Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes und die Auswirkungen
in der Gastronomie
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Am 22. Juni 2001 hat der Bundestag den Entwurf zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes
abgesegnet. Welches sind die Hintergründe dieser Reform und wie wird
sie sich in der Gastronomie auswirken?
Gewerkschaften lieben Großunternehmen
Traditionell konzentrieren sich Gewerkschaften bei der Werbung von Beitragszahlern
auf Großunternehmen. Zum einen basiert diese Strategie auf einer
falschen Analyse des "Historischen Materialismus", welcher die Gewerkschaften
über hundert Jahre lang gefolgt ist. So behauptete Friedrich Engels
1891 zugespitzt: "Die ökonomische Entwicklung der bürgerlichen
Gesellschaft führt mit Naturnotwendigkeit zum Untergang des Kleinbetriebes."
Zum anderen gibt es dafür betriebswirtschaftliche Gründe:
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Die Gewerkschaften können einen erheblichen Teil der Kosten
der Mitgliederbetreuung auf Betriebsräte und damit auf die Unternehmen
übertragen.
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Die Kosten der Betreuung von Betriebsräten durch externe Funktionäre
sind gering. In nicht unerheblichem Umfange fließen sogar Gelder
aus den Unternehmen, die für die Kosten der Betriebsräte aufkommen
müssen, in die Kassen gewerkschaftseigener und ihnen nahe stehender
Unternehmen.
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Die Kosten der Gewinnung neuer Mitglieder sind gering. Sie werden
in den Großunternehmen genötigt, Gewerkschaftsmitglied zu werden
("closed shop") oder sie entstammen einem Milieu, in dem es über Generationen
hinweg selbstverständlich ist, Gewerkschaftsmitglied zu sein.
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Die durchschnittlichen Jahresbeiträge von Vollzeitarbeitnehmern
von Großunternehmen sind rund dreimal so hoch wie die Jahresbeiträge
von Mitgliedern in kleinen und mittleren Unternehmen mit vielen Teilzeitbeschäftigen.
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Die Fluktuation in der Belegschaft großer Unternehmen ist gering.
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Der Anteil der Mitglieder, die kündigen, ist gering.
Anders ausgedrückt: Gewerkschaftsmitglieder in Großunternehmen
zeichnen sich aus durch einen großen Customer Life Time Value, niedrige
Kosten ihrer Acquisition und eine hohe Wiederkaufrate.
Bei Kleinunternehmen zahlen die Gewerkschaften drauf
Die strategischen Überlegungen zur Entwicklung gewerkschaftlicher
Vertretung in Klein-. und Mittelbetrieben wurden von der Friedrich-Ebert-Stiftung
entwickelt und bereits 1996 publiziert, ohne daß die Arbeitgeber
darauf reagiert hätten (siehe
Mitbestimmung in Klein- und Mittelbetrieben / Forschungsinstitut der
Friedrich-Ebert-Stiftung, Abt. Arbeits- und Sozialforschung).
Betriebswirtschaftlich spricht aus der Hinwendung zu kleinen und mittleren
Unternehmen eher die schiere Verzweiflung. Die "Dienstleister" unter den
Gewerkschaftsfunktioinären setzen auf technokratische Modernität:
Eine Ausgeburt von Sekretärsmentalität, die hofft, auch künftig
gebraucht zu werden, wohl wissend, daß es bessere Rechtsberater gibt
als ehemalige Jugendsekretäre, daß die Flucht in Abgeordnetenmandate
nur für wenige wie den IG-Bau-Funktionär Klaus Wiesehügel
oder den IG-Metall-Apparatschik Riester eine realistische Chance darstellt
und angestrebte Ersatzjobs in der öffentlichen Verwaltung von Personaleinsparungen
und in öffentlichen Unternehmungen zunehmend auch durch Privatisierungen
bedroht sind:
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Die Kosten der externen Betreuung von Mitgliedern sind hoch, da
es in kleinen und mittleren Unternehmen nur wenige Betriebsräte gibt
und diese in den seltensten Fällen freigestellt sind.
