Kosten sparen durch einen Krankenkassenwechsel
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Bis zum 9. Mai 2001 konnten krankenversicherungspflichtige
Arbeitnehmer durch eine Kündigung bis zum 30. September zum 1. Januar
des Folgejahres eine neue Krankenkasse wählen und damit erhebliche
Beiträge für sich und ihren Arbeitgeber sparen. Bei Neueinstellungen
konnten sich Arbeitnehmer für eine Krankenkasse ihrer Wahl entscheiden
und bei Beitragserhöhungen die Krankenkasse ohne weiteres kündigen.
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 9.5.01 das Kündigungsrecht
zum 30. September aufgehoben. Diese Änderung sollte klamheimlich durchgezogen
werden, so wie frau es im Kommunistischen Bund Westdeutschland (KBW) gelernt
hat. Die Verbraucherverbände haben zwar versucht, alle Verbraucher
zu informieren und dazu zu bewegen, eine Kündigung vorzuziehen, aber
in den wenigen Tagen zwischen dem Bekanntwerden der geplanten Änderung
und der entscheidenden Sitzung des Bundeskabinetts konnten viele Krankenkassenmitglieder
nicht mehr reagieren. Besonders ausländische Arbeitnehmer und andere,
etwa ältere und behinderte Menschen, die nicht gut mit Bürokraten
umgehen können, wurden verarscht und um rund 100 bis 200 Millionen
DM Krankenkassenbeiträge, die sie nun in den Monaten Januar und Februar
2002 zuviel zahlen müssen, betrogen. Die vor wenigen Monaten pompös
gefeierte Inthronisierung von Renate Künast als Verbrauchschutzministerin
hat sich dabei als Beruhigungspille für kritische Verbraucher erwiesen.
Es bleibt aber im Jahre 2001 bei einem Sonderkündigungsrecht anläßlich
einer Beitragssatzanhebung oder einer Änderung der Leistung oder einem
Wechsel des Arbeitgebers.
Ab 2002 ist ein Krankenkassenwechsel nur noch mit einer Kündigungsfrist
von 6 Wochen zum Monatsende möglich, frühestens aber nach 18
Monaten. Es bleibt aber beim Sonderkündigungsrecht anläßlich
einer Beitragssatzanhebung. Dieses kann innerhalb einer Frist von zwei
Monaten ausgeübt werden, auch wenn die Spitzenverbände der Krankenkassen
sich rechtswidrig (gegen den Gesetzeswortlaut) auf den Standpunkt stellen,
man müsse innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Anhebung
kündigen, sonst sei man 18 Monate gebunden.
Ein Arbeitgeber kann zum Wechsel in eine Krankenkasse mit einem
niedrigen Beitragssatz zwar nicht zwingen, aber sehr wohl dazu ermutigen:
Die Ersatzkassenverbände haben mit Erfolg gegen einen Hotelinhaber
geklagt, der den Abschluß von Arbeitsverträgen mit den Arbeitnehmern
eines übernommenen Hotels davon abhängig gemacht hat, daß
diese zu einer Betriebskrankenkasse wechseln. Das Landgericht Erfurt hat
betont, niemand dürfe auf das Wahlrecht Einfluß nehmen. Sachfremde
Erwägungen, wie etwa die Furcht den Arbetisplatz zu verlieren, sollten
bei der Wahl keine Rolle spielen.
Hingegen hat das Landgericht Dresden mit einem noch nicht rechtskräftigen
Urteil vom 29.6.2001 eine Empfehlung des Arbeitgebers, in eine preisgünstigere
gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, als zulässig erachtet. Die Mitarbeiter
des Arbeitgebers dürften dabei nicht unter Druck gesetzt werden.
Ein Jahr zuvor hatte das Landgericht Dresden noch entschieden, daß
Arbeitgeber nicht berechtigt seien, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die einer "teuren" Krankenkassen angehören, per Rundschreiben nahe
zu legen, zu einer billigeren Kasse zu wechseln, dafür ein vorbereitetes
Kündigungsschreiben beizufügen und zu einer "Rückmeldung"
aufzufordern. Die Firmen hätten die von den Arbeitnehmern gewählten
Krankenkassen zu akzeptieren. |
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Informiere Dich über die Krankenkassen mit den günstigsten
Beiträgen. Es gibt Krankenkassen, die Mitglieder bundesweit, landesweit
oder auch nur aus einzelnen Regionen aufnehmen (entscheidend ist der Wohnort
der Mitarbeiter). Die in den verschiedenen Ländern günstigsten
Angebote liegen bei den landesweiten Krankenkassen zur Zeit (August 2000)
bei 11,0 Prozent (in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) und
11,8 Prozent (in Berlin und im Saarland). Focus informiert online über
die Beitragssätze
von 120 gesetzlichen Krankenkassen.
