Nichts Genaues wußte man lange nicht: Die Vorschläge der
von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) berufenen Hartz-Kommission
sind erst Mitte August 2002 öffentlich vorgestellt worden. Über
die offiziell noch nicht bekannten Forderungen wurde jedoch vorab schon
eifrig diskutiert. Wir möchten zu dieser Diskussion aus der Sicht
des Gastgewerbes beitragen.
Einige erste Anmerkungen zu den Mitte August veröffentlichtenVorschlägen
der Hartz-Kommission:
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Laut einer Meldung der Berliner Zeitung ist im Beschlußentwurf für
die SPD-Konferenz von Parteivorstand und Fraktion die von der Hartz-Kommision
empfohlene Sozialversicherungspauschale von zehn Prozent bei den Minijobs
bis 500 Euro nicht enthalten. Eine Abstimmung des "kleinen Parteitages"
der SPD über den Beschlußentwurf fand laut
einer Meldung von Onvista nicht statt. Der SPD-Führung hatte vermutlich
Zweifel, ob alle zustimmen würden, denn die Vorschläge der Hartz-Kommission
widersprechen in vielen Punkten dem Wahlprogramm der SPD wie auch der Politik
der SPD-geführten Bundesregierung.
-
Arbeitgeber müssen Arbeitsbescheinigungen zeitnah an eine zentrale
Prüfstelle senden. Bislang konnten sie die Arbeitsbescheinigungen
einfach dem zu entlassenden Arbeitnehmer in die Hand drücken. Die
Verwaltungskosten der BA werden möglicherweise gesenkt; dafür
muß aber eine neue zentrale Prüfstelle aufgebaut werden.
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Die saudummen Sozialversicherungsausweise sollen endlich abgeschafft
werden, die von Arbeitnehmern während der Arbeit mitzuführen
sind.
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Vorteilhaft für Arbeitgeber ist die geplante Neuregelung, daß
die Bundesanstalt für Arbeit über den Versichertenstatus
sofort entscheiden muß. Bislang wird über den Status erst bei
einer Inanspruchnahme von Leistungen entschieden. Unter Umständen
haben dann mithelfende Familienangehörige oder Geschäftsführer-Gesellschafter
jahrelang Beiträge eingezahlt und werden trotzdem um ihren Leistungsanspruch
betrogen.
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Unternehmen müssen, um verminderte Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
beanspruchen zu können, sog. "Beschäftigungsbilanzen"
erstellen. Dazu müssen die Unternehmen Formulare ausfüllen (was
sonst) auf Papier oder online. Der Bonus (als Prozentsatz der Beitragssumme)
bemißt sich nach der Höhe der Steigerung der um Lohnsteigerungen
bereinigte Beitragssumme zur Arbeitslosenversicherung. Einen geringeren
Bonus gibt es für Unternehmen, deren um Lohnsteigerungen bereinigte
Beitragssumem gleich bleibt. Unternehmen müssen ihren Bonusanspruch
eigenständig ermitteln und bei der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge
entsprechend berücksichtigen. Hartz behauptet, dadurch entstünden
der Arbeitsverwaltung kein zusätzlicher administrativer Aufwand. Diese
Behauptung ist falsch, denn, wenn die Berechnungen der Arbeitgeber nicht
kontrolliert werden, werden Unternehmen Boni in Abzug bringen, die ihnen
gar nicht zustehen. Der zusätzliche Kontrollaufwand ist jedoch immens,
da in vielen Fällen ein einfacher Vergleich der gezahlten Beiträge
nicht ausreicht. Vielmehr müssen diese Beiträge um Lohnsteigerungen
bereinigt und Zusammenschlüsse von Unternehmen und Ausgründungen
berücksichtigt werden. Zudem werden ausgerechnet Unternehmen, denen
es wirtschaftlich schlechter geht und die deshalb das beitragspflichtige
Entgelt verringern müssen, mit höheren Beiträgen belastet,
da der allgemeine Beitrag erhöht werden muß, um die gewährten
Boni auszugleichen.