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Die Kosten der Betreuung von neuen, ungeschulten, nicht freigestellten
Betriebsräten durch externe Funktionäre sind hoch. Ob Arbeitsgerichte
akzeptieren werden, daß kleine Unternehmen verhältnismäßig
hohe Beträge für externe Schulungen, Beratungen erstatten müssen,
bleibt abzuwarten. Der Versuch des Ex-IG-Metall-Funktionärs Riesters,
die Kosten externe Sachverständiger auch kleinen und mittleren Unternehmen
aufzubürden, ist aus dem Entwurf verschwunden.
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Neue Mitglieder können nur mit erheblichem Aufwand gewonnen
werden, weniger durch eine direkte, persönliche Ansprache als über
die Massenmedien oder -mailings. Erstaunlicherweise haben sich die Gewerkschaften
darüber selbst noch keine Gedanken gemacht, zumindest nicht in der
Öffentlichkeit. Die Erfahrungen mit der Bank für Gemeinwirtschaft,
der Neuen Heimat, der Coop, Büchergilde Gutenberg und der Volksfürsorge
sprechen dafür, daß Gewerkschaften nicht in der Lage sind,
Organisationen zu steuern, bei denen es darauf ankommt, eine große
Anzahl von Transaktionen kostengünstig abzuwickeln.
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Weniger als 5 Prozent der Gewerkschaftsmitglieder sind unter 25 Jahren
alt. Der typische NGG-Gewerkschaftsfunktionär ist über 50 und
freut sich auf den Ruhestand. Er hat die Volksschule besucht, faßt
keinen PC an und denkt bei "Hamburger" an St. Pauli, als gelerntem Metzger
klebt ihm noch das Blut an den Händen und den Kontakt zu Ausländern
vermeidet er am liebsten auch während seines jährlichen Spanien-Pauschalurlaubs.
Wie soll er junge Menschen, vielfach Schüler und Studenten oder gar
Ausländer, gewinnen und betreuen? Und junge Gewerkschaftssekretäre
kann die NGG nicht einstellen in Zeiten, in denen die sinkenden Beitragseinnahmen
erzwingen, Funktionäre abzubauen.
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Neue Mitglieder werden in den Unternehmen isoliert sein und
unter Druck geraten. Sie entstammen zudem in der Regel einem Milieu, für
das es alles andere als selbstverständlich ist, Gewerkschaftsmitglied
zu werden.
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Die durchschnittlichen Jahresbeiträge von Teilzeitbeschäftigten
sind gering. Der Monatsbeitrag bei einem 630 DM-Job deckt nicht
einmal die variablen Verwaltungskosten der NGG. Aus diesem Grund weigern
sich Gewerkschaften, Arbeitslose als Mitglieder aufzunehmen und geraten
durch den steigenden Anteil von Rentnern mit verringerten Beiträgen
unter zusätzlichen Druck.
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Die Fluktuation in gastronomischen Unternehmen liegt bei rund
60% pro Jahr. Zudem scheiden vergleichsweise viele Mitarbeiter aus der
Branche aus oder (vorübergehend) aus dem Erwerbsleben oder verlassen
Deutschland.
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Der Ausländeranteil ist hoch, woraus sich zusätzliche,
erhebliche Kosten fremdsprachlicher Betreuung ergeben.
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Ein besonderes Kostenrisiko erwächst den Gewerkschaften aus
vermehrten
Arbeitsprozessen: Kleinunternehmer sind nicht nur rechthaberischer
als angestellte Manager, ihnen mangelt es oft auch an arbeitsrechtlichem
Sachverstand und an einer unternehmensinternen Beratung durch eine Personalabteilung.
Die Hoffnung der NGG, die Zahl der Arbeitsprozesse werde sich durch mehr
Betriebsräte verringern, trügt.
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Kandidaten für Betriebsräte in Unternehmen, die noch keinen
Betriebsrat haben, müssen auf Kosten der Gewerkschaften geschult werden,
ohne daß die Kosten auf das Unternehmen abgewälzt werden können
(vergleiche das von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Kleinbetriebsprojekt
der IG Bau).
