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Bierabnahmepreise in der Gastronomie
Ein erheblicher Teil der deutschen Brauindustrie vertreibt sein Faßbier
"ab Rampe" über den Getränkefachgroßhandel
(sogenannte "A"-Händler) in die Gastronomie. Zwischen den Getränkefachgroßhandel
und der Gastronomie treten häufig zusätzliche "Bierverleger"
als Zwischenhändler ("B"-Händler) auf. Außerhalb dieses
geordneten Marktes gibt es sogenannte "Graumärkte", in denen
vertragliche Liefervereinbarungen unterlaufen werden. Die Brauwirtschaft
versucht diese Graumärkte bisher erfolglos zu unterbinden; sie werden
in grenznahen Regionen auch aus dem Ausland beliefert, etwa aus Osteuropa.
Dies vorangestellt, leiten sich die Bierabnahmepreise für die
Gastronomie beim Getränkefachgroßhandel
bzw. im Direktvertrieb der Brauereien kalkulatorisch
wie folgt ab:
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Die variablen Herstellkosten von Bier belaufen sich auf 25 bis 30
Euro je Hektoliter, die Vollkosten der Herstellung incl. Abfüllung
auf ca. 44 Euro je Hektoliter. Bei Ökobier liegen die Kosten geringfügig
höher und betragen knapp 51 Euro.
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Zum Ab-Rampe-Preis der Brauereien für ganze Paletten kommen
die entfernungsabhängigen Transportkosten von der Brauerei zum A-Händler.
Für ein Fernsehbier wurde im Oktober 2000 ein Frei-Haus-Preis
von 108 DM je Hektoliter genannt, den eine Steak-Kette bei
einer Abnahme von 4.500 Hektoliter pro Jahr zahle. Gerüchteweise werden
in Ausnahmefällen sogar Preise von unter 50 Euro je Hektoliter vereinbart.
Vom Ab-Rampe-Preis abweichende Ab- und Zuschläge werden erhoben, je
nachdem ob sortengemischte oder -reine Paletten oder ganze Wagenladungen
abgenommen werden. Bei Großbrauereien ist vielfach nur eine Abnahme
ganzer Wagenladungen möglich. Im Herbst 2002 bewegen sich z.B. die
Ab-Rampe-Preise (Listenpreise) von Weißbieren zwischen 82,50 Euro
und 108,50 Euro.
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Von A-Händlern holen sich B-Händler (dies sind entweder kleinere
Groß- und Einzelhändler oder ebenbürtige Großhändler,
die vielleicht ihrerseits gegenüber anderen Brauereien die A-Händlerfunktion
wahrnehmen) in der Regel palettenweise zum Verlegerpreis ab oder
lassen sich auf gemischten Paletten zum Händlerpreis beliefern.
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In der Gastronomie sind häufig zusätzliche Dienstleistungen erforderlich
wie das Abladen und Einräumen in die Lagerräume des Gastronomen
und die Belieferung mit Gläsern (etwa 1 Glas pro Hektoliter
ist meist in den Gastronomie-Preis einkalkuliert) und anderen Werbemitteln
wie Bierdeckel, Kugelschreiber oder Kellnerblöcke sowie Werbekostenzuschüsse
von vielleicht 1 Euro je Hektoliter oder auch 1,5% des Umsatzes. Die Differenz
zwischen dem Ab-Rampe-Preis und dem Händler-Preis beträgt durchschnittlich
etwa 20 Euro je Hektoliter. Der Abstand zwischen Händler-Preis und
Gastronomie-Preis
beträgt etwa 10 Euro je Hektoliter (die genannten Zahlen sind Ergebnis
eigener Befragungen von einzelnen Fachleuten der Branche. Ob sie repräsentativ
sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Sie sind sicherlich abhängig
auch von den unterschiedlichen Wettbewerbsverhältnissen auf den Teilmärkten
und den jeweiligen Kostenstrukturen).
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Bei gebundenen Gaststätten werden sogenannte Ganterpreise verlangt,
die im Rahmen von Bierlieferungsverträgen vereinbart werden. Unter
Bierlieferungsverträgen
versteht man langfristige, mehr oder weniger ausschließliche Bezugsbindungen
von Gaststätten an Brauereien oder Bierverleger. Dabei gewährt
der Lieferant von Bier dem Wiederverkäufer besondere wirtschaftliche
und finanzielle Vorteile, wie Darlehen und sonstige Leistungen für
den Betrieb der Schankstätten sowie für die Vermarktung des Bieres,
z.B. Zurverfügungstellung von technischen Anlagen und Einrichtungsgegenständen.
Ganterpreise beinhalten zusätzlich kalkulatorische Abschreibungen
für die seitens der Brauereien getätigten Investitionen, Rückvergütungen
an den Gastronomen oder den Eigentümer des Gründstücks (in
der Regel zwischen 35 und 65 Euro je Hektoliter), Zinsverluste aus zinsfreien
oder zinsbegünstigten Darlehen, Abschreibungen auf "verlorene Zuschüsse"
und Risikoprämien auf Zahlungsausfälle.
Die Ganterpreise beinhalten in der Regel nach Gebinde differenzierte
Preise. Die Differenzierung berücksichtigt Kostenunterschiede
aber auch die je nach Gebinde unterschiedlichen Möglichkeiten der
gebundenen Gastronomie, alternative Beschaffungskanäle zu nutzen.
So ist Fassbier etwa im Vergleich zu Dosenbier oft überteuert.
In ihrer Preisliste "Bier Gastronomie", gültig ab 1. Augst 2001,
differenziert die Kulmbacher Brauerei
den Preis für ihr wichtigstes Produkt "Kulmbacher Edelherb Pils" nach
Gebinden. So beträgt der Literpreis in Euro (jeweils zuzüglich
Mehrwertsteuer):
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1,60 - Fass / KEG
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1,50 - 0,5 l NRW-Flasche
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1,70 - 0,33 l - Mehrwergflasche
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1,76 - 0,33 l - Einwegflasche
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1,40 - 5 l - Dose
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1,20 - 0,5 l - Dose
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Bamberger Bierkrieg
Im Bamberger Bierkrieg im Jahre 1907 geht es um die Erhöhung des
Preises für einen halben Liter Bier ("a Seidla") von 10 auf 11 Pfennig.
Weil die Gastwirtschaften "Weierich" und "Zum Mondschein" den Preis nicht
erhöhten, gingen viele Bamberger nur noch in diese beiden Wirtschaften.
Nach einer Woche gaben die anderen Gaststätten auf und nahmen die
Preiserhöhung zurück. |
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