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Mitarbeiter, deren Beschäftigungsverhältnis gekündigt
ist, sollen auf Kosten des Arbeitgebers für Vorstellungsgespräche
aber auch für eine Meldung als Arbeitssuchende beim Arbeitsamt freigestellt
werden. Angesichts der langen gesetzlichen Kündigungsfristen ergeben
sich daraus Mehrkosten bis zu den Personalkosten von mehreren Monaten,
wenn Mitarbeiter extensiv Vorstellungsgespräche wahrnehmen oder auf
Arbeitsämtern rumhängen.
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Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, an einer "Profilerstellung"
mitzuwirken. In der Praxis bedeutet dies das Ausfüllen umfangreicher
Formulare, in denen personenbezogene Daten des Arbeitnehmers eingetragen
werden sollen. Wer die Praxis kennt, in der Arbeitgeber verpflichtet sind,
wohlwollende und damit oft wahrheitswidrige Arbeitszeugnisse auszustellen
und jedes Detail eines Zeugnisses einer arbeitsgerichtlichen Prüfung
standhalten muß, kann sich vorstellen, daß diese "Profile"
unwahr und damit untauglich sein werden. Sie erfordern zudem einen gewaltigen
Abstimmungsbedarf zwischen Arbeitgeber und scheidendem Arbeitnehmer, um
eine Klage des Arbeitnehmers gegen eine ungünstige Beurteilung bzw.
ein unerwünschtes "Profil" zu vermeiden.
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Laut einer Meldung der Welt hat der sozialdemokratische
Chef der Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster,
den Vorschlag der Hartz-Kommission, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld
bei bis zu 32 Monaten zu belassen, als "Griff in die Sozialkasse" kritisiert.
Eine Bezugsdauer von 12 Monaten sei ausreichend. In einem Interview
der Welt wird Florian Gerster so deutlich, daß es Gerhard Schröder
gewaltig in den Ohren klingen wird: "Das muss alles erst in Gesetze gegossen
werden. Und das wird nicht so einfach sein." Ob er schon mal für die
Zeit vorbaut, in der er auf das Wohlwollen eines Wirtschafts- und Arbeitsministers
Lothar Späth angewiesen ist?
| Wahlkampf-Fieber.
"Nach dem rund zweistündigen Gespräch sagte Schröder,
man sei gemeinsam der Auffassung, dass die Richtung der Hartz-Vorschläge
stimme. In Details habe man sich nicht verbissen."
Aus einer Pressemitteilung über ein Gespräch
zwischen dem Sozialdemokraten Gerhard Schröder und den sozialdemokratischen
Vorsitzenden diverser DGB-Gewerkschaften am 5. Juli 2002. |
"Lasst Euch nicht dazu verleiten, Einzelheiten zu diskutieren,
lasst Euch nicht aufs Glatteis führen."
Gerhard Schröder in einer Rede vor SPD-Mitgliedern
im Kölner Theater am Tanzbrunnen, laut Welt am Sonntag vom 7. Juli
2002. |
"Hartz hat in jedem Punkt meine Unterstützung."
Gerhard Schröder im Duell mit Stoiber in der Bild
am Sonntag vom 7. Juli 2002. |
"Wir werden das, was die Kommission vorschlägt, nicht Eins
zu Eins übernehmen."
SPD-Generalsekretär Gerhard Müntefering laut
Onvista/Reuters
vom 22. Juli 2002. |
"Schröder kündigte am Dienstag in Berlin nach einer Sitzung
mit dem VW-Manager Peter Hartz an, persönlich die Leitung eines neuen
Steuerungskreises zu übernehmen, der die Umsetzung des Hartz-Konzepts
kontrollieren soll. Der Bundeskanzler sagte, er selbst werde sich darum
kümmern, dass die Vorschläge „eins zu eins“ realisiert würden."
aus einer Pressemitteilung der SPD vom 10.09.02 |
"Der Namenspate und Kommissionsvorsitzende Peter Hartz zeigte sich
mit der bisherigen Umsetzung der Kommissionsvorschläge zufrieden.
'Ich war sehr beeindruckt vom Fortgang der Arbeiten.'"
aus einer Pressemitteilung der SPD vom 10.09.02 |
"Im Gesetzentwurf fehlen wichtige Teile unseres Konzeptes, es wurde
nicht
eins zu eins umgesetzt“.