Anders ausgedrückt: Gewerkschaftsmitglieder in Kleinunternehmen
zeichnen sich aus durch einen kleinen Customer Life Time Value, hohe Kosten
der Acquisition und eine niedrige Wiederkaufrate.
Erstaunlicherweise haben die Gewerkschaften noch nicht gemerkt, daß
bei kleinen und mittleren Unternehmen der Gastronomie der durchschnittliche
Mitgliedsbeitrag die Kosten der personalintensiven, persönlichen Betreuung
nicht deckt, so daß ihre Verluste um so höher werden, je mehr
Mitglieder sie gewinnen. Zumindest dies haben sie dann mit der New Economy
gemein.
Gewerkschaftsstrategie
I: Exempel statuieren
Wie die NGG exemplarisch gegen McDonald's vorgegangen ist, dokumentiert
ein Bericht "Bilanz
der 1998 bundesweit geführten NGG-Aktionswoche gegen McJobs".
Solche Aktionen dienen der Innenstabilisierung der Gewerkschaften statt
der Außenwirkung; de "Skandalisierung" ist bloß Symbolpolitik.
Wer sich als Gastronom die Hände reibt und denkt, denen gönn'
ich das, verkennt, daß die NGG McDonald's bewußt herausgreift.
Man hofft wegen der großen Anzahl der Mitarbeiter auf eine Vielzahl
von freizustellenden Betriebsräten und auf eine Alllianz mit Menschen
mit anti-amerikanischen Ressentiments und ökologischen Bedenken. Daß
der NGG der Verbraucherschutz, eine naturnahe Produktion und artgerechte
Tierhaltung wenig am Herzen liegen, sieht man an ihren Stellungnahmen zur
BSE-Problematik.
| Wußten Sie schon, daß George Ritzer in seinem Buch "The
McDonaldization of Society", London 1998, davon spricht, die Personalpolitik
von McDonald's spreche bevorzugt gesellschaftliche Randgruppen und solche
Menschen an, die kaum andere berufliche Alternativen haben, und daß
sich Anja Weber, Referatsleiterin beim Hauptvorstand der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
und zuständig für McDonald's, dieses Zutat zu eigen macht (siehe
Anja Weber: "Arbeiten bei McDonald’s
- McJobs in der Wirklichkeit")? Haben auch Sie asoziale Mitarbeiter,
die der Hilfe der NGG bedürfen? |
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Die „einigkeit", die Zeitung der Gewerkschaft
Nahrung, Gaststätten und Genußmittel, berichtet über
erfolgreiche Mitgliedswerbungen beim C. Wöllhaf Gastro-Service im
Hamburger Flughafen, bei der Lufthansa Airport Gastronomie auf den Berliner
Flughäfen Tegel und Tempelhof sowie im Organisationsbereich der NGG-Verwaltungsstelle
Darmstadt & Mainz.
Insgesamt rechnet die NGG mit 322 zusätzlichen Freistellungen
allein in ihrem Zuständigkeitsbereich (Quelle: Gewerkschaft
NGG nennt Zahlen zur Reform. von Andreas Chwallek, in: Lebensmittelzeitung
Online vom 22.02.01).
Gewerkschaftsstrategie II: Druck auf Zulieferbetriebe ausüben
Noch weitgehend unbeobachtet versuchen die Gewerkschaften, ihren Einfluß
in einigen Großbetrieben dazu zu mißbrauchen, Betriebsräte
bei Zulieferern zu erzwingen.
Bereits 1986 forderte der NGG-Gewerkschaftstag Betriebsräte auf,
bei der Ausübung ihrer Mitbestimmungsrechte über die Kantinenbewirtschaftung
nur solche Catering-Unternehmen zu akzeptieren, die nicht nur tarifgebunden
sind, sondern auch Regelungen haben, die die Durchführung von Betriebsratswahlen
gewährleisten. Siehe Renate Schöntag: "Kleinbetriebe
im Großunternehmen - Die Mühe mit den gesetzlichen Strukturen".
Catering-Unternehmen sind besonders anfällig für solchen
Druck. Siehe dazu auch eine Presseerklärung der NGG über denAbschluß
eines Firmentarifvertrags für die Sodexho Eiring Catering GmbH.
