfall von RabattG und ZugabeVO. Praxis des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts. 2001. |
Aktualisiert am 6. Mai 2003
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