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Bildungsurlaub |
Bildungsurlaub für Beschäftigte in der GastronomieDer gesetzliche Bildungsurlaub unterliegt in Deutschland der Regelungskompetenz der Bundesländer. Dies bedeutet unter anderem:
In nur 11 der 16 Bundesländer haben Arbeitnehmer tatsächlich das Recht, jährlich mehrere Tage bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen, in Baden-Württemberg, Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen sind dem Bildungsurlaub ähnelnde Regelungen nur für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vorgesehen (von tarif- oder arbeitsvertraglichen Regelungen natürlich abgesehen), mit ein Grund für die in diesen Ländern niedrigere Arbeitslosigkeit, da die Arbeitgeber durch die in den anderen Ländern geltenden Regelungen erheblich mit Kosten belastet werden. |
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| Die Anerkennungspraxis ist in den Bundesländer höchst unterschiedlich.
Im Interesse der Arbeitgeber liegen betriebsnahe Themen. Aber die Arbeitgeber können formal keinen Einfluß auf die vom Arbeitnehmer ausgewählten Veranstaltungen und deren Inhalte machen. Der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub wird in vielen kleinen und mittleren Unternehmen nicht wahrgenommen, weil einem der Chef dann ins Kreuz springt, aber in Großbetrieben und in der öffentlichen Verwaltung unterbricht man die nervenaufreibende Schreibtischtätigkeit gern einmal für eine Woche Wattwandern. |
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| Einem erweiterten Anspruch auf Bildungsurlaub wird von Gewerkschaftlern
auch deshalb gerne das Wort geredet, weil gewerkschaftliche Bildungsveranstalter
wie auch die Stiftungen der Parteien damit gerne ihre Einrichtungen auslasten.
In dieses Wespennest piekst z.B. die Stattpartei
Hamburg mit folgender Forderung: "Der gesetzliche Anspruch auf Gewährung
von Bildungsurlaub soll reduziert werden. Die Hälfte der Zeit soll
vom Nutzer selbst durch Urlaubstage aufgebracht werden... Kurse, die von
Gewerkschaften durchgeführt werden dürfen als Bildungsurlaub
nur anerkannt werden, wenn sie fachspezifische Inhalte haben, was in der
Regel nicht der Fall ist."
Vernünftigerweise wurden die Bildungsurlaubsgesetze teilweise korrigiert:
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