Vergleichbare Tarifverträge werden bereits bei anderen großen
deutschen Caterern angewendet.
Eine besondere Variante dieser Strategie besteht im Versuch, bei öffentlichen
Ausschreibungen Auflagen durchzusetzen wie Tariftbindung und die Existenz
eines Betriebsrates.
Gewerkschaftsstrategie III: Ein Monopol schaffen
Die zahlreichen Fusionen von Gewerkschaften sind nicht nur eine
erzwungene und widerwillig akzeptierte Anpassung der Organisation an die
sinkenden Beitragseinnahmen. Sie sollen auch die laufenden Kosten der Mitgliederbetreuung
verringern und die Möglichkeit von Mitgliedern und Mitarbeitern unterbinden,
zur Konkurrenz zu wechseln, wenn sie mit der schlechten Betreuung und sich
verschlechternden Arbeitsbedingungen unzufrieden sind.
Trotz der erwarteten, positiven ökonomischen Effekte und obwohl
die HBV angesichts der Schwäche der NGG seit langem mit "Zuständigkeitsüberschneidungen"
droht (siehe http://www.hbv.telebus.de/verdi5.htm),
konnte sich die NGG letztlich nicht dazu durchringen, sich an der Gewerkschaft
Ver.di zu beteiligen. Denn im Verschmelzungsbericht
hätte sie Farbe bekennen müssen, wie es um sie wirklich bestellt
ist.
Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes hat - weitgehend unbemerkt
von der Öffentlichkeit - die Position der Mehrheitsgewerkschaft
in einem Unternehmen gestärkt. Dies ist ganz im Interesse der
mitgliederstarken Gewerkschaften wie Ver.di, die sich damit leichter nicht
nur gegen christliche Gewerkschaften sondern auch gegen die DGB-Minis durchsetzen
kann. Wie der Kampf NGG gegen HBV/Ver.di ausgehen wird, bleibt abzuwarten.
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Der Haufe-Verlag
meldet am 22. Juni 2001, daß das Verhältniswahlrecht bei der
Ausschussbildung und bei der Freistellungswahl erhalten bleibe.
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Gegenstrategien?
Strategien gegen den Versuch der NGG, ihre Beitragseinnahmen bei den Mitarbeitern
kleiner und mittlerer Unternehmen der Gastronomie zu erhöhen, sind
noch nicht erkennbar:
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Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband
vertritt nur eine Minderheit der gastronomischen Betriebe, ist uneins,
wartet gespannt auf eine neue Führung und hat sich in den letzten
Jahren bei einer ganzen Reihe von gescheiterten Versuchen, Einfluß
auf die Gesetzgebung zu nehmen, über alle Maßen blamiert, z.B.
bei den 630-DM-Jobs oder der Trinkgeldbesteuerung. Er gehört zu den
wenigen Verbänden, die sowohl von der Kohl- als auch der Schröder-Regierung
nicht ernstgenommen wurden bzw. werden. Ganz im Gegensatz zur faktischen
Ohnmacht klingen die furcheinflößenden Worte des noch einmal
wieder gewählten Vorsitzenden: "Wir werden nicht zulassen, dass dem
mittelständisch geprägten Gastgewerbe von der Bundesregierung
weitere Lasten aufgebürdet werden, die es kaum noch Schultern kann"
(siehe Presseerklärung der
DEHOGA).
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Ob es weiterhin möglich und ausreichend ist, Schwierigkeiten
bei der Wahl von Betriebsräten zu machen, wie vor dem Hintergrund
der bisherigen gesetzlichen Regelung in einem Artikel von Burchard
Bösche skizziert ("Das
Menschenrecht auf Beteiligung - notwendige gesetzliche Änderungen
für die Interessenvertretung in Klein- und Mittelbetrieben"),
ist fraglich. Es kann Jahre dauern, bis die praktischen Auswirkungen der
Neuregelungen durch eine höchstrichterliche Rechtsprechung erkennbar
geworden sein werden.
Folgende Strategien sind diskutierbar:
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NGG gegen HBV/Ver.di ausspielen, z.B. Abschluß von Tarifverträgen
mit der Ver.di (HBV), die dringend danach giert, endlich in der Gastronomie
Fuß zu fassen.