Hartz laut Spiegel vom 25.11.02 |
| Nachdem von vielen Seiten festgestellt worden war, daß die Vorschläge
nicht geeignet sind, neue Arbeitsplätze entstehen zu lassen, wurde
von der Hartz-Kommission Anfang August 2002 ein Vorschlag für ein
150 Milliarden-Kreditprogramm für den Zeitraum 2003 bis 2005 nachgetragen.
Der Bankenverband hat - nach einem vernichtendem Votum aller führenden
Wirtschaftsinsitute - dazu einiges gesagt (laut Onvista
vom 6. August 2002). Dieser Vorschlag ist aber im Grunde so weit jenseits
von Gut und Böse, daß man sich eine Diskussion ersparen kann.
Er wirft eher die Frage auf, inwieweit das persönliche Image des Leiters
der Kommission darunter leidet und ob das System der paritätischen
Mitbestimmung geeignet ist, Vorstandspositionen angemessen zu besetzen. |
|
|
Die Hartz-Module sind pragmatisch, ohne daß ein
ordnungspolitisches Leitbild erkennbar wird. Sie bestehen aus pfiffig
formulierten Schlagworten und weitestgehend mehrdeutigen, oberflächlichen,
schwatzhaften Formulierungen. Jedermann kann sich das vorstellen, was
er will oder auch nicht. Von daher wird verständlich, daß Politiker
und andere Diskussionsteilnehmer fernab bekannter Demarkationsgrenzen diese
Vorschläge gemeinsam heftig ablehnen (so die Gewerkschaft Ver.di und
der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Merz) oder begrüßen
(wie die Industriegewerkschaft Metall und der designierte Wirtschaftsminister
Lothar Späth):
| Personal-Service-Agenturen (PSA). Teile der Beschäftigten
der Arbeitsämter sollen den Arbeitsämter als Zeitarbeitsagenturen
angegliedert werden. Zeitarbeitnehmer sollen den Tariflohn des Betriebes
erhalten, in den sie entsandt werden. |
Kommentar: Weil die PSA, wenn sie Tariflöhne
der empfangenden Branche zahlen, gegenüber privaten Zeitarbeitsagenturen
nicht konkurrenzfähig sind, sollen die privaten Wettbewerber, abweichend
von der bisherigen Regelung, verpflichtet werden, ebenfalls Tariflöhne
des empfangenden Betriebes zu zahlen. |
| |
Mit diesem Vorschlag werden private Zeitarbeitsagenturen beitragsfinanziert
aus dem Markt gedrängt. Es handelt sich um eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
für überflüssige Bürokraten, weil der neue Chef der
Bundesanstalt für Arbeit seine großmaulige Ankündigung
nicht wahrmachen darf, Zehntausende überflüssiger Bürokraten
zu entlassen. |
| |
Da die Personalservice-Agenturen Tariflöhne und damit Löhne
zahlen sollen, die über den Marktlöhnen liegen, besteht für
die Arbeitslosen kein Anreiz, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt
zu suchen oder anzunehmen. Man könnte sie auch als virtuelle ABM
bezeichnen, also als ABM, bei denen nicht gearbeitet wird. Was ja immerhin
die sächlichen Kosten spart (zynisch formuliert). Ich seh sie schon
vor mir: 4 Millionen, die auf dem Sofa sitzend, in den Gedanken vertieft,
Pyramiden zu bauen. Oder um in Deutschland zu bleiben: Autobahnen, jede
Menge virtuelle Autobahnen. Und wenn genügend virtuelle Autobahnen
gebaut sind, kann man die "Leiharbeitnehmer" ja mit virtuellen Lastkraftwagen
in Gedanken hin und her fahren lassen. Dann verdirbt der hohe Anteil von
Alkoholikern auch nicht den Spaß am umtriebigen Schaffen. Die richtigen
LKW-Fahrer kommen aus dem Ostblock und fahren unter Tarif. Aber das sind
ja nur Ausländer. |
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Der Staat als Arbeitgeber, diese Idee sollte spätestens seit 1990
aus dem Arsenal unserer Sozial- und Wirtschaftspolitiker verschwunden sein.
