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Ausbildungplatzsabgabe |
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Argumente gegen die geplante Ausbildungsplatzabgabe bzw. Ausbildungsplatzumlage |
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| In einem Interview der Berliner Zeitung vom 6. September 2003 hat Franz
Müntefering, der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, vage die
Einführung einer Ausbildungsabgabe, einer -umlage "oder sonstwas"
angekündigt: "SPD:
Ausbilden oder zahlen". Genosse Müntefering gab in diesem Interview
auch zum besten, er habe Marx nie gelesen. Muß er auch nicht. Es
reicht schon, wenn er diese Seite liest. Wenige Tage später verkündete
die Tagesschau vom 9. September 2003, die Regierungskoalition habe sich
auf eine Branchenlösung für eine Ausbildungsplatzabgabe geeinigt:
"Rot-Grün
kündigt Vorschlag zur Rentenreform an".
Das Gespenst einer Ausbildungsplatzabgabe erscheint zyklisch - korrespondierend mit dem Nachfrageüberhang nach Ausbildungsplätzen, welcher der demographischen Entwicklung geschuldet ist - in der politischen Debatte. Bereits 1976 hatten die damals noch regierenden Sozialdemokraten das Ausbildungsplatzförderungsgesetz (APIfG) vom 7. September 1976 durch den Bundestag gepeitscht und da - damals wie heute - die Regierungskoalition keine Mehrheit im Bundesrat hatte, den Weg einer nicht zustimmungspflichtigen Sonderabgabe gewählt. Das APlfG wurde auf Antrag der bayerischen Staatsregierung vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 55, 274) als verfassungswidrig beurteilt. Es verstoße gegen § 84 Grundgesetz, weil die Ausbildungsplatzabgabe den erforderlichen spezifischen Bezug zwischen dem Kreis der Abgabenpflichtigen und den mit der Abgabenerhöung verfolgten Zwecken vermissen ließ. Vertrauend auf das schlechte Gedächtnis der Wähler und in der Erwartung einer millionenenschweren Wahlkampfunterstützung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, forderte die SPD 1996 im Bundestag erneut die Einführung einer Ausbildungsabgabe. Nach der Bundestagswahl 1998 reinigte dann eine Stellungnahme des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Entwurf des Berufsbildungsberichtes 1999 der Bundesministerin für Bildung und Forschung vorübergehend die sozialdemokratischen Hirne. Ungeachtet der Frage einer verfassungskonformen Ausgestaltung sprechen demnach eine Reihe von Argumenten gegen eine Ausbildungsplatzabgabe:
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| Der Staat drückt sich insoweit vor einer Ausbildungplatzabgabe als Beamte bei der Berechnung der zugrunde liegenden Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer nicht mitzählen. | ||||||||||||||||
| Vorbehaltlich der konkreten Gesetzesformulierung können Unternehmen, die nicht ausbilden wollen, sich der Abgabe entziehen, in dem sie Ausbildungsverträge z.B. mit Familienangehörigen oder bei Mehrpersonengesellschaften auch mit Gesellschaftern abschließen. Diese Auszubildenden sollten über 18 Jahre alt ein, damit sie nicht die Berufsschule besuchen müssen. Eine Altersgrenze gibt es im Berufsausbildungsgesetz nicht. Die Unternehmen ersparen sich dadurch nicht nur die Abgabe sondern kommen voraussichtlich in den Genuß von Beihilfen, die aus diesen Abgaben gespeist werden. Mehr über die Berufsausbildung im Gastgewerbe. | ||||||||||||||||
| In einem Interview der Netzeitung ("Azubis sollten wieder Lehrgeld zahlen" vom 11. März 2004) führt Prof. Dr. Eekhoff ein weiteres Argument gegen eine Ausbildungsplatzabgabe an: Es bilden die Firmen aus, die eigentlich nicht ausbilden sollten. Andere, die dazu besser in der Lage wären, ihr Soll aber schon erfüllt haben, würden zu wenig oder gar nicht ausbilden. Ich würde es noch schärfer formulieren. Dem Mißbrauch wird Tür und Tor geöffnet. Es wird kaum zu vermeiden sein, daß Betriebe nur deshalb formal Ausbildungsverträge abschließen, um Zuschüsse zu kassieren, an einer wirklichen Ausbildung aber gar kein Interesse haben. | ||||||||||||||||
Weitere Informationen im Internet
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Aktualisiert am 23. April 2004
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