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Ein Großgastronom stellt in seinem Restaurant ausschließlich
befristet ein. Werden befristet Beschäftigte in den Betriebsrat
gewählt, endet das Beschäftigungsverhältnis. Die Betriebsratswahl
muß wegen des Ausscheidens befristet Beschäftigter vorzeitig
durchgeführt werden. Während ein wegen der Art des Vertragsverhältnisses
zwingend befristet eingestellter Auszubildender einen Anspruch auf Übernahme
in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des §
78 a BetrVG haben, hat ein befristet Beschäftigter Mandatsträger
keinen Entfristungsanspruch. Die Wahrnehmung des Streikrechts kann
befristet Beschäftigten, die auf einen Anschlußvertrag hoffen,
nicht ernsthaft empfohlen werden. Das Streikrecht läuft deshalb in
Betrieben mit einem hohen Anteil befristeter Verträge leer.
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Gründung von eigenständigen Interessenvertretungen etwa
der Franchise-Nehmer und der Geschäftsführer von filialisierten
Unternehmen sowie ihrer Stellvertreter und Anwärter. Diese Strategie
zielt auch darauf ab, solche Branchenangehörige, die einen hohen Mitgliedsbeitrag
zahlen könnten, den Gewerkschaften zu entziehen.
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Den Stellenwert von Verbänden qualifizierter Mitarbeitergruppen
stärken, so etwa des Verbandes
der Serviermeister, Restaurant- und Hotelfachkräfte e.V. oder
des Verbandes der Köche Deutschlands
oder der Deutscher Handels- und Industrieangestelltenverband
im CGB
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Verstärkter Erfahrungsaustausch.
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Einstellung neuer Mitarbeiter nur nach telefonischer Rücksprache
mit früheren Arbeitgebern.
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Bei Filialbetrieben mit jeweils weniger als 20 Mitarbeitern sollten
keine zustimmungspflichtigen Regelungen geändert werden, die mehrere
Filialen betreffen. Nach § 111 des Betriebsverfassungsgesetzes muß
bei Betriebsänderungen in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern
der Betriebsrat beteiligt werden. In Betrieben mit weniger Arbeitnehmern
bestehen bei Betriebsänderungen keine Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Das Bundesarbeitsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob auch dann
die Mitbestimmung entfällt, wenn eine Betriebsänderung mehrere
Kleinbetriebe eines größeren Unternehmens erfaßt, von
denen jeder einzelne weniger als 20 Arbeitnehmer beschäftigt.
Das BAG entschied, zwar bestehe nach dem Wortlaut des Betriebsverfassungsgesetzes
ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Betriebsänderungen nur
in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern. Eine solche Privilegierung
erübrige sich aber für Kleinbetriebe, die einem größeren
Unternehmen angehören, jedenfalls dann, wenn die Betriebsänderung
mehrere Betriebe betreffe und daher in die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates
falle.
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Es sollte in Filialunternehmen alles unterlassen werden, was einer Vermutung
eines gemeinsamen Betriebs Vorschub leistet, also wenn "zur Verfolgung
arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von
den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden". Paragraph 1 Absatz 2
Ziffer 1 des Entwurfs.
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Man sollte die Kosten der Betriebsratstätigkeit verdeutlichen,
also die entsprechenden Aufwendungen im Detail offenlegen, etwa in der
Form, daß die Kosten der Betriebsratstätigkeit pro Arbeitsstunde
jedem Arbeitnehmer nachrichtlich bei jeer Lohnabrechnung mitgeteilt werden.
Oder eine Jahresprämie ausloben, von der vorab die Kosten der Betriebsratstätigkeit
abgezogen werden, bevor der Rest an die Mitarbeiter verteilt weren. Die
Kosten eines Betriebsrats werden auf etwa 1.000 DM pro Vollzeitarbeitnehmer
geschätzt; also ca. 0,50 DM je Arbeitsstunde.