Besorge Dir von der oder den für die Wohnorte Deiner Mitarbeiter
in Frage kommenden Krankenkassen mit den niedrigsten Beiträgen Informationsmaterial
und Formulare zur Beantragung eines Krankenkassenwechsels.
Fülle die Formulare soweit aus, daß sie von Deinen
Arbeitnehmern, für die sich ein Wechsel lohnt, nur noch unterschrieben
werden müssen.
Berechne für diese Arbeitnehmer seine individuelle Ersparnis.
Sie hängt auch ab dem Beitragssatz seiner alten Kasse. Siehe unsere
Beispielrechnung
für einen bisherigen Beitragssatz von 14,4% (etwa Innungskrankenkasse
Franken) und einem neuen Beitragsatz von 11,0% (Betriebskrankenkasse Krupp,
Hoesch, Stahl) bei verschiedenen Monatslöhnen.
Informiere die Arbeitnehmer in Einzelgesprächen über diese
Einsparungsmöglichkeit. Ideale Gelegenheiten sind: Einstellungsgespräche,
Gespräche, die eine Entscheidung über die Beurteilung einer Probezeit
oder einer eventuellen Übernahme nach der Ausbildung oder nach einem
Praktikum vorbereiten sollen, Gespräche anläßlich von Gehaltserhöhungswünschen
des Arbeitnehmers und anstehende Beförderungen. Du solltest die Form
von Einzelgesprächen wählen, um die individuellen Einwände
behandeln zu können, und um allgemein-politische Diskussionen
zu vermeiden. Ausserdem kannst Du in Einzelgesprächen die individuellen
Ersparnisse konkret ansprechen . Terminiere die Einzelgespräche so,
daß Du mit den Mitarbeitern beginnst, bei denen die höchsten
Ersparnisse zu erwarten sind und die wahrscheinlich Deinen Argumenten gegenüber
aufgeschlossen sind. Die weniger wechselwilligen Arbeitnehmer kannst Du
dann mit den zusätzlichen Argument behandeln, daß die anderen
mitmachen und es die Lohn- und Gehaltsabrechnung erleichtert, wenn alle
Arbeitnehme in der selben Kasse Mitglied sind. Akzeptiere keine sofortige
Ablehnung, sondern vereinbare in den Fällen, daß der Mitarbeiter
nicht wechseln will, ein zweites Gespräch.
Mögliche Einwände des Arbeitnehmers und wie ihnen
entgegnet werden kann
| Einwand |
Entgegnung |
| Die günstige Krankenkasse habe keine Zweigstelle vor Ort. Die
Kommunikation mit der Kasse müsse deshalb schriftlich oder telefonisch
erfolgen. |
Frage nach, wann er zuletzt in der Filiale seiner jetzigen Kasse gewesen
sei. Biete an, die wichtigsten Formulare vorraetig zu halten und notfalls
beim Ausfüllen oder Telefonieren zu helfen. Besonders Mitarbeiter
mit schlechten Deutschkenntnissen ziehen oft die persönliche Vorsprache
bei einer Kasse vor, so daß sie diesen Service zu schätzen wissen. |
| Die günstige Krankenkasse erstatte nicht alle Leistungen. |
Frage nach, welche Leistungen der Arbeitnehmer befürchtet, nicht
erstattet zu bekommenn, und kläre mit der günstigen Kasse ab,
ob sie diese Leistungen auch erstattet. Eventuell wird dies im Prospekt
dieser Kasse bereits erlätuert. |
| Die günstige Krankenkasse stehe möglicherweise vor einer
Beitragserhöhung. |
In diesem Fall darf der Arbeitnehmer innerhalb eines Monats die Mitgliedschaft
in dieser Kasse kündigen und sich eine neue suchen. Du hilfst ihm
dann dabei. |
| Die Familienmitglieder würden nicht wechseln wollen. |
Mache deutlich, daß Dir das Thema wichtig ist. Biete an, mit
der Familie zu reden, zu Hause oder im Unternehmen. Frage, wer denn "die
Hosen an" habe. |
| Er müsse sich das noch einmal überlegen. |
Frage nach, welche Informationen er noch benötigt. Biete an, ihm
diese Informationen zu beschaffen. Terminiere ein weiteres Gespräch
noch vor dem 30. September. Frage, ob er mitmache, wenn die anderen Arbeitnehmer
überwiegend mitmachen. |
Inzwischen ist bekannt geworden, daß nicht wenige Ärzte
gegen einen Wechsel zu den Betriebskrankenkassen polemisieren und teilweise
behaupten, die Leistungen seien schlechter. In Wahrheit sind diese am Hungertuch
nagenden Weißkittel nur sauer, weil sie bei einigen Kassen für
die selbe Leistung eine etwas niedrigere Kopfpauschale bekommen.