Aber vielleicht sieht das ein Personalvorstandes eines Staatbetriebes anders?. |
| "Ich-AG". Arbeitslose sollen sich künftig in so genannten
"Ich AGs" selbständig machen dürfen. Wenn sich ein weiteres Familienmitglied
anschließt, wird aus der "Ich AG" eine "Familien AG". Diese Unternehmen
dürfen im Jahr höchstens zwischen 15.000 Euro als "Ich AG" und
20.000 Euro als "Familien AG" einnehmen. Nur zehn Prozent der Einkünfte
werden als Pauschalsteuer an das Finanzamt abgeführt. |
Kommentar: Regina Zylka von der Berliner Zeitung
erkennt in ihrem Artikel "Vom
Arbeitslosen zum Leiharbeiter" ansatzweise die erhebliche Brisanz des
Vorschlages "Ich AG" der Hartz-Kommission: "Brisanter noch sind die Vorschläge
zur "Ich-AG", mit denen vor allem die Schwarzarbeit in Privathaushalten
bekämpft werden soll. Folgt die SPD dieser Idee, würde sie ihre
Gesetzgebung zu Billigjobs und Scheinselbstständigkeit praktisch rückgängig
machen müssen." |
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Dieser Vorschlag ist meines Erachtens nicht kompatibel zu einer Vielzahl
von Vorschriften unseres Sozial- und Steuersystems und scheint, wenn der
ausführliche Bericht der Hartz-Kommission mich nicht eines besseren
belehrt, insoweit wenig durchdacht. Eine solches Konstrukt läßt
sich kaum auf eine relativ kleine Gruppe von Arbeitslosen begrenzen, sondern
würde wegen der erheblichen Wettbewerbsvorteile der "Ich AG" eine
gewaltige Eigendynamik gewinnen. Den Menschen bliebe dann nicht mehr nur
die Schwarzarbeit als Alternative zur Ausbeutung durch den Staat. Vielmehr
würde es sich für viele lohnen, wenn der Status als Arbeitsloser
eine Zugangsvoraussetzung ist, vorübergehend arbeitslos zu werden,
um dann für den Rest des Lebens in die Form der "Ich AG" zu wechseln.
Andere werden dieses Konstrukt für nebenberufliche Tätigkeiten
wählen wollen. Letztlich gibt es Abermillionen von Menschen, die ohne
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aber nicht arbeitslos
gemeldet sind und die vermutlich gerne in Form einer "Ich AG" arbeiten
würden und dann auch Arbeit fänden. Wenn in einer Lebensgemeinschaft
jeder Partner 15.000 Euro verdienen darf und nur zweimal 1.500 Euro Steuern
und Sozialabgaben zu zahlen sind, bleiben diesem Paar 27.000 Euro netto.
Dafür müsste es in einem sozialversicherungspflichtigen Doppelverdienerhaushalt
ein überdurchschnittliches Bruttoeinkommen erzielen. Als Modell für
fünf, zehn oder gar zwanzig Millionen Bürger ist die "Ich AG"
vielleicht mit einem mittelalterlichen Modell feudalwirtschaftlicher Herrschaft
("Zehnten") zu vereinbaren, nicht aber mit unserem aktuellen Staats- und
Wirtschaftsmodell mit einer Staatsquote von nicht zehn sondern fast fünfzig
Prozent. Wer die "Ich AG" ernsthaft will, muß die Staatsquote absenken,
nicht von 50 auf 40 Prozent sondern in Richtung auf 10%. Anders ausgedrückt:
hin zu Verhältnissen wie in Japan oder China. |
|
Die Begrenzung auf einen Betrag von 20.000 Euro für Familien-AGs
ist meines Erachtens verfassungswidrig, da nichtverheiratete Partner im
Vorteil sind. |
|
Übersteigt der Umsatz einer "Ich-AG" den Betrag von jährlich
15.000 Euro, müsse ein Gewerbe angemeldet werden, so Hartz. Auch diese
Regelung ist vage. Muß das Gewerbe rückwirkend angemeldet werden
oder erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Umsatz den Betrag übersteigt
und nur für diesen überschüssigen Betrag? Oder erst ab dem
Folgejahr. Was ist, wenn der Umsatz in den Folgejahren um diesen Freibetrag
schwankt, etwa: 14.000 Euro, 17.000 Euro, 12.000 Euro? |
|
Zudem soll es für die "Ich-AG" keine Bilanzierungspflicht geben,