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Die NGG bemüht sich erkennbar vor allem um Vollzeitmitarbeiter. Dies
ist insoweit vernünftig, als die Beitragseinnahmen etwa bei einem
630 DM-Beschäftigen nicht einmal die variablen Kosten der reinen Mitgliederverwaltung
decken, von einer Betreuung ganz zu schweigen. Deswegen sind gastronomische
Betriebe mit einem hohen Anteil von Teilzeitbeschäftigten und einer
hohen Fluktuation weniger interessant.
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In Grenzfällen kann es lohnend sein, die Zahl der Mitarbeiter durch
die Umwandlung von Teilzeit- in Vollzeitstellen unter die Schwellenwerte
abzusenken.
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Der insbesondere für Filialbetriebe wichtige Paragraph 3 mit seiner
Möglichkeit, vom Betriebsverfassungsgesetz abweichende Gremien zu
bilden, kann in Zukunft praktisch nur noch von nicht tarifgebundenen Unternehmen
genutzt werden. Dies legt es nahe, sich der Tarifbindung zu entziehen.
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Als Muß-Vorschrift wurde eingefügt, daß das Geschlecht
das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem
zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein
muß, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Dies kann
Klagen gegen die ordnungsgemäßte Zusammensetzung provozieren,
da sich nur in Ausnahmefällen die genauen Proportion darstellen läßt
und zudem niemand dazu gezwungen werden kann, als Betriebsrat zu kandidieren,
nur um die Geschlechterproportionenn zu erfüllen. Ich habe das Bundesarbeitsministerum
um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: "Im Entwurf zur Reform des
Betriebsverfassungsgesetzes heisst es, die Geschlechter müssen entsprechend
ihrem zahlungsmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten
sein. In unserem Betrieb gibt es 52 weibliche und 3 männliche Mitarbeiter.
Entspricht eine Zusammensetzung von 5 Frauen und 0 Männern oder eine
Zusammensetzung von 4 Frauen und 1 Mann der Gesetzesnorm? Und was sind
die Konsequenzen, wenn ein Betriebsrat gewählt würde, der nicht
der Norm entspricht? Ist diese Wahl dann ungültig? Ist nur die
Wahl z.B. der Frau mit der niedrigsten Stimmenzahl ungültig und muß
stattdessen ein Mann gewählt werden? Ist die Wahl latent gültig
solange niemand dagegen klagt? Wer ist zur Klage dagegen berechtigt? Was
geschieht, wenn zur Wahl zwar ausreichend Kandidaten zur Verfuegung stehen,
aber nicht in allen Geschlechtern? Kann dann ueberhaupt kein Betriebsrat
gewählt werden? Oder verringert sich die Anzahl der wählbaren
Mitglieder auf die Anzahl der Betriebsräte des Geschlechts, für
welches Kandidaten zur Verfügung stehen, und bleiben die weiteren
Betriebsratspositionen dann unbesetzt?" Eine Antwort steht noch aus.
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Die Zulässigkeit der Weiterreichung von Aufsichtsratstantiemen, etwa
an die Hans-Böckler-Stiftung, ist rechtlich zweifelhaft, da es Unternehmen
nicht zugemutet werden kann, indirekt Organisationen zu unterstützen,
die gegen ihre Interessen handeln.
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Nach § 37 Absatz 6 BetrVerfG erhalten Teilzeitbeschäftigte bei
Teilnahme an Betriebsratsschulungen außerhalb ihrer Arbeitszeit Freizeitausgleich.
Damit fehlt ein Mitarbeiter mit z.B. 10 Wochenstunden bei Teilnahme
an einer einwöchigen Vollzeit-Schulung drei weitere Wochen im Betrieb.
Sollte man es in diesem Fall nicht auf eine gerichtliche Überprüfung
dieser Regelung ankommen lassen und dem Mitarbeiter die Teilnahme an einer
solchen Schulung untersagen?
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Nach § 80 Absatz 2 Satz 12 Halbsatz BetrVerfG hat der Arbeitgeber
den Betriebsrat über solche Persionen zu unterrichten, die im Betrieb
beschäftigt sind, aber in keinem Beschäftigungsverhältnis
zum Arbeitgeber stehen. Der Begriff "kurzfristig" ist nicht geklärt.