Wenn Mitarbeiter von solchen Polemiken berichten, könnten Sie
z.B. ins Kalkül ziehen, in allen Fällen, in denen der betreffende
Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellt, eine Nachprüfung
durch den Arbeitsmedizinischen Dienst der Krankenkasse zu veranlassen. |
Exemplarische Berechnung von Ersparnissen
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Die möglichen Ersparnisse sind beeindruckend
und betragen in der Regel mehrere Hundert bis über eintausend DM.
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Monatslohn
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Monatsbeitrag
bei 14,4%
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Monatsbeitrag
bei 11,0%
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Ersparnis
für den Arbeitnehmer
pro Jahr
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2.000 DM
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288,00 DM
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220,00 DM
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408,00 DM
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3.000 DM
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432,00 DM
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330,00 DM
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612,00 DM
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4.000 DM
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576,00 DM
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440,00 DM
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816,00 DM
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5.000 DM
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720,00 DM
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550,00 DM
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1020,00 DM
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Wenn sich der Arbeitnehmer allen Argumenten widersetzt,
schnapp ihn Dir, setze ihn in Dein Auto, fahre zur nächsten Zweigstelle
seiner Krankenkasse, mache - soweit möglich - ein Rundgang im Gebäude
und frage den Arbeitnehmer, ob er dies alles mit finanzieren wolle. Zumindest
das Verwaltungsgebäude der AOK Bamberg ist so beeindruckend, daß
es wohl jedem kostenbewußten Bürger die Sprache verschlägt.
Auch einer anderen Bamberger Ersatzkasse scheint es gut zu gehen; sie
hat sich im Juli 2001 1.048 Flaschen Sekt aus einer Sektkellerei in Ludwigshafen
liefern lassen. Ein Prosit der Gemütlichkeit!
Die AOK Rheinland betrieb im Foyer der Medien-Nacht Düsseldorf
einen "Informationsstand für die Inanspruchnahme von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen".
Nach §1 in Verbindung mit §20 des SGB V sei dies Aufgabe der
gesetzlichen Krankenkassen. Es handele sich dabei nicht, so die Auskunft
von Dr. Ellen v. Itter, Leiterin Stabsstelle Medien, um ein Sponsoring.
Die Anfrage sei über die Agentur gekommen, die die Medien-Nacht organisiert.
Ein Kontakt von oder zu Politikern oder Parteien habe es zu keinem Zeitpunkt
gegeben...
Die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen haben im Jahre
2000 mit 14,3 Mrd. DM einen neuen Rekord erreicht. Damit sind sie seit
1989 allein im Westen um mehr als 50 Prozent gestiegen. Nach Angaben von
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (mittlerweile zur SPD konvertiert)
stiegen die Verwaltungsausgaben im ersten Halbjahr 2001 weiter um 4,8 Prozent
gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum, ein beachtliches Kostensenkungspotential.
Die Gehälter von Krankenkassen-Vorständen sind häufig
zu hoch. Sie gehen oft mit den Beiträgen ihrer Mitglieder unverantwortlich
um und vergleichen sich gerne mit Managern der freien Wirtschaft, obwohl
sie nicht deren Entscheidungsspielräume haben, sondern weitestgehend
nur gesetzliche Vorschriften exekutieren. Selbst Vorstände von kleinen
oder mittleren Krankenkasen verdienen oft mehr als ein Bundesminister.
Mehr als zwei Dutzend Kassen weigern sich gar, trotz eindeutiger Vorschriften,
offenzulegen, was ihre Vorstände abzocken.
Weniger dramatisch verbildlicht auch eine Sammlung von farbenfrohen
Prospekten und Zeitschriften der teuren Kasse oder von Presseausschnitten
mit Artikeln zum Thema "Gehälter des Krankenkassen-Managements" die
Vorteile eines Wechsels.
Links zum Thema "Krankenkassen wechseln"
Autor: Gerhard Schoolmann. |
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