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Mehrkosten der Ökosteuer für die Gastronomie
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| Die rot-grüne Bundesregierung
unter Lafontaine-Besieger
Schröder hat zum 1. April 1999 eine zusätzliche Verbrauchsteuer
auf Strom, Gas, Kohle und Öl eingeführt.
Aber erst nach Protesten gegen steigende Energiepreise in anderen EU-Ländern im Sommer 2000 kam es - in Verbindung mit Preissteigerungen für Rohöl und einer erheblichen Abwertung des Euros - zu einer politischen Debatte in breiten Teilen der Bevölkerung. Dabei ist allen Fachleuten und sogar den Befürwortern der Ökosteuer bereits vor der Verabschiedung klar gewesen, daß sie, wenn nicht in ihrer Intention, so doch in der konkreten Ausgestaltung kontraproduktiv ist. Wie sich die Belastung mit Ökosteuer auf gastronomische Betriebe auswirkt, haben wir einmal beispielhaft für zwei Bamberger Gaststätten Café Abseits und N.N. ausgerechnet. Nicht berücksichtigt sind indirekte Kostensteigerungen, die sich daraus ergeben, daß Lieferanten ihren Mehraufwand für Mineralöl (Lieferfahrzeuge), Wärme- und Kühlenergie bei Produktion und Lagerung u.a. von Lebensmitteln gezwungen sind weiterzugeben.
Verwendet wurden die Energieverbrauchswerte für 1997, da die Werte für 1998 zum Zeitpunkt der Rechnung och nicht vorgelegen haben. Die Verbrauchswerte für 1998 sind jedoch ähnlich. Im Objekt N.N. wird mit Öl geheizt und auf Gasöfen gekocht, im "Café Abseits" hingegen auch mit Gas geheizt. Bei der Ökosteuer ist erstaunlicherweise keine Differenzierung danach vorgesehen, ob der Strom tagsüber oder nachts verbraucht wird. Bei den Stromtarifen wird hingegen mit unterschiedlichen Preisen differenziert, da die Umwelt vor allem belastet wird durch Stromkapazitäten, die für die Spitzenzeiten vorgehalten werden müssen. Gastronomische Betriebe nutzen aufgrund ihrer von den Büro- und Ladenöffnungszeiten abweichenden Öffnungszeiten vermehrt Strom außerhalb der Spitzenlast und werden deshalb durch die nicht nach Verbrauchszeiten unterscheidende Ökosteuer diskriminiert. Es bleibt abzuwarten, ob es den Abkassierern gelingt, die Begriffe des "produzierenden Gewerbes" und der "energieintensiven Unternehmens" juristisch einwandfrei zu definieren. Schließlich werden auch in Gaststätten Speisen und teilweise auch Getränke produziert. Die Zuordnung bestimmter Betriebe im Rahmen der sachfremden Wirtschaftsstatistik kann eine zielbezogene steuerliche Regelung nicht ersetzen; eine solche unreflektierte Übernahme von Branchenabgrenzungen, die für ganz andere Zwecke geschaffen worden sind und sich weder an der Wertschöpfung noch an der tatsächlichen Energieintensität orientiert, ist willkürlich und damit verfassungswidrig. Ein möglicher Einwand, der Belastung mit Ökosteuer stünde eine Entlastung bei den Personalkosten gegenüber, zieht nicht. Vorläufige und überschlägige Berechnungen für unsere Gaststätten zeigen, daß auch bei den Personalkosten die Aufwendungen steigen (wie man sich den Entwurf zur Steuerreform downloaden kann, steht auf unserer Seite "Downloads" beschrieben.) Die Ökosteuer arbeitet der Durchsetzung ökologischer Ziele sogar entgegen: Besteuert wird die CO2-freie Kernenergie, die CO2-haltige Kohle wird verschont, regenerative Energien werden freigestellt und gefördert, die ökologisch sinnvolle Kraft-Wärme-Kopplung hingegen wird besteuert. Ausgenommen von der Ökosteuer sollen die großen, Energie verschwendenden Konzerne werden. Liegt das daran, daß sie große Summen spenden und Aufsichtsratsposten besetzen können und in ihrem Management für zu recycelnde Politiker ab und zu gut dotierte Posten für Frühstücksdirektoren frei werden? Reduzierte Sätze soll es geben für Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Ausgerechnet Dienstleistungsunternehmen und Handwerksbetriebe, die vor allem Arbeitsplätze und Ausbildungsstellen schaffen, werden voll abkassiert. Dabei wird auch nicht berücksichtigt, daß die Zuordnung zu Handwerk oder Industrie nach eigenen Regeln erfolgt, die teils historisch zufällig teils willkürlich oder nach Gusto des Betriebes erfolgen. Die Frage, was mit den Mischbetrieben geschehen soll, die sowohl bei einer Handwerkskammer als auch bei einer Industrie- und Handelskammer Beiträge entrichten, ist bisher noch nicht einmal als Diskussionspunkt in der politischen Debatte aufgetaucht. Dabei führt die Ökosteuer, vorbehaltlich der konkreten Ausgestaltung, zu absurden Wettbewerbsverzerrungen auch in der Gastronmie:
Besonders drastisch sind die als energieintensive Unternehmen einzustufenden Kühlhäuser von der neu eingeführten Stromsteuer betroffen. Sie sieht in ihrer Ausgestaltung einen begünstigten Steuersatz von 0,4 Pf./kWh für produktionseigene Kühllagerkapazitäten vor, während gewerblich tätige Kühlhäuser für die völlig identische wirtschaftliche Tätigkeit mit dem vollen Stromsteuersatz von 2 Pf./kWh belastet werden. Dies bedeutet eine drastische Wettbewerbsbenachteiligung der als Dienstleister tätigen gewerblichen Kühlhäuser. Die Mehrbelastung für ein gewerbliches Kühlhaus gegenüber produktionseigenen Kühllagerkapazitäten beträgt mehr als 16.000 DM/Mio.kWh/Jahr, dies bei einem Energiekostenanteil von bis zu 25 % und einem jährlichen Stromverbrauch je nach Größe des Kühlhauses von mehreren Mio.kWh im Jahr. Die Stromsteuer bestraft in ihrer jetzigen Ausgestaltung das energiesparende Outsourcing. Diese Ungleichbehandlung wird dadurch verschärft, daß nur energieintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes eine Rückvergütung eines Teils der gezahlten Stromsteuer in Anspruch nehmen können. Der VDKL hatte die Bundesregierung von Beginn ihrer Pläne an aufgefordert diese drastische Ungleichbehandlung umgehend , spätestens im Zuge der angekündigten weiteren Schritte zur ökologischen Steuerreform, zu beseitigen. Stattdessen verschärfen die jetzt von der Regierungskoalition beschlossenen Schritte die Kostenbelastung und Ungleichbehandlung für gewerbliche Kühlhäuser durch eine weitere Erhöhung der Stromsteuer um 0,5 Pf./kWh, für produktionseigene Kühllagerkapazitäten soll die Erhöhung nur 0,1 Pf./kWh betragen. Eine Musterrechnung macht den krassen Unterschied deutlich: Ein betriebliches, produktionseigenes Kühlhaus mit 425 Mitarbeitern zahlt im Vergleich zum Kühlhaus, das als Dienstleister tätig ist, bei technisch gleichem Vorgang und identischer Beschäftigtenzahl pro Jahr 1.056.000 DM weniger Steuern. Dies unter Berücksichtigung der Entlastung bei den Sozialabgaben. Da sich die Regierungskoalition als beratungsresistent erweist und diese existenzgefährdende Ungleichbehandlung wissentlich in Kauf nimmt, wird derzeit eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht vorbereitet. Diese Ungleichbehandlung des industrienahen Handels- und Dienstleistungsgewerbes ist verfassungswidrig, da sie gegen den Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt. Energieintensiv sind beispielsweise Be- und Verarbeitungsvorgänge bei Holz oder Metallen, fachgerechte Papierlagerung, Mischen von Farben und viele andere Bereiche mehr. Die unterschiedliche Steuerlast bei deckungsgleichen Tatbeständen führt zu teilweise empfindlichen Wettbewerbsverzerrungen, da für die gleichen Bearbeitungsvorgänge unterschiedliche Kosten entstehen. Mit der für den 1. Januar 2000 vorgesehenen zweiten Stufe der sogenannten Ökosteuer wird verstärkt diskriminiert. Ungelöst ist auch das Problem der Doppelbesteuerung bei mit Erdgas betriebenen GuD-Kraftwerken. Diese hocheffizienten Kraftwerke könnten der Atomenergie betriebswirtschaftlich echte Konkurrenz machen und den sofortigen Atomausstieg ohne Entschädigungszahlungen erleichtern. Die eingeführte Steuererstattung (ein Bürokratenwitz: die Einführung einer neuen Steuer wird zeitgleich verbunden mit der Einführung von Regeln für die Erstattung der just eingeführten Steuer) entpuppt sich bereits jetzt als bürokratisches Ungeheuer. Die Betriebe müssen ihre Beiträge zur Sozialversicherung und die Belege über einzelne Energiekosten (z. B. Stromrechnungen) bei der Zollverwaltung vorlegen, um eine Erstattung zu erhalten. Bezeichnend ist, daß die Höhe der zumutbaren Eigenbeteiligung jetzt erst im Ministerium berechnet wird. Sie wird abhängig sein von den benötigten Mehreinnahmen, ein weiterer willkürlicher Schritt. Um zu vermeiden, daß Betriebe bei den Zollämtern Rückzahlungsbeträge erschleichen, die sie gar nicht gezahlt haben, wird zusätzlich ein weiteres Prüfverfahren oder gar eine weitere Behörde erforderlich werden. Wenn man die Erfahrungswerte aus der EU, wo angeblich bis zu 10% der Subventionen unrechtmäßig gewährt werden, überträgt, wird die Ökosteuer Wirtschaftskriminellen ein reiches Betätigungsfeld bieten. Die Bundesregierung will diesem Mißbrauch durch die Einstellung von 780 Zollbeamten begegnen. Damit wird nicht nur ein nicht unerheblicher Teil des Aufkommens bürokratisch verschwendet, zum anderen verursacht diese aufgeblähte Bürokratie auch auf Seiten der Steuerzahler Kosten in einer Höhe von rund 100 Millionen DM für die Fütterung des bürokratischen Molochs mit Unternehmensdaten und die Störung des Beriebsablaufs durch Kontrollmaßnahmen. Ein weiterer Vorschlag aus den Reihen der SPD hat vorgesehen, die maximal zu zahlende Ökosteuer auf 2.000 DM zu begrenzen. Dieser Vorschlag steckt wie auch ein weiterer Vorschlag mit degressiven Steuersätzen voller Tücken:
Beiträge pro und contro Ökosteuer
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Aktualisiert am 12. September 2000