Sollte man bis zu einer solchen Begriffsklärung nicht von einer Unterrichtung
absehen?
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Nach § 80 Absatz 2 Satz 3 BetrVerfG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat
sachkundige Arbeitnehmer zur Verfügung zu stellen, wenn dies zur ordnungsgemäßen
Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Es ist unklar, was "ordnungsgemäß"
bedeutet. Sollte man nicht grundsätzlich davon ausgehen, daß
eine solche Zurverfügungstellung nicht erforderlich ist? Außerdem
belegt eine Inanspruchnachme sachkundiger Arbeitnehmer außerhalb
ihres eigentlichen Aufgabenbereiches ein Rationalisierungspotential. Sollte
man dem sachkundigen Arbeitnehmer nicht klar machen, daß er, wenn
er Zeit hat, sich außerhalb seines Arbeitsgebietes zu engagieren,
zumindst teilsweise überlüssig ist?
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Nach Art. 7 § 15 Absatz 3 Kündigungsschutzgesetz erhalten die
ersten drei Arbeitnehmer, die zu einer vereinfachten Wahl einladen, Kündigungschutz.
Diese Regelung schützt die eigentlichen Initiatoren nicht, falls andere
Arbeitnehmer, die diesem Ansinnen kritisch gegenüberstehen, als erste
einladen.
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Wenn man einen Betriebsrat schon nicht verhindern kann, kann man versuchen,
ihn für betriebliche Interessen einzusetzen. "Angesichts der aktuellen
Erosion des Flächentarifvertrags und der Aushöhlung des allgemeinen
Arbeits- und Sozialrechts sowie der forcierten Konkurrenz von Unternehmen
und Betriebsteilen, werden allzuständige, immer mitverhandelnde und
mitbestimmende Betriebsräte in sensiblen Bereichen wie dem Umweltschutz
oder der betrieblichen Arbeitsmarktpolitik eher Anpassungszwänge executieren
als sozial im Sinne von Gegenmacht gestalten." (zititert aus: Andreas Bachmann:Arbeitsrecht
nach dem "Politikwechsel". Vom Desaster der McJobs zur Betriebsverfassung
der Wertschöpfungsgemeinschaft?, aus: express, 3/1999)
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Betriebe im grenznahen Gebieten können sich überlegen, den Betrieb
oder Betriebsteile ins Ausland zu verlagern. Das Betriebsverfassungsgesetz
findet auf ausländische Betriebe eines inländischen Unternehmens
keine Anwendung. In der Regel wird man einen solchen Weg, allein um einen
Betriebsrat zu vermeiden nicht gehen. Aber nach der EU-Erweiterung
sprechen evlt. noch andere Gründe für einen solchen Schritt.
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Die Strategie, ganze Betriebe zu schließen und nach einem Ablauf
von sechs Monaten wieder zu eröffnen und die bisherigen Mitarbeiter
nicht zu übernehmen, ist wenig erfolgversprechend, da sie mit gutem
Aussicht auf Erfolg auf Wiedereinstellung klagen könnten. Vermutlich
wird zwar nur ein Teil auf Wiedereinstelung klagen, aber wohl vora allem
der harte Kern der gewerkschaftlich Organisierten. Diese Strategie beruht
im Grunde darauf, die juristische Auseinandersetzung so in die Länge
zu ziehen, daß die meisten entnervt aufgeben und einen anderen Arbeitsplatz
aufnehmen.
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Buchtips
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Weitere Informationen im Internet
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Synopse
zum Vergleich der früheren Fassung des BetrVG mit dem Referentenentwurf
(der von der Bundesregierung abgesegnet Entwurf ist noch nicht online)
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Neue
Wahlordnung zur Betriebsverfassung in Kraft getreten.
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Formulare
für die Betriebsratswahl.
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Bundesminsterium für Arbeit und Soziales
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Gewerkschaft Nahrung, Genuß
und Gaststätten.
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Unternehmen mit Betriebsräten
im Bereich der NGG-Verwaltungsstelle Kassel.
-
Gegenpol. Betriebsräte-Service
sowie Seminare für Betriebsräte.
