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Auktionsarten
Man unterscheidet folgende Arten von Auktionen:
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Klassische Auktion / Englische Auktion. Der Verkaufspreis
richtet sich nach dem höchsten abgegebenen Gebot eines Interessenten.
Der Verkäufer gibt ein Minimum für das erste Gebot vor und bestimmt,
um welchen Betrag ein vorliegendes Gebot mindestens überboten werden
muß. Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, der bei Auktionsende
das höchste Gebot abgegeben hat. Das Auktionsende wird vom Verkäufer
durch die Laufzeit bestimmt oder bei Offline-Auktionen durch den Auktionator,
wenn trotz Aufforderung keine weitere Gebote mehr eingehen. Bei Online-Auktionen
gibt es bei einigen Auktions-Sites die Möglichkeit, einen Gebotsassistenten
zu nutzen, der selbständig bis zu einem vorgegebenen Limit mitbietet.
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Holländische Versteigerung / Dutch Auction / TopDown-Auktion.
Die TopDown-Auktion ist der optimale Handelsmechanismus für Waren,
die auf jeden Fall sofort "raus" müssen - z.B. verderbliche Lebensmittel,
Reisen, Restposten und Tickets. Er wird z.B. bei de Versteigerung von Blumen
in Holland angewandt. Bei der TopDown-Auktion fällt der Preis
in regelmäßigen Zeit-Abständen um jeweils eine vom Verkäufer
festgesetzte Spanne ("Preisrutsch") bis zum unteren Limit. Der erste, der
auf den Kaufen-Button klickt, erhält den Zuschlag zum aktuellen Preis.
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Powerbuying (und ähnliche Bezeichungen). Die
Kauf-Interessenten geben unverbindlche Reservierungen ab für die von
ihnen gewünschten Mengen bei verschiedenen Preisen eines Produktes.
Die Vormerkung wird erst wirksam, wenn genug Vormerkungen für die
gewünschte Preis-Stufe zusammengekommen sind. Wenn ausreichend Vormerkungen
eingehen, gibt der Verkäufer ein verbindliches Verkaufs-Angebot an
die potenziellen Käufer ab. Nimmt der einzelne Interessent dieses
Angebot an, so kommt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande. Alle
Käufer erhalten dann das Produkt zum selben Preis. Wenn nicht genug
Vormerkungen für einen Kauf zur ersten Preis-Stufe eingehen, bleiben
die Produkte unverkauft.
Reverse Auktion / Ausschreibung. Der Käufer
bietet an, ein genau spezifisiertes Produkt oder Dienstleistung in einer
bestimmten Menge abzunehmen, wenn das Angebot des Verkäufers unter
einem bestimmten Höchstpreis liegt. Verkäufer können sich
mit Angeboten unterbieten. Das niedrigste Angebot erhält den Zuschlag.
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