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Was bringt die Ausweitung des "Mainzer Modells" der Gastronomie? |
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Die Bundesregierung will, getrieben von panischer Angst vor dem Votum der Wähler über ihre gescheiterte Arbeitsmarktpolitik, die Förderung von Kombilohn-Modellen ausweiten. Am 6. Februar 2002 beschloss sie eine Ausweitung des Mainzer Kombilohn-Modells auf ganz Deutschland. Niedriglöhne im untersten Bereich werden ab 1. März 2002 bundesweit subventioniert. Angesichts der leeren Kassen und der Beschränkungen weiterer Kreditaufnahme durch die Maastricht-Kriterien handelt es sich aber nur um ein Windei, das die Wähler ruhig stellen soll. Die Möglichkeit, bezuschusste Jobs anzunehmen, läuft zunächst bis Ende 2003.
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Die Geschichte des Mainzer ModellsDas "Mainzer Modell" ist bereits 1998 als Alternative zu der von Lafontaine durchgesetzten "Reform" der 630 DM-Jobs vom rheinland-pfälzischen Staatsminister Florian Gerster und Finanzstaatssekretär Ingolf Deubel in die Diskussion eingeführt worden. Damit sollte das Wahlversprechen eines Rückgangs der Arbeitslosenzahlen auf 2 Millionen (später auf 3 Millionen, dann auf 3,5 Millionen zurückgenommen) begleitet werden, indem ein Teil der als arbeitslos Registrierten aus der offiziellen Statistik herausfällt. Insbesondere Florian Gerster mag sich bei einer Ausweitung des von ihm gegen den Widerstand von Riester propagierten Modells versprechen, den gescheiterten Bundesarbeitsminister nach der Bundestagswahl 2002 zu ersetzen.Seit Juli 2000 fördert die Bundesregierung das arbeitsmarktpolitische Sonderprogramm CAST ("Chancen und Anreize zur Aufnahme sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten"). Mit Hilfe von CAST wird in ausgewählten Arbeitsamtsbezirken einiger Bundesländern erprobt, wie Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose und Kleinverdiener leichter Zugang zu einer Beschäftigung finden können. Dabei werden alternativ zwei mit Mitteln und Kräften von Bund und Ländern unterstützte Modellansätze verfolgt: das so genannte SGI-Modell (Saar-Gemeinschaftsinitiative) und das so genannte Mainzer Modell. Da die Gewerkschaften solche Modelle in Gänze ablehnen, wurden beide Varianten nur halbherzig umgesetzt und sind objektiv gescheitert. Dass das "Mainzer Modell" jetzt als erfolgreich bezeichnet wird, ist nur ein Ausdruck, wie verunsichert die Bundesregierung ist. Im Falle des SGI-Modells, welches gegenwärtig im Saarland und in zwei Arbeitsamtsbezirken in Sachsen (Chemnitz und Zwickau) erprobt wird, erhalten die Arbeitgeber bei Einstellung von Arbeitnehmern aus dem genannten Personenkreis einen Zuschuss, der mit wachsendem Arbeitsverdienst degressiv abnimmt. Wichtigste Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte tariflich oder ortsüblich mit einem Stundenlohn von maximal 18 Mark entlohnt wird. Beim Mainzer Modell hingegen, welches in den rheinland-pfälzischen Arbeitsamtsbezirken Koblenz, Mayen, Montabaur und Neuwied sowie in den brandenburgischen Arbeitsamtsbezirken Eberswalde und Neuruppin erprobt wird, erhält der Arbeitnehmer den degressiven Zuschuss zu seinen Sozialversicherungsbeiträgen und - ebenfalls degressiv - einen Kindergeldzuschlag. Das Modell richtet sich im wesentlichen an alleinerziehende Frauen, die bisher nicht gearbeitet haben.
Mit der Umsetzung der Modellprojekte sind - eine der Ursachen ihres Scheiterns - die inflexiblen Arbeitsämter betraut worden. Sie haben viel Papier aufgewirbelt, aber wenig bewegt. Daraufhin sind im Sommer 2001 durch neue Bestimmungen die Förderkonditionen für die Durchführung des Sonderprogramms CAST verbessert und das Mainzer Modell auf ganz Rheinland-Pfalz ausgeweitet worden. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesanstalt für Arbeit schätzt den maximalen Arbeitsmarkteffekt des Mainzer Modells auf 3.000 Jobs zuzüglich einiger bereits vorhandener Stellen, die vermutlich mit geförderten Personen neu besetzt werden. Wie das Mainzer Modell funktioniertWer als Arbeitnehmer
erhält
Zwischen der SPD und den Grünen ist zur Zeit noch
umstritten, ob der Kombilohn auf Sozialhilfeempfänger und Langzeitarbeitslose
beschränkt werden oder auf alle Arbeitnehmer ausgeweitet werden
soll.
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Was bringt das Mainzer Modell den Arbeitgebern in der Gastronomie?Für die Arbeitgeber ist das Mainzer Modell vordergründig unattraktiv, da sich ihre Kosten formal nicht ändern. Indirekt erlauben es die geringeren Abzüge bei den Arbeitnehmern, niedrigere Bruttolöhne zu vereinbaren, insofern dies tarifvertraglich zulässig bzw. individuell durchsetzbar ist. |
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| Die Einkommensgrenzen im Mainzer Modell (1.550 DM) liegen deutlich
unter den Eingangsstufen der Tarife für vollzeitbeschäftigte
Arbeitnehmer, selbst in den traditionell schlecht zahlenden Branchen wie
der Gastronomie (siehe etwa den Lohntarifvertrag des Bayerischen
Hotel- und Gaststättengewerbes). So ist es kein Wunder, daß
die Schwerpunkte der bisherigen Förderfälle nach dem "Mainzer
Modell" in den Branchen Gebäudereinigung, Zeitarbeit und Gastronomie
lagen.
Genauere Angaben über die möglichen Wirkungen hängen von der konkreten Ausgestaltung ab, die noch nicht bekannt ist. Absehbar sind folgende Chancen:
BuchhinweisClaus Schäfer (Hrsg.): Geringere Löhne – mehr Beschäftigung? Niedriglohn-Politik. 2000. Claus Schäfer vom gewerkschaftlichen WSI hat Beiträge aus gewerkschaftlicher und sozialdemokratischer Sicht gesammelt. |
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Weitere Informationen im Internet
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Aktualisiert am 1. April 2003
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