sio daß es gar nicht darauf ankommt, in welchem Jahr der Umsatz erzielt
wird, sondern nur auf den Zeitpunkt des Zuflusses der dafür erzielten
Erlöse. Somit könnte eine "Ich AG" sehr wohl in einem Jahr etwa
einen Umsatz von z.B. 50.000 Euro erzielen und würde dennoch von den
Vorteilen der "Ich AG" profitieren, wenn ihm nur 15.000 Euro zufließen,
etwa weil er vereinbart, daß der Auftraggeber erst im Folgejahr oder
in den Folgejahren zahlt. Gesetzt den Fall, es wird im Folgejahr ein Gewerbe
angemeldet, wäre der Umsatz auch im Folgejahr beim Gewerbetreibenden
nicht steuerpflichtig, weil in der Eröffnungsbilanz dieser Zahlungsanspruch
als Eigenkapital aktiviert wird oder anders ausgedrückt: er kein Umsatz
des Gewerbetreibenden darstellt. |
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Selbst die Begriffswahl ist mißlungen. "Ich AG" erinnert eher
an spinnerte Neuer-Markt-Aspiranten als an die zahlreichen "self employments"
der amerikanischen Gesellschaft oder auch in Mittelmeer-Ländern, die
sich als Schuhputzer in eine Fußgängerzone stellen. |
|
Nicht zuletzt macht die Legalisierung aus falsch oder unqualifizierten
Arbeitslosen keine professionellen Unternehmer. Dieses Konzept ist eher
etwas für semiprofessionelle Schwarzarbeiter und Ausländer, die
bisher an formalen Zulassungskriterien (Arbeitsgenehmigung, Handwerkskammer
sowie speziellen Zulassungsbeschränkungen) scheitern. |
|
Eine andere Interpretation des entsprechenden Hartz-Moduls geht davon
aus, daß die Ich-Unternehmer neben der 10prozentigen pauschalen Lohnsteuer
ihre Sozialversicherungsbeiträge - also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil
- voll selbst tragen müssen. In diesem Fall wäre die Gesamtbelastung
bei niedrigen Einkommen, in denen die durchschnittliche Einkommensteuerbelastung
unter 10% liegt, sogar höher als bei "normalen" Selbständigen,
die ja immerhin in den Genuß von Tarif- und persönlichen Freibeträgen
bei der Einkommensteuer kommen. |
| Reduzierter Versicherungsbeitrag. Unternehmern kann
ein Nachlass auf ihren Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gewährt
werden, wenn sie Entlassungen vermeiden. Alle Betriebe müssen eine
"Arbeitsplatzbilanz" erstellen. |
Kommentar: Wie will man "Entlassungen vermeiden"
operationalisieren? Zählen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen
durch Aufhebungsverträge, Kündigungen seitens Arbeitnehmer und
auslaufende Zeitarbeitsverträge mit? Sollen Unternehmen mit Beitragssenkungen
belohnt werden, wenn sie sich intern überlegt haben, zu kündigen,
dann aber doch nicht gekündigt haben? Ausgerechnet Unternehmen, die
aus wirtschaftlichen Gründen entlassen müssen, werden mit erhöhten
Beiträgen bestraft. Und nicht zuletzt: wer soll prüfen, ob die
Voraussetzungen für reduzierte Beiträge vorgelegen haben? Die
Krankenkassen als Beitragsempfänger? Die Rentenversicherungsanstalten
als Prüfer? Oder die Arbeitsämter? Qualifiziert ist keiner von
allen. Es handelt sich schlichtweg um eine Schnapsidee.. |
| |
Angebrachter wäre es, die Anreize für Konkurse zulasten Dritter
zu beseitigen, indem man das Konkursausfallgeld und die sie finanzierende
Konkursausfallgeldumalge abschafft. Dann könnten Gewerkschaften Betriebe
mit überhöhten Lohnforderungen nicht mehr in die Pleite treiben,
wohl wissend, daß die Zeche in Form von Konkursausfallgeld andere
zahlen. |
| |
Der Begriff der "Arbeitsplatzbilanz" wird nicht ausgeführt. Er
wird üblicherweise für gesamtwirtschaftliche Fragestellungen
verwendet, etwa welche Auswirkungen bestimmte endogene Faktoren auf den
Bestand an Arbeitsplätzen einer Volkswirschaft haben. Betriebswirtschaftlich
dokumentieren Bilanzen jedoch Bestandsgrößen (zeitpunktbezogene
