Impressum
Domino Gastgewerbe GmbH, Pödeldorfer Str. 39, 96052 Bamberg
Geschäftsführung: Werner
Richter, Registergericht Bamberg HRB 1575
Verantwortliche Aufsichtsbehörde ist das Ordnungsamt der Stadt
Bamberg für die Gaststätte Café Abseits.
| Verantwortlich im Sinne des Telemediengesetzes,
Paragraph 6, Absatz 2: |
Gerhard Schoolmann,
Pödeldorfer Str. 39,
96052 Bamberg |
| Anbieterkennzeichnung im Sinne des Rundfunk-Staatsvertrags,
Paragraph 6, Absatz 1: |
Domino Gastgewerbe GmbH, Pödeldorfer Str. 39,
96052 Bamberg |
| Verantwortlicher Redakteur im Sinne des Presserechts: |
Gerhard Schoolmann, Pödeldorfer Str. 39,
96052 Bamberg |
| Verantwortlich für Anzeigen im Sinne des Presserechts: |
Gerhard Schoolmann, Pödeldorfer Str. 39,
96052 Bamberg |
| Herausgeber im Sinne des Presserechts: |
Domino Gastgewerbe GmbH, Pödeldorfer Str. 39,
96052 Bamberg |
| Anbieterkennzeichnung im Sinne des Telemediengesetzes: |
Domino Gastgewerbe GmbH, Pödeldorfer Str. 39,
96052 Bamberg |
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| Eine Haftung schließen wir aus (Details
zum Haftungsausschluß).
Datenschutzerklärung
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Warum hat dieses Impressum so viele Positionen?
Hintergrund ist die Tatsache, daß es auch unter Fachjuristen
höchst unklar ist, wie Websites insbesondere kommerzieller Anbieter
juristisch einzuordnen sind und ob die Vorschriften des Pressegesetzes
des jeweiligen Landes, des Teledienste-Gesetzes oder des Medien-Staatsvertrages
gelten.
Das ganze Hin und Her zwischen TDG und MDStV läßt sich nur verstehen
vor dem Hintergrund eines ungeklärten Kompetenzgerangels zwischen
Bund und Ländern. Die Länder sind traditionell für das Presserecht
zuständig; der MDStV sollte diese Kompetenz für den Bereich der
neuen Medien wahren. Der Gesetzgeber hat feige bewußt schwammige
Abgrenzungskriterien vorgegeben. |
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| In der letzten Zeit gewinnt, so unser Eindruck, die Meinung an Gewicht,
daß alle Websites, auch die privaten, nichtkommerziellen, dem Teledienstgesetz
unterliegen, soweit für sie nicht sogar der Mediendienst-Staatsvertag
zutrifft. |
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| Um auf der sicheren Seite zu sein, haben wir uns entschlossen, die
nach allen drei Vorschriften erforderlichen Angaben zu machen. Außerdem
haben wir von fast allen Seiten einen Link gesetzt auf dieses Impressum. |
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| Daß wir auf dieser Seite Verantwortliche nach verschiedenen Gesetzen
benennen, bedeutet nicht, daß wir uns im Falle einer rechtlichen
Auseinandersetzung nicht vorbehalten, konkret zu entscheiden, welches der
Gesetze wir als für uns zutreffend erachten. |
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Weiterführende Links
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Was
bei der Erstellung einer Homepage urheberrechtlich zu beachten ist
(ein Artikel von Bettina Gutkauf unter Bezug auf das österreichische
Urheberrecht, welches jedoch weitestgehend mit dem deutschen identisch
ist)
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Prof.
Dr. Thomas Hoeren (Richter und Prof. an der Universität Münster),
"Skriptum
Internet-Recht" (207 Seiten)
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Gerhard Laga: Neue
Techniken im World Wide Web - Eine Spielwiese für Juristen? JurPC
Web-Dok. 25/1998, Abs. 1 - 50.
-
Das Recht
am eigenen Bild von Joachim Elsner, Stefan Mose - Stand Juni 1997.
-
Linksammlung Presserecht.
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Seminar Multimedia und Electronic Publishing, Kapitel 11: Rechtliche
Aspekte elektronischer Veröffentlichung.
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Verwertungsgesellschaft Bild - Kunst.
mit vielen rechtlichen Erläuterungen und einer Datenbank der von dieser
Verwertungsgesellschaft vertretenen Künstlern.
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Verwertungsgesellschaft Wort.
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Landgericht Duesseldorf: Keine
Schoepfungshoehe bei journalistischer Produktbeschreibung. LG
12 0 143/01, verkündet am 29. August 2001, noch nicht rechtskräftig.
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Digi-info.de, u.a. viele Urteile
zum Internet-Recht.
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Harke, Dietrich: Was
muss ich bei meinem Internetauftritt beachten? (PDF). Auszug aus: Harke,
Urheberrecht.
Fragen und Antworten, 2001 [ISBN 3-452-24720-1], (Zweitveroeffentlichung
mit freundlicher Genehmigung des Autors und des Verlages), [online seit:
21.12.2001]
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Digi Info bietet Ihnen einen kostenlosen
Webimpressum-Assistenten.
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Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr: "Missbrauch
der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet". - Promotion
Universität Göttingen - Schriften zum Internationalen und vergleichenden
Privatrecht, Bd. 5.
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