-
Tarfivertrag.de vom Wirtschafts-
und Sozialpolitischen Institut des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
-
Soliserv.de.
-
Labournet.de. ein virtueller Treffpunkt
der Gewerktschaftslinken.Mit einem Diskussionsforum
über Gewerkschaftsstrategien. Siehe auch die Dortmunder
Vorschläge zur Anregung der Wiederaufnahme der Debatte um gewerkschaftliche
Perspektiven und die Diskusssion
darüber
-
Verdi-net.de
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HBV.org
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DGB.de
-
Hans-Böckler-Stiftung
-
Friedrich-Ebert-Stiftung
-
Deutsche Hotel- und Gaststättenverband
-
Verband der Serviermeister, Restaurant- und
Hotelfachkräfte e.V.
-
Verband der Köche Deutschlands.
-
Deutscher Handels- und Industrieangestelltenverband
im CGB
-
McUnion.de
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Ran Magazin.
-
"NGG: Arbeitsbedingungen
in der Gastronomie verbessern", in:" Die Welt online" vm 5.2.2001.
Mit solchen Presseerklärungen zeigt die NGG, dass sie die Schwierigkeiten
in der Gastronomie bei der Personaleinsatzplanung - nicht vorhersehbare,
z.B. witterungsbedingte Nachfrageschwankungen und nicht vorhersehbare Arbeitsausfälle,
die in Kleinunternehmen in der Regel nicht durch die Mehrarbeit von Kollegen
ausgeglichen werden können -, nicht kapiert hat. Die NGG sollte damit
anfangen, die Arbeitsbedingungen ihrer Gewerkschaftssekretäre zu verbessern.
-
Ein Flugblatt,
in dem dazu aufgefordert wird, bei Einstellungsgesprächen nach einem
Betriebsrat zu fragen, um sich vor einer Sperrzeit wegen Arbeitsverweigerung
zu schützen.
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Marxist.com: McDonald's
- ein Symbol des real existierenden Kapitalismus. Mit Schilderungen
von gegen die Betriebsratsgründung gerichteten, angeblichen Aktivitäten.
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"Abfindungszockerei
von Betriebsräten bei McDonald's vernichtet Arbeitsplätze"
- Pressemittielung des Bundesverbandes der Systemgastronomie e.V vom 19.12.00.
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Der Tagesspiegel vom 29. April 2000: Sonntagsverkauf
am Kudamm. Amt versalzt KaDeWe die Suppe - Köche dürfen nicht
lange genug arbeiten.
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Gewerkschaften
im Netz von Henriette Scharfenberg
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Wer
einen Betriebsrat will, bekommt Stubenarrest von Karola Clage
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Novellierung
des Betriebsverfassungsgesetzes von Klas Roggenkamp. Eine ausführliche
Linksammlung zum Thema
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Rechtsdatenbank
der IG Metall..
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Pressemitteilung über
den Dienstleistertarif Bolero.
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Checklisten
von Blitzdienst.de.
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"Diffamierung des Hofbräuhauses München. Anschuldigungen der
Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten (NGG) sind haltlos". Pressemitteilung
des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes
vom 1. März 2002.
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BigMäc
nur ohne Betriebsrat, von Thomas Klein, in: Neues Deutschland vom 17.
September 2002.
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Wegen gewerkschaftlicher
Organisierung arbeitslos? jW sprach mit Jürgen Hinzer, Sekretär
der Gewerkschaft Nahrung Genuß Gaststätten (NGG) in Wiesbaden.
Link zum Interview in Junge Welt vom 09.08.2001
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"Tag der
weltweiten direkten Aktion bei McDonalds".
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Einigkeit
(PDF). Zeitschrift der Gewerkschaft Nahrung, Genuß und Gaststätten,
Ausgabe 2/2002. Darin enthalten sind Berichte über Betriebsratswahlen
beim Höfbräuhaus in München, bei Wienerwald, im "Café
im Ruhrpark" in Bochum (einer verpachteten Kamps-Filiale).
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Einigkeit.
Zeitschrift der Gewerkschaft Nahrung, Genuß und Gaststätten.
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