Werte) und keine Stromgrößen (zeitdauerbezogene Werte). Eine
Bewertung des Verhaltens von Unternehmen unter dem Blickwinkel der Arbeitsmarktpolitik
müßte aber auf Stromgrößen abstellen. |
| Höhere Flexibilität. Die so genannten Zumutbarkeitsregeln
sollen verschärft werden. Von jungen Singles wird dann verlangt, dass
sie angebotene Stellen annehmen, selbst wenn sie dafür bundesweit
umziehen müssen und schlechter bezahlt werden. |
Kommentar: Aus der Sicht der Arbeitgeber ist diese
Neuregelung seit langem überfällig. Zur Zeit wird ja etwa einem
Gastronom in Bayern die Anstellung eines indischen oder mexikanischen Koches
untersagt, nur weil irgendwo in Mecklenburg-Vorpommern ein alkoholkranker
Arbeitsunwilliger, der bestenfalls Dosen aufwärmen kann, Arbeitslosengeld
kassiert. |
|
Wieso ein Umzug einer Familie, älteren Arbeitslosen und Alleinerziehenden
nicht zugemutet werden kann, kann ich nicht nachvollziehen. Die Arbeitslosigkeit
wirkt sich ja auch negativ auf die unterhaltsabhängigen Familienmitglieder
aus. |
|
Wieso die Suche auf die Bundesrepublik Deutschland begrenzt wird, ist
mir schleierhaft. |
|
Problematisch aus der Sicht von Arbeitgebern ist, daß sie sich
dann mit vielen Bewerbern herumschlagen müssen, die eigentlich gar
nicht umzugsbereit sind, aber vom Arbeitsamt gezwungen werden, sich auch
weit entfernt vorzustellen. In Bayern nerven jetzt schon die Arbeitslosen
aus den neuen Bundesländern, die sich nur deshalb bewerben, um eine
Prämie von 5.000 DM abzukassieren und schon bei einer Bewerbung klar
machen, daß sie nach Ablauf der Frist, innerhalb derer sie diese
5.000 DM wieder zurückzahlen müssen, wieder abhauen werden. Siehe
eine Meldung von Berlin Online: "Arbeitsamt
zahlt Umzugsprämien für Arbeitslose". |
| Beweislastumkehr. Künftig sollen die Arbeitssuchenden beweisen,
dass eine angebotene Stelle für sie unzumutbar ist. Bisher lag die
Beweislast bei den Arbeitsämtern. |
Kommentar: Dieser Vorschlag kostet "Berufs-Arbeitslose"
nur ein müdes Lächeln. Anderen Arbeitslosen hingegen, die sich
im Umgang mit Behörden schwer tun, sich schlecht ausdrücken können,
niemand haben, der ihnen hilft, und zögern, (juristischen) Rat anzunehmen,
wird man häufiger Leistungen vorenthalten können. Die Dummen
sind mal wieder die Dummen, weil das System zu kompliziert ist. |
| Sozialgeld. Arbeitslose, die nach längerer Zeit immer noch
keinen Job gefunden haben, erhalten nur noch ein so genanntes Sozialgeld,
das ungefähr so hoch ist wie die jetzige Sozialhilfe. Der Zeitpunkt,
ab dem diese Verkürzung gelten soll, wird noch diskutiert. |
Kommentar: Dieser Vorschlag verkennt, daß
neben der pauschalen laufenden Sozialhilfe auch für eine Vielzahl
von Ausgaben des Sozialhilfeberechtigen "einmaligen Leistungen" gewährt
werden. Einmalige Leistungen werden gewährt für Kleidung, Schuhe,
Möbel, Bettwäsche, Gardinen, Kinderwagen, Umstandskleidung, Babysachen,
für Renovierungs- und Umzugskosten. Daneben kann es Beihilfen für
besondere Anlässe z.B. Konfirmation, Kommunion und Einschulung geben,
sowie für Winterheizung, soweit sie nicht durch laufende Übernahme
der angemessenen Wohn- und Heizkosten bereits finanziert ist. Empfänger
laufender Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten außerdem zu Weihnachten
eine Weihnachtsbeihilfe. Manche Sozialämter gewähren einmalige
Leistungen für Bekleidung alss Pauschale, die in der Regel halbjährlich
ausgezahlt wird. |
|
So werden die erwarteteten Einsparungen ausbleiben. Zudem muß
die Anzahl der Sachbearbeiter, die diese Leistungen prüfen und auszahlen,
stark erhöht werden. Die Arbeitsämter sind für diese Art
von Prüfungen (noch) nicht ausgebildet. Solche Jobs sind zudem unbeliebt,
bereits heute mag kaum ein Kommunalbediensteter im Sozialamt arbeiten. |
|
Vernünftiger wäre es, bei der bisherigen Sozialhilfe nur
noch ein - eventuell höhere - Pauschale zuzahlen. Siehe eine entsprechendeForderung
des Deutschen Städtetages. |
|
In einem vertraulichen Diskussionspapier haben sich die der Arbeits-
und Sozialministerien der SPD-Länder bereits auf eine solche Pauschale
geeinigt (Quelle: Benjamin Harder: Zusammenlegung
der Arbeitslosen- und Sozialhilfe vom 5. Juli 202). Vor der Bundestagswahl
will man aber die sozialdemokratischen Stammwähler für dumm verkaufen. |
| Schnellere Meldung. Wenn jemand gekündigt wird, muss er
sich sofort arbeitslos melden. Verpasst er eine bestimmte Frist, erhält
er entsprechend später Arbeitslosengeld. Bereits während der
Arbeitszeit auf Jobsuche gehen darf, wem gekündigt wurde. |
Kommentar: Mit diesem Vorschlag werden die bisherigen
Arbeitgeber von bereits gekündigten Arbeitnehmern massiv belastet.
So fallen etwa bei einer dreimonativen Kündigungsfrist abertausende
Euro zusätzliche Personalkosten an, weil der Gekündigte auf Arbeitssuche
ist (bzw. dies behauptet) und ein Ersatz eingestellt werden muß oder
die Kollegen Überstunden machen müssen. |
| |
Zudem wird der Sinn der Kündigungsfrist ad absurdum geführt.
Sie soll ja in die Lage versetzen, bis zum Ausscheiden des Mitarbeiters
einen Ersatz zu finden. Würde dieser Vorschlag umgesetzt, wird jede
fristgemäße Kündigung faktisch sofort wirksam, weil der
Arbeitnehmer sich dann nur noch darum kümmert, einen neuen Job zu
finden und nicht mehr als Arbeitskraft zur Verfügung steht. |
| Zusammenlegung. Arbeits- und Sozialämter werden zu so genannten
JobCentern zusammengelegt. Arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger
sollen Anspruch auf Hilfe vom Arbeitsamt erhalten. |
Kommentar: Der Vorschlag verursacht erhebliche
Mehraufwendungen, da zur Zeit nur ein Teil der Arbeitslosen, die Anspruch
auf zusätzliche Sozialleistungen haben, diese auch beantragen. Nach
einer Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialämter ist davon auszugehen,
daß alle Arbeitslosen alle Ansprüche geltend machen werden. |
| "Bridgesystem" für ältere Arbeitnehmer. Arbeitslose,
die älter als 55 Jahre sind, können sich den Barwert ihres Anspruchs
auf Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe auszahlen lassen. Mit der Option
auf Erstattung des Barwertes fällt der Betroffene aus der Arbeitslosenstatistik
heraus und unterliegt nicht mehr den Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes
oder der PersonalServiceAgentur. |
Kommentar: Diese Regelung kann von älteren
Gastronomen mißbraucht werden. Sie müssen dafür sorgen,
daß sie arbeitslosenversicherungspflichtig werden (etwa durch die
Gestaltung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung beim
Ehegatten) und sich nach Erreichen der Mindestversicherungszeit arbeitslos
melden. Dann lassen sie sich den Barwert des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
auszahlen und nehmen anschließend wieder eine selbständige Tätigkeit
(etwa als Partner des Ehegatten) auf. |
| |
Sozialpolitisch ist dieser Vorschlag jenseits von Gut und Böse.
Angesagt wäre im Gegenteil eine Erhöhung des Renteneintrittsalters
auf wenigstens 72 Jahre und eine Dynamisierung, bei welcher der Abstand
zwischen Renteneintrittsalter und Lebenserwartung konstant bleibt. |
| Weniger Verwaltung. Arbeitslose sollen ihr Arbeitslosengeld
während der ersten sechs Monate in drei Pauschalbeträgen bekommen,
die in etwa so hoch sind wie das Einkommen während der Erwerbstätigkeit.
Danach soll es mit einem modernen Chipkartensystem berechnet werden. Mit
Pauschalregelung und Chipkartensystem will die Hartz-Kommission den Verwaltungsaufwand
vereinfachen und beschleunigen. Auf dieser Chipkarte sollen die persönlichen
Arbeitslosen-Versicherungsansprüche, die Qualifikationen und die Beschäftigungszeiten
eines Erwerbslosen gespeichert werden. |
Kommentar: Ich hoffe, daß dann alsbald auch
Software zur Verfügung steht, die es Arbeitgebern erlaubt, die Daten
auszulesen und in gängige Personalverwaltungs- und Lohnabrechnungssoftware
zu übernehmen. Damit ließen sich nicht nur Datenerfassungskosten
bei der Personalauswahl und -einstellung einsparen, sondern auch die Angaben
in Lebensläufen von Bewerbern verifizieren, z.B. über das Einkommen
im letzten Beschäftigungsverhältnis, Zeiten ohne Erwerbstätigkeit,
Qualifizierngsmaßnahmen und Krankheitszeiten. |
|
Arbeitsminister Walter Riester (SPD) nannte laut
Spiegel online die Chip-Karte einen "wichtigen und vernünftigen
Vorschlag". Sie könne helfen, Zeit, Arbeitskraft und Kosten einsparen.
Daß im Arbeitsamt damit Kosten eingespart werden können, kann
ich nicht erkennen. Ein Sachbearbeiter kann die Daten seines Klienten genauso
schnell per Zugriff auf eine im Intranetz gehaltene Datenbank einsehen
als durch das Einlesen der Daten, die sich auf einer Chipkarte befinden.
Zudem wäre der Datenabgleich nicht gewährleistet. Es sei, die
Daten werden automatisch nach dem Auslesen der Chipkarte mit dem zentralen
Bestand abgeglichen, wodurch sich eine Chipkarte aber erübrigt. |
| Vorrangige Vermittlung von Familienvätern."Familienvätern
wird eine besondere Priorität bei der Vermittlung eingeräumt". |
Kommentar: Dieser Vorschlag steht nicht nur im Widerspruch
zum SPD-Wahlprogramm, worin es heißt: "Die gleichberechtigte Teilnahme
von Frauen und Männern an der Erwerbsarbeit bleibt unser Ziel". Er
beißt sich auch mit dem anderen Vorschlag, wonach von Alleinstehenden
eine erhöhte Mobilität verlangt wird, also die Bereitschaft,
den Wohnort zu wechseln und nicht nur zu pendeln. Die Vermittler sollen
ihre Arbeitszeit mit Vermittlungsbemühungen für Familienväter
vertrödeln, die dann doch nicht gezwungen werden können, eine
Arbeitsplatz anzunehmen, für den sie umziehen müssen. |
| |
Hier rächt sich, daß die Hartz-Kommission die besonderen
Probleme in den meisten Regionen der neuen Bundesländer nicht gesondert
anspricht, wo auch intensivere Vermittlungsbemühungen der Arbeitsämter
Jobs am Wohnort oder im Pendelbereich nicht nachweisen können. Vor
der politisch heiklen Frage, ob man eine Abwanderung in die alten Bundesländer,
besonders in die Regionen mit hohem Arbeitskräftebedarf wie Oberbayern
und Baden-Württemberg, fördern will, drückt sich die Hartz-Kommissoin.
Auch das Paradoxon, daß einerseits die Bundesanstalt für Arbeit
die Abwanderung fördert und andererseits einige der neuen Bundesländer
für die Rückwanderung bzw. die Vermeidung von Abwanderung Geld
ausgeben, wird nicht aufgelöst. |
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Wieso einem Arbeitslosen mitsamt seiner Familie nicht zugemutet werden
kann, z.B. von Mecklenburg-Vorpommern nach Baden-Württemberg umzuziehen,
verstehe ich nicht. Zumal die Kinder dort eine bessere schulische Ausbildung
genießen. Ein solcher Umzug ist auch zumutbar, wenn in Familien,
in denen nur ein Ehepartner arbeitslos ist, auch der andere sich eine neue
Stelle suchen müßte. |
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